Klassenfahrt: Recht auf Einzelzimmer?

  • Der PR kann insofern weiterhelfen, dass er Druck auf die vorgesetzte Dienststelle macht den SL ein zu Norden bzw. ihm nochmals die mehr als eindeutige Rechtslage zu verdeutlichen. Ansonsten das Kollegium zu bestärken so einen Satz nicht zu verwenden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In NRW ist das alles klar geregelt. Damit die SL eine Fahrt genehmigen kann bedarf es zweier Voraussetzungen.


    a. entspricht dem Fahrtkonzept der Schule


    2. die Kosten sind gedeckt.


    Wenn die SL etwas anderes genehmigt, macht sie einen Fehler.


    Man kann nicht wirksam auf die Kostenerstattung verzichten. D. h. die Kolleginnen, die den entsprechenden Passus aufgeschrieben haben, haben trotzdem Anspruch auf die volle Erstattung. Da man der SL ordentlich vorn Koffer scheißen. Und wenn die anfängt Druck zu machen, sollte man das auch tun.


    Einiges, das ich hier lese, bewegt dich ja schon im strafbewehrten Bereich. Da ist ein erhobener Zeigefinger der Schulaufsicht vielleicht nicht völlig falsch.


    Konkret fährt man halt nicht, wenn man die Fahrt nicht genehmigt bekommt. Irgendwelche Weisungen, auf etwas zu verzichten, sollte man remonstrieren.

  • Man kann nicht wirksam auf die Kostenerstattung verzichten. D. h. die Kolleginnen, die den entsprechenden Passus aufgeschrieben haben, haben trotzdem Anspruch auf die volle Erstattung. Da man der SL ordentlich vorn Koffer scheißen. Und wenn die anfängt Druck zu machen, sollte man das auch tun.

    Das ist entscheidend! Tatsächlich kann die Kostenerstattung trotz vorher abgegebener Verzichtserklärung eingeklagt werden. Schulleitungen tun also sehr schlecht daran, auf einen solchen Passus zu bestehen und können im Falle der Missachtung der Voraussetzungen zur Genehmigung vom Land auch persönlich in Regress genommen werden. Ich habe den Eindruck, dass das nicht allen Schulleitungen klar ist.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die SL euch zwingt den Satz reinzuschreiben, bitte diese Anweisung in Schriftform verlangen. Dann über den Bezirkspersonalrat der übergeordneten Stelle zukommen lassen. Dann hat das gleich ein Ende.

    Die Kolleg*innen erzählen das jetzt, aber sie haben den Satz ja selbst "freiwillig" reingeschrieben. Ich hätte es darauf ankommen lassen.

  • Die Kolleg*innen erzählen das jetzt, aber sie haben den Satz ja selbst "freiwillig" reingeschrieben.

    Wenn ich höre, wie das bei euch läuft, dann klingt das weit weg von „freiwillig“.


    Das zitierte Urteil sagt ja nun genau, dass die Genehmigung der Fahrt vom Verzicht abhängig zu machen, der Fürsorge der Dienstherrin widerspricht. Das lässt sich nunmehr dadurch realisieren, dass eben der Verzicht nicht wirksam ist. Somit muss man nicht darüber entscheiden, ob die Freiwilligkeit tatsächlich gegeben oder vorgetäuscht ist.


    Das ist so eindeutig, dass man als Schulleiterin nicht richtig gut beraten ist, dagegen zu verstoßen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Prima. Dann ist der Fall doch abgeschlossen.

    Aber ja, Du hast Recht. Für mich wäre er damit abgeschlossen. Jetzt ist die SL am Zug.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich bin sehr erstaunt, dass unsere Lehrkräfte das alles so mitmachen, nur damit die geliebten Klassenfahrten im gewohnten Umfang stattfinden können.

    Noch erstaunlicher, dass die Schulleitung offensichtlich geltendes Recht bricht und damit weitermacht.

  • Es ist ein Grundübel dieses Berufsstandes, dass viele Kollegen eine absurde Ehrfurcht vor Hierarchien zeigen und Rechte nicht einfordern oder Misstände nicht benennen. Dabei wird einem faktisch selten ein Strick daraus gedreht, wenn man das sachlich, freundlich und konstruktiv tut.

  • nur damit die geliebten Klassenfahrten im gewohnten Umfang stattfinden können.

    Da allein habe ich schon kein Verständnis für. Neben den Schranken des Budget gibt es noch andere Gründe, den Fahrtenumfang nicht beliebig auszudehnen.


    Da wäre der Unterricht, der ausfällt oder vertreten werden muss. Und das Portemonnaie der Eltern, dass nur endliches Volumen hat.


    Es ist ein Grundübel dieses Berufsstandes, dass viele Kollegen eine absurde Ehrfurcht vor Hierarchien zeigen und Rechte nicht einfordern oder Misstände nicht benennen. Dabei wird einem faktisch selten ein Strick daraus gedreht, wenn man das sachlich, freundlich und konstruktiv tut.

    Eben. Und deshalb meine dringende Bitte an die, die es besser wissen: Seid Vorbilder. Handelt im Rahmen der Gesetzeslage und fordert das auch ein. Lasst euch nicht nötigen, mobben oder sonstwie verarschen. Fahrt zu den Bedingungen, zu denen euch die Dienstherrin fahren lassen. Sonst nicht.

  • Hallo O. Meier , hättest du kurz und knapp die Quellenangabe für mich? Das wäre supernett :) .

  • pepe Danke!


    Absatz 3.1

    "und ob die Finanzierung gesichert ist."


    Mir ist noch nicht ganz klar: angenommen, die SL genehmigt eine Kursfahrt auf der Basis, dass alle teilnehmenden Kolleginnen stillschweigend davon ausgehen, von 400€ nur 200€ zurückzubekommen, inwiefern ist das dann rechtlich unzulässig? Begründet sich das dann

    mit den entsprechende Gerichtsurteilen? Ich frage nur, weil ich eine gute Argumentationsstruktur brauche. Bei uns wird das o.a. Zitat eben im Rahmen der freiwilligkeit bejat (also das ganze ist finanziert, weil die Kolleginnen ja nur 200€ kosten).

    Nicht, dass du mich falsch verstehst: ich würde niemals auch nur fünf Pfifferlinge selber zahlen, aber ich komme in meiner Argumentation nicht weiter ...


    Edit:

    Weil hier, Absatz 2.1.:

    "Die Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulfahrten im Rahmen der der Schule für die Erstattung der Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel..."


    steht ja ebenfalls nicht, dass Lehrkräfte nicht selber zahlen dürfen. Das ergibt sich mMn nur aus den entsprechenden Gerichtsurteilen?

  • Hallo O. Meier , hättest du kurz und knapp die Quellenangabe für mich? Das wäre supernett

    Es gibt einen Erlass zu den Schulfahrten ("Richtlinien für Schulfahrten"). Den haben tatsächlich viele, die fahren, nicht gelesen. Es sind AFAIR zwei Seiten Text. Ich habe kein Verständnis dafür, sich die nicht durchzulesen.


    That one. Thanks.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mir ist noch nicht ganz klar: angenommen, die SL genehmigt eine Kursfahrt auf der Basis, dass alle teilnehmenden Kolleginnen stillschweigend davon ausgehen, von 400€ nur 200€ zurückzubekommen, inwiefern ist das dann rechtlich unzulässig?

    Weil damit die Finanzierung nicht gesichert wäre. Das wäre sie nur, wenn das Geld im Fahrtenbudget wirklich vorhanden ist. "Vielleicht wollen nicht alle ihr Geld zurück." ist eine Hoffnung, keine Finanzierung.


    Aber noch besser: du musst dir diesen Kopf nicht zerbrechen. Das ist der der Schulleiterin. Wenn sie dir die Fahrt genehmigt, gehst du davon aus, dass das Geld da ist und du es erstattet bekommst.


    Mehr Argumentation brauchst du nicht, erst recht keine Struktur.


    Bei uns wird das o.a. Zitat eben im Rahmen der freiwilligkeit bejat (also das ganze ist finanziert, weil die Kolleginnen ja nur 200€ kosten).

    Das verstehe ich nicht ganz. Erklären die Kolleginnen den Verzicht? Wird er eingefordert? Oder wird einfach danach verfahren, als wäre er erklärt worden, ohne dass das irgendwo steht?


    Aber nochmal: das ist das Problem der Schulleiterin. Hast du eine genehmigte Fahrt, so hast du auch einen Anspruch auf Erstattung gemäß Reisekostenverordnung. Fehlt Geld dafür, ist das ein Fehler der Schulleiterin.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es gibt einen Erlass zu den Schulfahrten ("Richtlinien für Schulfahrten"). Den haben tatsächlich viele, die fahren, nicht gelesen. Es sind AFAIR zwei Seiten Text. Ich habe kein Verständnis dafür, sich die nicht durchzulesen.


    That one. Thanks.

    Kurz und knapp meinte hier: einfach den Link. Nicht inhaltlich. Glaube, das war ein Missverständnis.

Werbung