Wenn Herr M. bisher gut verdient hat wird er in aller Regel erstmal ALG I erhalten und in dieser Zeit, da er ja, wie das recht hohe Einkommen nahelegt, gut qualifiziert ist, wieder einen Job finden.
Herr M muss beispielsweise nur eine tarifbeschäftigte Lehrkraft über 55 sein. Wenn Herr M. dann auch noch so "durch" ist wie manch andere verbeamtete Lehrkraft die zur Ruhe gesetzt wird,l dann bekommt der trotz seiner Quali nirgends mehr einen Job. Spätestens mit 57 endet das Krankengeld und dann gibt es noch zwei Jahre Nahtlosgeld und dann ist er beim Bürgergeld angekommen. Ob es für eine Erwerbsminderungsrente reicht? Möglicherweise nicht. Soweit meine Erfahrung als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht.