Versetzung didaktische Leitung / Schulleitungsmitglied

  • Hallo,


    ich würde mich gerne versetzen lassen. Derzeit bin ich didaktische Leitung an einer weiterführenden Schule (A15).


    Dazu meine Frage:

    1) Kann ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle (didaktische Leitung an einer anderen Schule) bewerben?

    2) Existiert der Grundsatz "Versetzung geht vor Ausschreibung". (Bundesland NRW)

    Für Hinweise und Informationen zu dieser Situation, wäre ich dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Beide Fragen lassen sich mittelbar durch eine konkrete Suche bei Stelle beantworten. Hierzu musst Du lediglich im Ausschreibungstext die entsprechenden Hinweise lesen.
    Bei Deiner vermuteten Schulform steht bei den sechs Stellen für die didaktische Leitung, dass sich Inhaber von A14-Stellen bewerben können - damit wärst Du raus. Das hat auch damit zu tun, dass das Beförderungsstellen sind. Du müsstest damit über das reguläre Versetzungsverfahren gehen.


    Je nach Stelle steht in den Ausschreibungstexten für andere Schulformen dort explizit, dass so genannte Versetzungsbewerbungen ausgeschlossen sind.


    Im Zweifelsfall rufst Du bei Deiner für Dich zuständigen BR an und lässt Dich beraten.

  • Kein Widerspruch, sondern nur eine Konkretisierung zu Bolzbolds zweitletztem Absatz:

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass du "didaktische Leitung" als Bezeichnung für die A15 zur Schul- und Unterrichtsentwicklung an manchen Gymnasien verwendest, sieht es direkt etwas anders aus. Hier steht aktuell (in meiner Wahrnehmung zumindest) häufig folgender Passus bei den Ausschreibungen: "Statusgleiche Versetzungsbewerbungen sind ausgeschlossen, sofern die aktuelle Tätigkeit nicht bereits 6 Jahre ausgeübt wurde. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass diese mindestens 6 Jahre im Amt A15 an der Schule tätig bleiben."

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Du kannst dich als "didaktische Leitung" allerdings auf A15Z Stellen (das ist soweit ich weiß nur die stellvertretende Schulleitung) bewerben. Das hat ein Kollege von mir erfolgreich gemacht. War natürlich ein übler Aufwand nochmal das ganze Verfahren zu durchlaufen.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst dich als "didaktische Leitung" allerdings auf A15Z Stellen (das ist soweit ich weiß nur die stellvertretende Schulleitung) bewerben. Das hat ein Kollege von mir erfolgreich gemacht. War natürlich ein übler Aufwand nochmal das ganze Verfahren zu durchlaufen.

    Richtig - nur dass sich das überhaupt nicht lohnt....

  • Zitat

    "Im Zweifelsfall rufst Du bei Deiner für Dich zuständigen BR an und lässt Dich beraten."


    Das bedeutet für mich, dass Versetzungsbewerbungen prinzipiell nicht ausgeschlossen sind. Ist es eine Frage der vorauslaufenden "Kommunikation"?

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt darauf an. Das sind nicht die 08/15-Fälle, die die BR jeden Tag bearbeitet. Daher würde ich empfehlen, auch hier Rücksprache mit dem Personalbüro zu führen. Falls Du nach einem Jahr versetzt werden wollen würdest, ginge das theoretisch. Das setzt aber voraus, dass es auch eine Schule gibt, die dich aufnehmen kann. Das war ja bei mir mit A15 bei der Rückkehr in den Schuldienst auch so eine Sache. Im Idealfall tütet man das vorher ein. Ggf. gibt es ja bekannte kommende Vakanzen, so dass man da dann eine Versetzungsmöglichkeit hätte. Daher Personalabteilung und schulfachliche/n DezernentIn ansprechen.

  • Hallo,


    da meine Frau und ich ein Kind erwarten, enteht für mich die Option Elternzeit zu nehmen. Welche Auswirkungen hätte es, wenn ich für über 12 Monate in Elternzeit gehen würde.

    Das du für über 12 Monate nicht in der Schule sein wirst

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