Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
1. ist das nicht die Präambel, sondern Artikel 3 und 2. missverstehst du da was. Menschen ohne deutschen Pass sind nicht wahlberechtigt in Deutschland, Menschen ohne deutschen Pass können sehr wohl in ihr Heimatland ausgeschafft werden. Das regelt das Grundgesetz ja gar nicht. Was den Entzug der Staatsbürgerschaft betrifft, sind in der Tat alle Menschen vor dem schweizer Gesetz gleich: Es spielt keine Rolle, ob du die qua Geburt oder Einbürgerung erlangt hast. Schrieb ich vor sicher 120 Seiten schon mal. Die gesetzliche Grundlage liesse sich also problemlos auch verfassungskonform schaffen. Ob's dir passt oder nicht, das sind keine "AfD-Forderungen", das sind bürgerlich-konservative Ideen, mit denen eine ganz grosse Mehrheit der Menschen in ganz Europa konform geht.