Was Flüchtlinge betrifft, gibt es bestimmt noch Verbesserungsbedarf bei der Anerkennung der im Heimatland erworbenen beruflichen Qualifikation.
Gezielt für bestimmte Berufe, in denen Mangel herrscht, Arbeitskräfte im Ausland anzuwerben (Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe …), halte ich nicht für verwerflich. Wie diese Berufe bezahlt werden, steht auf einem anderen Blatt, aber das gilt auch für „heimische“ Arbeitskräfte in diesen Bereichen.
Ich kenne kein Gesetz, dass es Arbeitsmigranten vorschreibt, lebenslang in dem Beruf zu arbeiten, für den sie angeworben wurden.
Kolleginnen, die diese Migranten ausbilden, berichten allerdings eher davon, dass die Azubis mit rassistischen Kommentaren von Altenheimbewohnern Probleme haben, nicht mit der Pflegetätigkeit.