Viele wandern ja auch außerhalb von "Schengen" aus. Und wie sieht es mit Krankenversicherung und Arbeitslosengeld aus? (Ich weiß es nicht, gefühlt sollte dann die ausländische zahlen. Wer zahlt, wenn es nicht reicht?)
Rentenversicherung gibt es natürlich weniger.
Die Fragen, die du stellst, haben alle nichts mit dem Schweizer Bürgerrecht zu tun und auch nicht mit dem grundsätzlichen Aufenthaltsrecht. Wofür sollte dein Vater denn Arbeitslosengeld beziehen? Der ist doch wohl längst schon pensioniert und genau auf seine Leistungen aus der Pensionskasse wird er auch Steuern zahlen. Krankenversichern musst du dich natürlich hier, zu den gleichen Konditionen wie alle anderen. Oder wie soll das gehen, hier Leistungen zu beanspruchen für die du nicht zahlst?