Das erste würde ich mit sogar ansehen.
Ist die AfD eine demokratische Partei?
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Wenn die Öffentlich-Rechtlichen die Fragerunde unbedingt in Form eines Duells abhalten wollen und nicht als 4er, 5er oder 6er Runde, müssten sie Merz gegen Weidel und Habeck gegen Scholz antreten lassen, da CDU/CSU und AfD die beiden stärksten Parteien sind gemessen an den Umfrageergebnissen und SPD und Grüne sich um den 3. Platz streiten dürfen.
Aber das will dann wohl auch niemand sehen?
Ein Duell Scholz – Merz lässt sich für die ÖRR ganz gut begründen: Amtsinhaber gegen den stärksten Herausforderer. Ein Duell Merz – Weidel wäre auch gut zu begründen, allerdings besteht für Weidel keine echte Machtoption. Ich nehme Merz die Brandmauer ab, daher halte ich schwarz-blau für ausgeschlossen, aber selbst bei dieser hypothetischen Koalition wäre Weidel ja nicht Kanzlerin.
Was tatsächlich nicht geht und vor Gericht voraussichtlich nicht Bestand hätte, wäre ein Triell Scholz – Merz – Habeck. Habeck einschließen und Weidel ausschließen geht nicht.
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Dann halt alle vier. Die aktuelle Lösung ist schäbig.
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Was tatsächlich nicht geht und vor Gericht voraussichtlich nicht Bestand hätte, wäre ein Triell Scholz – Merz – Habeck. Habeck einschließen und Weidel ausschließen geht nicht.
Wir haben eine freie Presse. Dazu zählt auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Ich bin mir sicher, dass kein Gericht hier eine Entscheidungsbefugnis zur Programmgestaltung besitzt. Falls es um Chancengleichheit ginge, müssten alle 34 (?) Parteien dieselbe Sendezeit erhalten - was bei den Wahlwerbespots ja geschieht.
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Falls es um Chancengleichheit ginge, müssten alle 34 (?) Parteien dieselbe Sendezeit erhalten - was bei den Wahlwerbespots ja geschieht.
Sicher? Alle Parteien zeigen gleich viele Spots?
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Ich bin mir sicher, dass kein Gericht hier eine Entscheidungsbefugnis zur Programmgestaltung besitzt.
Ich meine mich entsinnen zu können, dass es zu solchen Fällen schon Gerichtsverfahren gab.
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Wir haben eine freie Presse. Dazu zählt auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Ich bin mir sicher, dass kein Gericht hier eine Entscheidungsbefugnis zur Programmgestaltung besitzt. Falls es um Chancengleichheit ginge, müssten alle 34 (?) Parteien dieselbe Sendezeit erhalten - was bei den Wahlwerbespots ja geschieht.
Wir haben Pressefreiheit und wie fast jedes andere Grundrecht auch, wird auch die Pressefreiheit beschränkt. Und es passiert zum Beispiel bei Wahldebatten mittlerweile auch nicht selten, dass Parteien vor ein Gericht ziehen, um bei einer Debatte dabei zu sein. Zuletzt sehr prominent hat dies Fabio De Masi gemacht, der für das BSW ins Europaparlament wollte, zur TV-Debatte aber nicht eingeladen war. Die Begründung war fadenscheinig: es sollte ein Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode geworfen werden, der De Masi gar nicht angehört hatte. Das Gericht hat dies glücklicherweise nicht überzeugt.
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Wir haben eine freie Presse. Dazu zählt auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen.
Rechtlich bestehen da gewichtige Unterschiede. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist rechtlich dazu verpflichtet tendenzfrei und ausgewogen zu berichten. Die Presse muss das keineswegs.
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Danke für den Link - darin wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes angekündigt. Liegt die mittlerweile vor?
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Rechtlich bestehen da gewichtige Unterschiede. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist rechtlich dazu verpflichtet tendenzfrei und ausgewogen zu berichten. Die Presse muss das keineswegs.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich an das "Prinzip der abgestuften Chancengleichheit" halten. Darin sind dann nicht alle gleichberechtigt.
Tendenzfreiheit bedeutet nicht, dass der Kanzler dieselbe Präsenzzeit wie der Kandidat der MLPD im Sender erhält. -
Wollen wir mal nicht vergessen, dass der ÖRR nicht neutral, sondern der Verfassung verpflichtet ist. Die AfD wurde ja nun anscheinend nur der vorgezogenen Bundestagswahl wegen vom Verfassungsschutz nicht schon als komplett verfassungsfeindlich eingestuft. Entsprechend gäbe es genug Argumente, die AfD bzw. deren Vertreter*innen von Sendungen im ÖRR auszuschließen. Aber stattdessen setzen zu viele Leute auf die längst widerlegte Idee, die AfD könne man ja entzaubern oder Wähler*innen zurückgewinnen, indem man ihre vermeintlichen Themen ernst nehme. Dabei sind populistische Parteien gar nicht an Themen gebunden. Sie können jedes Thema so wenden, dass es sich gegen die demokratischen Institutionen und die demokratischen Parteien richtet, weil ein angeblicher Volkswille von diesen nicht umgesetzt werde. Nein, man muss die AfD als das bekämpfen, was sie ist: verfassungs und demokratiefeindlich. Der ÖRR verpasst es, da mit gutem Beispiel voran zu gehen, aber der ÖRR soll ja auch irgendwie die Gesellschaft widerspiegeln und das macht er in der Hinsicht sehr gut.
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Wir haben Pressefreiheit und wie fast jedes andere Grundrecht auch, wird auch die Pressefreiheit beschränkt. Und es passiert zum Beispiel bei Wahldebatten mittlerweile auch nicht selten, dass Parteien vor ein Gericht ziehen, um bei einer Debatte dabei zu sein. Zuletzt sehr prominent hat dies Fabio De Masi gemacht, der für das BSW ins Europaparlament wollte, zur TV-Debatte aber nicht eingeladen war. Die Begründung war fadenscheinig: es sollte ein Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode geworfen werden, der De Masi gar nicht angehört hatte. Das Gericht hat dies glücklicherweise nicht überzeugt.
War damals nicht auch das Thema der Parteigröße relevant? Die Umfragewerte waren zwar besser als z.B. von der FDP, aber das BSW hat ja bewusst ziemlich gesiebt bei der Auswahl der Parteimitglieder und ist als Partei daher klein geblieben. Ich dachte, das hätte auch eine Rolle gespielt bei der Frage, wer eingeladen wird, aber vielleicht verwechsle ich was.
Edit: das BSW hat übrigens unfassbar viele Spenden bekommen, las ich kürzlich, bin gespannt, was aus denen noch wird.
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