Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man als Lehrkraft auf Klassenfahrt ein Anrecht auf ein Einzelzimmer hat, oder ob man verpflichtet werden kann, mit anderen Lehrkräften ein Zimmer zu teilen?
Ich bin verbeamtet, Bundesland NRW.
Vorsorglich frage ich direkt dazu: Habe ich ein Anrecht auf ein Bad auf dem Zimmer, oder ist ein Gemeinschaftsbad auf dem Gang genügend?
Den Hintergrund meiner Frage(n) möchte ich nicht verheimlichen, ihr könnt ihn aber sicherlich erschließen .