Ist die AfD eine demokratische Partei?

  • In der Geschäftsordnung des thüringischen Landtags war nur ein Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion vorgesehen. Das wurde jetzt per Mehrheit geändert.

    Also hatte immer die stärkste Fraktion jemanden aus den eigenen Reihen vorgeschlagen und alle Fraktionen haben entweder diese Person gewählt, oder eben nicht. Die Vorschläge wurden von der stärksten Fraktion so lange gemacht, bis eine Wahl zustandekam?

  • Also hatte immer die stärkste Fraktion jemanden aus den eigenen Reihen vorgeschlagen und alle Fraktionen haben entweder diese Person gewählt, oder eben nicht. Die Vorschläge wurden von der stärksten Fraktion so lange gemacht, bis eine Wahl zustandekam?

    Theoretisch ja. Es kam aber so gut wie noch nie vor, dass ein Kandidat durchgefallen ist. Mir ist überhaupt nur ein Fall bekannt (passenderweise in Thüringen). Nachdem dort 2018 der Landtagspräsident der CDU zurückgetreten war, hat die CDU Michael Heym als Präsidenten nominiert, der aber im Landtag keine Mehrheit erhielt. Darauf stellte die CDU die ehemalige Landtagspräsidentin auf. Heym erhielt nicht die Stimmen von SPD, Grünen und Linken, die damals die Mehrheit hatten, weil er als besonders rechts in der CDU galt. Heym hat sich danach für eine Landesregierung von CDU, AfD und FDP ausgesprochen, ist wahrscheinlich maßgeblich an der Wahl von Kemmerich zum Ministerpräsidenten beteiligt gewesen und hat die Kandidatur von Hans-Georg Maaßen als Direktkandidat zur Bundestagswahl 2021 ermöglicht.


    Edit: ich sehe gerade auch noch, dass Heym die geplante und von Linke, SPD, Grünen und CDU vereinbarte Auflösung des Landtags 2021 zusammen mit drei anderen CDU-Abgeordneten verhinderte. Also, sehr destruktiver Typ.

  • Also hatte immer die stärkste Fraktion jemanden aus den eigenen Reihen vorgeschlagen und alle Fraktionen haben entweder diese Person gewählt, oder eben nicht.

    Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtages für die Wahl zum Landtagspräsidenten vor, soweit richtig. Die Wahl selbst erfolgt als Mehrheitswahl der abgegebenen gültigen Stimmen. Gibt es keine Mehrheit, so können für weitere Wahlgänge neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ob hier erneut Vorschläge nur durch die stärkste Fraktion erfolgen dürfen, ergibt sich m.E. gerade nicht eindeutig aus der bisherigen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Insofern war eine Klarstellung wie nun erfolgt dringend angeraten ;)

  • Endlich habe ich verstanden, weshalb die Geschäftsordnung unterschiedlich ausgelegt werden konnte-sie war nicht eindeutig formuliert. Ist die Geschäftsordnung (Wahlordnung) in den Bundesländern unterschiedlich und wenn ja: Werden die Geschäftsordnungen (hoffentlich) überarbeitet/angeglichen?

  • So wie die AFD in Deutschland profitiert die FPÖ in Österreich vom Versagen der anderen Parteien in der Migrationspolitik.

    Dazu kommt noch der Ukrainekrieg, wo immer weniger damit einverstanden sind, die Ukraine unbegrenzt zu unterstützen und sich der Diplomatie mit Russland zu verweigern.


    Der Rechtsruck in Europa nimmt besorgniserregende Züge an und bei SPD und Grünen wird immer nur erzählt,was nicht geht.



    https://www.zeit.de/politik/au…oesterreich-fpoe-liveblog
    Die rechte FPÖ hat der Umfrage zufolge am meisten von den Sorgen der Menschen profitiert. Für viele Bürger war die Migration ein wichtiges Wahlmotiv, noch vor der Inflation und Sicherheitsfragen.

  • Hat Russland diplomatische Vorschläge gemacht, hab ich was verpasst?

    Wo erzählen SPD und Grüne, was nicht geht? Warum wählt man dann nicht CDU/ÖVP?

    Wieso wählt man eine extremistische Partei, wenn man Sorgen hat? Welche Sorgen sind das? Wo war die Inflation besorgniserregend hoch?

  • Endlich habe ich verstanden, weshalb die Geschäftsordnung unterschiedlich ausgelegt werden konnte-sie war nicht eindeutig formuliert. Ist die Geschäftsordnung (Wahlordnung) in den Bundesländern unterschiedlich und wenn ja: Werden die Geschäftsordnungen (hoffentlich) überarbeitet/angeglichen?

    Was war nicht eindeutig formuliert?


    Die Geschäftsordnungen werden sich von den Parlamenten selbst gegeben und zwar jede Legislaturperiode neu.


    Es ist halt echt nicht egal, wen man wählt, die Leute haben ziemlich viel Verantwortung und Vertrauensvorschuss...

  • Ja, wie man auf diesen geistlosen Quatsch so anspringen kann, verstehe ich auch nicht. Aber es ist doch gut, dass der Rest jetzt endlich Front bezieht.

  • Endlich habe ich verstanden, weshalb die Geschäftsordnung unterschiedlich ausgelegt werden konnte-sie war nicht eindeutig formuliert. Ist die Geschäftsordnung (Wahlordnung) in den Bundesländern unterschiedlich und wenn ja: Werden die Geschäftsordnungen (hoffentlich) überarbeitet/angeglichen?

    Das stimmt so m.E. nicht. Das Problem war nicht die Unklarheit, was bei einem nicht gewählten Präsidenten passiert, denn es kam ja überhaupt nicht zur Wahl. Der Alterspräsident hatte im Vorhinein keine Beschlussfähigkeit feststellen wollen und jeden Antrag der Abgeordneten abgelehnt, ihnen Redeverbot erteilt und eine parteiische Rede gehalten. Er hat somit mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen, es gab keine zwei gleichwertigen Auffassungen, allenfalls Unwissen.

  • Damit gibts du zwar den konkreten Verlauf der Sitzung treffend wieder, das Problem wurde aber maßgeblich durch die unterschiedlichen Lesarten der bisherigen Geschäftsordnung des Landtages verursacht. Nur deswegen wurde überhaupt ein entsprechender Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung nötig, den der Alterspräsident wiederum verhindern wollte....ein ziemlich unwürdiges Schauspiel, wie du zurecht festgestellt hast.

  • Sag es uns, den Zweifel an der Unabhängigkeit der thüringischen Verfassungsrichter und -innen hast du säen wollen.


    Du machst das übrigens oft, konspirative Einwürfe bringen und wenn dann jemand nachfragt, kommt nix. Sag doch einfach, was du denkst oder vermutest und bringe dabei ein nachvollziehbares Argument an.

    Du musst nicht unschuldig tun und von Verschwörung schwurbeln. Natürlich wird das Recht zu Ungunsten des politischen Gegners ausgelegt. Lächerlich ist es vielmehr, so zu tun, als gebe es keine Verbindung zwischen Partei im Parlament und Partei im Gericht.

  • Du musst nicht unschuldig tun und von Verschwörung schwurbeln. Natürlich wird das Recht zu Ungunsten des politischen Gegners ausgelegt. Lächerlich ist es vielmehr, so zu tun, als gebe es keine Verbindung zwischen Partei im Parlament und Partei im Gericht.

    So ziemlich niemanden hat die Entscheidung des Gerichts überrascht. Wir haben in anderen Landtagen und im Bundestag schon immer erlebt, dass die GO auch vor der Wahl des Präsidenten geändert werden kann. Man muss hier nicht das Gericht verächtlich machen, man kann auch einfach mal einsehen, dass man eine absolute Minderheitsmeinung vertreten hat.

  • Du musst nicht unschuldig tun und von Verschwörung schwurbeln. Natürlich wird das Recht zu Ungunsten des politischen Gegners ausgelegt. Lächerlich ist es vielmehr, so zu tun, als gebe es keine Verbindung zwischen Partei im Parlament und Partei im Gericht.

    Wer "unschuldig tut", bist du - und die AfD.
    Das Verfassungsgericht ist mit Juristen besetzt, die ihre Kompetenz in diesem Fachbereich nachgewiesen haben. Hättest du nicht einfach jedem der Mitglieder der AfD-Propaganda nachplappernd ein Parteibuch untergeschoben, sondern dich zuerst mal in den Quellen kundig gemacht, hättest du sehen können, welche Qualifikation man braucht, um Mitglied des Verfassungsgerichts zu werden.


    Von Jura hast du scheinbar auch keine Ahnung. Gesetze sind so gemacht, dass sie nur wenig Auslegungsspielraum haben. Diesen "abzutasten" ist Aufgabe der Verfassungsrichter. Diese verabschieden jedoch keine Gesetze - das macht der Souverän - das Parlament. Darin entscheidet die Parlamentsmehrheit als Vertreter des Volkes.


    Auch wenn die AfD hier bauernfängerisch behauptet, sie besitze die Mehrheit und hätte eigentlich entscheiden dürfen, ist das Wortklauberei. Wer die Mehrheit besitzt, wurde bei der Abstimmung eindeutig festgestellt. Da wurde auch nicht - wie Höcke weinerlich beklagt - der AfD die Mehrheit "geraubt".


    Deine Ausführungen sind lächerlich und verschwurbelt. Geh' in dich.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • ... man kann auch einfach mal einsehen, dass man eine absolute Minderheitsmeinung vertreten hat.

    Laut Verfassungblog offensichtlich nicht:

    Alle Thüringer Fraktionen waren gestern davon ausgegangen, dass die Geschäftsordnung gemäß ThürGOG anwendbar ist.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Damit gibts du zwar den konkreten Verlauf der Sitzung treffend wieder, das Problem wurde aber maßgeblich durch die unterschiedlichen Lesarten der bisherigen Geschäftsordnung des Landtages verursacht. Nur deswegen wurde überhaupt ein entsprechender Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung nötig, den der Alterspräsident wiederum verhindern wollte....ein ziemlich unwürdiges Schauspiel, wie du zurecht festgestellt hast.

    Der "Alterspräsident" hat gegen die wichtigste Grundlage des Parlaments verstoßen: Gegen das Diskontuitätsprinzip.

    Das Parlament der vergangenen Legislaturperiode kann keine Regeln für das nächste Parlament festlegen. Am Beginn der Legislatur hat jedes Parlament das Recht, sich die Regeln selbst neu zu geben.

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    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth () aus folgendem Grund: typo

  • Naja, irgendwann hätte man die Sitzung abgebrochen, wenn sich die Parteien nicht geeinigt hätten. Dann hätte wieder eine neue Sitzung gemacht und das Spiel von vorne. Die AfD nominiert nur ihre eigenen Leuten und die anderen wählen sie nicht. Eine ähnliche Situation gab es schon mal bei der Wahl der Vizepräsidenten des Bundestages.

    Das längste Konklave hat 1.005 Tage gedauert bis sich die Kardinäle auf einen neuen Papst einigen konnten. Seitdem werden die Kardinäle für die Papstwahl eingesperrt. Im Ergebnis gehen die Wahlen seitdem wesentlich flotter. :pirat:

  • Laut Verfassungblog offensichtlich nicht:

    Das betrifft eine ganz andere Fragestellung. Das GOG ist so eine Thüringer Besonderheit. Das Gesetz schreibt fest, dass die Geschäftsordnung des vorherigen Landtags weitergilt. Das muss verfassungskonform interpretiert werden. Der ThürVErfGH hat dazu auch Stellung bezogen. Nur: das ändert eben nichts daran, dass der Landtag sich jederzeit eine neue GO geben kann.

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