Klassenfahrt: Recht auf Einzelzimmer?

  • Ich träume davon.

    Irgendwo muss man anfangen, die eigenen Träume zur Realität zu machen. Man muss sich um sich selbst kümmern. Es macht niemand anders für dich.


    Heißt also, selbst zu schauen, ob man fahren muss. Wenn z. B. gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, fährt man nicht. Geht's nicht wegen der Familie, fährt man nicht. Weisungen entsprechend remonstrieren.


    Und man fährt natürlich nicht, wenn die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ist kein Geld da, kann man nicht fahren. Ebenso, wenn es keine Konto gibt, über das das Geld der Schülerinnen/Eltern eingesammelt werden kann.


    Ja, ich habe es da einfach, weil von mir schon keiner erwartet, dass ich fahre. Aber trotzdem, wenn mir jemand sagt ich müsse fahren. Und müsse dafür noch selbst zahlen, sorry, da hat der Spaß ein Loch. Da wird nichts draus. Das diskutiere ich auch nicht.

  • dazu kommt noch, dass ja wahnsinnig viel Unterricht ausfällt und enorme Unruhe entsteht, weil gefühlt jede Woche ne andere Klasse mit ihren LehrerInnen auf Klassenfahrt ist. oder machen die dann die Schule einmal im Jahr für zwei Wochen zu?

    So machen wir das mehr oder weniger, nur dass halt bei weitem nicht alle Klassen unterwegs sind. Aber diejenigen, die fahren, fahren weitgehend in der gleichen Schulwoche. Diese Wochen wiederum sind mit den umliegenden Schulen koordiniert.

  • Letztlich ist es doch die Dummheit der Kollegen. Ich fahre gerne auf Klassenfahrten. Ich würde aber nicht im Traum darauf kommen für eine normale Klassenfahrt selbst etwas zu bezahlen. Vielleicht bei irgendwelchen Sachen, wo ich selbst einen privaten Mehrwert sehe. Aber doch nicht für eine normale Klassenfahrt. Wenn die SL mit irgendeiner Verzichtserklärung daher kommt, würde ich direkt sagen, dass das rechtlich unzulässig ist. Wo ist das Problem?

  • Wenn die SL mit irgendeiner Verzichtserklärung daher kommt, würde ich direkt sagen, dass das rechtlich unzulässig ist. Wo ist das Problem?

    Ich würde es gar nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen, sondern den Wisch unterschreiben.


    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Lehrerinnen und Lehrer Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten für eine Klassenfahrt haben. Das gilt auch, wenn sie im Vorfeld eine (Teil-)Verzichtserklärung unterschrieben haben.


    Das macht man im Nachgang mit dem LBV per Widerspruch aus.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich würde es gar nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen, sondern den Wisch unterschreiben.


    Das macht man im Nachgang mit dem LBV per Widerspruch aus.

    Hätte ich auch kein Problem mit. Aber ich finde es fairer, dass dem Chef vorher mitzuteilen.

  • Ich war dieses Jahr mit erwachsenen Schülern auf Kursfahrt und das war super. Aber das Ganze war freiwillig (für beide Seiten), ich hatte normale Nächte und neben den 1-2 gemeinsamen Programmpunkten am Tag konnte man sich rausziehen und auch mal was alleine machen. Unter den Bedingungen ist das völlig okay und fahre ich gerne.


    Zwangsfahrten mit Minderjährigen und 24/7-Diensten habe ich dagegen immer als dezente Zumutung empfunden und wenn dann noch erwartet wird, dass man eigene Ressourcen dafür aufwendet, wäre ich raus. Bei der letzten Kursfahrt am Gymnasium habe ich auch verweigert, in Vorkasse zu gehen - dass ganz selbstverständlich erwartet wird, hunderte Euros vorzuschießen, ist ebenso nicht in Ordnung, wie Buchungen über Privatkonten oder Verzichtsklauseln. Fahrten sind ein Aspekt des Schullebens, bei dem vermeintlicher interner Druck auch irgendwie komplett an mir abperlt - entweder es läuft wenigstens professionell abgewickelt oder eben gar nicht.

  • Hätte ich auch kein Problem mit. Aber ich finde es fairer, dass dem Chef vorher mitzuteilen.

    Ist es mit Sicherheit und so handhabe ich das auch.

    Ich würde es gar nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen, sondern den Wisch unterschreiben.

    Als Beamter bist du dazu verpflichtet (!), auf rechtswidrige Dienstanweisungen hinzuweisen.

  • Das macht man im Nachgang mit dem LBV per Widerspruch aus.

    Das LBV ist nicht zuständig. Die Fahrtkostenerstattung wird in der Bezirksregierung bearbeitet. Aufgrund Deiner Verzichtserklärung würden sie sich auf doof stellen und Dir die Erstattung verweigern. Du müsstest wohl vor den Kadi ziehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das LBV ist nicht zuständig. Die Fahrtkostenerstattung wird in der Bezirksregierung bearbeitet. Aufgrund Deiner Verzichtserklärung würden sie sich auf doof stellen und Dir die Erstattung verweigern. Du müsstest wohl vor den Kadi ziehen.

    In Ba-Wü ist das LBV zuständig. Entweder über Drive-BW oder per Formular 1212a:
    https://lbv.landbw.de/document…59e3bce776c?download=true

    Und - btw - ich hab' das ja bereits erfolgreich praktiziert - mit Verweis auf das o.g. Urteil in der GEW-Info. Es hat zwar gedauert - aber der fällige Differenzbetrag schlug dann auf dem Konto auf ;)


    <edit> Btw2: Es gilt die Neufassung des Landesreisekostengesetzes - die seit 2018 noch immer nicht sämtliche Schulleiterstuben erreicht hat:
    https://beteiligungsportal.bad…70802_Neufassung-LRKG.PDF

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    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth ()

  • ok, bei uns in NRW eben die Bezreg. Bei uns, so fürchte ich. würdest Du klagen müssen. Das diecBezreg dann abgewatscht wird ist klar.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und deswegen würde ich eine solche Verzichtserklärung erst gar nicht unterschreiben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und deswegen würde ich eine solche Verzichtserklärung erst gar nicht unterschreiben.

    Nochmal aus dem Urteil:

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Lehrerinnen und Lehrer Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten für eine Klassenfahrt haben. Das gilt auch, wenn sie im Vorfeld eine (Teil-)Verzichtserklärung unterschrieben haben.

    Daher - so what? Kein Stress mit dem Chef.

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  • Ja ich kenne das Urteil und gehöre zu denen, die es Mantra artig wiederholen. Unabhängig hiervon vertritt das NRW Ministerium eine andere Lesart des Urteils . Die meinen, es reicht den Vorsruck im Antrsgsformular zu streichen und den Verzicht auf einem gesonderten Formblatt "anzubieten". Das das Stuss ist, ist mir klar, aber dem Zauberei Mysterium nicht. Die versuchen daher in dem Fall die Zahlung zu verweigern. Was im Falle einer Klage passiert hat wohl noch keiner ausprobiert. Denn die, die wir überzeugen konnten unterschreiben den Sch... erst gar nicht und die die unterschreiben tun dies, damit sie auch morgen noch im begeisterte Kinderaufen schauen können.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Denn die, die wir überzeugen konnten unterschreiben den Sch... erst gar nicht und die die unterschreiben tun dies, damit sie auch morgen noch im begeisterte Kinderaufen schauen können.

    Schade, dass es keinen "Kopfschüttel"-Smiley gibt. Wobei die "begeisterten Kinderaugen" imho nicht das Hauptmotiv der KuK darstellen. Klassenfahrten sind in der GS und den unteren Klassen der Sek I ein gutes Mittel, um das Sozialgefüge und Miteinander in der Klasse zu fördern und auszubilden. Im Anschluss hat man es mit der Klasse meist leichter, weil auch eine persönlichere Bindung zur Lehrkraft entsteht.

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  • Will ich gar nicht bestreiten. Auch in der Sek1 bringt eine Klassenfahrt einiges. Letztlich ist unser Job in großen Teilen Beziehungsarbeit.

    Es ist aber verdammt noch mal Aufgabe des Brötchegebers alle erforderlichen Ressourcen bereit zustellen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Auch in der Sek1 bringt eine Klassenfahrt einiges.

    Wird gerne behauptet, Belege habe ich noch keine gesehen. Trotzdem kann nicht mehr gefahren werden, als politisch vorgesehen ist. Der Landtag beschließt den Haushalt und gibt damit die Richtlinien vor, was Bildung einschließlich leuchtender Kinderaugen kosten darf. Da können wir anderer Ansicht sein, das ändert aber die Realität nicht.

  • Wird gerne behauptet, Belege habe ich noch keine gesehen.

    Es gibt dazu vereinzelte Untersuchungen, die mir leider nicht im Volltext vorliegen (z.B. https://publikationen.ub.uni-f…dex/year/2014/docId/33022). Auch wenn das möglicherweise deiner hier immer wieder stark vorgetragenen generellen Contra-Haltung gegen Klassenfahrten widerspricht, darf den vielen Lehrkräften, die hier im Forum durchaus auch positiv von solchen Fahrten und deren Wirkung auf ihre Klassen anekdotisch berichten, durchaus auch mal Glauben geschenkt werden. Das hängt im Übrigen auch von der konkreten Ausgestaltung der Fahrt und den damit verbundenen Lernzielen ab.


    Trotzdem kann nicht mehr gefahren werden, als politisch vorgesehen ist. Der Landtag beschließt den Haushalt und gibt damit die Richtlinien vor, was Bildung einschließlich leuchtender Kinderaugen kosten darf. Da können wir anderer Ansicht sein, das ändert aber die Realität nicht.

    Damit hast du natürlich völlig Recht.

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