Ist die AfD eine demokratische Partei?

  • Ein kleine Problem habe ich allerdings mit dem umgekehrten Fall. Eine Frau möchte das Kind behalten, der Erzeuger aber nicht. Kümmern muss er sich nicht, aber Unterhalt muss trotzdem gezahlt werden. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wie man das besser lösen kann. Der Mann hat in dem Fall gar keine Handhabe. Fair ist das auch nicht.

    Na da gebe ich dir vollkommen recht. Dich meinte ich auch ganz bestimmt nicht mit "übergriffigem Klugscheisser" :*

  • embryo > Junges

    fetus > Nachkommenschaft

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Allein? Oder mit Hilfe von Geräten?

    Das ist unerheblich, sobald des Bischen Mensch auf der Welt ist, wird ggf. alles an Gerätschaften aufgefahren, um den Kleinen durchzubringen. Und ja, den kleinsten Krümel, den ich damals als Zivi vor inzw. über 20 Jahren vor mir hatte auf der Intensivstation und der es geschafft hat, hatte 540g, war 19cm kurz und kam in der 22. Woche.


    --> https://www.deutschlandfunk.de…-intensivmedizin-100.html

  • Zitat

    Bei der Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist auszugehen von seinem Wortlaut: "Jeder hat das Recht auf Leben ... ". Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an (vgl. hierzu die Ausführungen von Hinrichsen vor dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform, 6. Wp., 74. Sitzung, StenBer. S. 2142 ff.). Der damit begonnene Entwicklungsprozeß ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zuläßt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewußtseinsphänomene z.B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf. Deshalb kann der Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG weder auf den "fertigen" Menschen nach der Geburt noch auf den selbständig lebensfähigen nasciturus beschränkt werden. Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der "lebt"; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. "Jeder" im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist "jeder Lebende", anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; "jeder" ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.

    Quelle: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html#

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Na da gebe ich dir vollkommen recht. Dich meinte ich auch ganz bestimmt nicht mit "übergriffigem Klugscheisser" :*

    Ich weiß 🤣 ich mir kam nur dieses Problem in den Kopf.

  • Beitrag von O. Meier ()

    Dieser Beitrag wurde von kleiner gruener frosch aus folgendem Grund gelöscht: Beitrag entfernt. (siehe unten) ().
  • Achso, dir ist nicht klar gewesen, dass sich befruchtete Eizellen ausschließlich in Frauenkörpern befinden. My fault.


    Männer haben zwar das Recht, Babys zu bekommen, aber sie haben keine Mumu, wofür nicht mal die Römer etwas können.

    Sorry, aber wenn du nicht weißt, was § 218 StGB schützt, dann ist das doch nicht mein Problem?

  • Das Kind zur Adoption freigeben, so sie es selber nicht aufziehen will.


    Also alleine überleben können Frühchen ca. ab der 20. Woche. Und ja, auch wenn es Dir nicht gefällt, aber so ein Krümel von 19cm Länge und 540g hat so ganz nebenbei auch noch ein Recht auf Leben, ganz unabhängig von den Eltern.

    Was soll dein Vorwurf? Das hat Sissymaus doch geschrieben.

  • Ein kleine Problem habe ich allerdings mit dem umgekehrten Fall. Eine Frau möchte das Kind behalten, der Erzeuger aber nicht. Kümmern muss er sich nicht, aber Unterhalt muss trotzdem gezahlt werden. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wie man das besser lösen kann. Der Mann hat in dem Fall gar keine Handhabe. Fair ist das auch nicht.

    Ja, da gebe ich Dir Recht. Eine Lösung fällt mir dazu auch nicht ein.

  • Das Kind zur Adoption freigeben, so sie es selber nicht aufziehen will.

    Ja, das wäre aus rationaler Sicht richtig. Aus emotionaler Sicht sieht die Sache doch wohl eher anders aus. Da Du das Gefühl bei einer Schwangerschaft nur bedingt nachvollziehen kannst, ist das für Dich leicht gesagt. Zudem ist eine Schwangerschaft eine erhebliche gesundheitliche Belastung und ein Risiko für die Frau. Ich sehe mich da eher nicht als Gebärmaschine, oder wie Antimon so schön gesagt hat: Ich bin nicht nur zum brüten da!


    Auch eine Adoption kann für das Kind emotional furchtbar sein, wenn es nie so richtig seine Wurzeln kennt. Alles in allem gibts viele gute Gründe dafür, ein nicht gewolltes Kind auch nicht zu bekommen!

  • Das ist unerheblich, sobald des Bischen Mensch auf der Welt ist, wird ggf. alles an Gerätschaften aufgefahren, um den Kleinen durchzubringen. Und ja, den kleinsten Krümel, den ich damals als Zivi vor inzw. über 20 Jahren vor mir hatte auf der Intensivstation und der es geschafft hat, hatte 540g, war 19cm kurz und kam in der 22. Woche.


    --> https://www.deutschlandfunk.de…-intensivmedizin-100.html

    Und auch dann überleben die Kleinsten manchmal nur mit bleibenden Schäden.

  • Ein kleine Problem habe ich allerdings mit dem umgekehrten Fall. Eine Frau möchte das Kind behalten, der Erzeuger aber nicht. Kümmern muss er sich nicht, aber Unterhalt muss trotzdem gezahlt werden. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wie man das besser lösen kann. Der Mann hat in dem Fall gar keine Handhabe. Fair ist das auch nicht.

    Vasektomie? kein Geschlechtsverkehr? Ich sehe da praktikable Abhilfe!

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