Apropos Meinungsfreiheit: Letztens meinte ein Bekannter, der wohlgemerkt eine Schule leitet, man dürfe als Beamter nicht öffentlich den Kultusminister (m, w, d) kritisieren.
Es ist schon erstaunlich, wie einige unsere Demokratie verstehen.
Apropos Meinungsfreiheit: Letztens meinte ein Bekannter, der wohlgemerkt eine Schule leitet, man dürfe als Beamter nicht öffentlich den Kultusminister (m, w, d) kritisieren.
Es ist schon erstaunlich, wie einige unsere Demokratie verstehen.
Apropos Meinungsfreiheit: Letztens meinte ein Bekannter, der wohlgemerkt eine Schule leitet, man dürfe als Beamter nicht öffentlich den Kultusminister (m, w, d) kritisieren.
Es ist schon erstaunlich, wie einige unsere Demokratie verstehen.
Das ist vermutlich eine sehr verkürzte Wiedergabe des tatsächlich bestehenden Verbots der "Flucht in die Öffentlichkeit" für Beamte. Beschwerden sind zunächst intern auf dem Dienstweg abzuhandeln.
Das ist vermutlich eine sehr verkürzte Wiedergabe des tatsächlich bestehenden Verbots der "Flucht in die Öffentlichkeit" für Beamte. Beschwerden sind zunächst intern auf dem Dienstweg abzuhandeln.
Du meinst, ich darf als Beamter nicht in der Öffentlichkeit kundtun, dass mein Dienstherr ein „Vollidiot“ sei? Das soll ich zunächst auf dem Dienstweg vortragen?
Der Schulleiter vertritt die Schule in der Öffentlichkeit (sagt die ADO) ... aber Anfragen, die nicht konkret die Schule betreffen, sind an die Pressestelle der BezReg (in NRW) weiterzuleiten bzw. man darf sich gegenüber der Presse nur nach Erlaubnis von oben äußern.
Hatte schon öfters Kontakt zur Presse. War auch bei schulinternen Themen nie ein Problem.
Du meinst, ich darf als Beamter nicht in der Öffentlichkeit kundtun, dass mein Dienstherr ein „Vollidiot“ sei? Das soll ich zunächst auf dem Dienstweg vortragen?
Ja, du darfst als Beamter Missstände und Vorgänge aus dem Bereich des Dienstherrn nicht einfach in die Öffentlichkeit tragen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Beamte sich zur Verstärkung der eigenen Position durch eine Lobby an die Öffentlichkeit wendet und damit Einfluss auf dienstinterne Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen versucht.
Die Grenze des Zulässigen liegt zwischen Stellungnahme zu "allgemein-politischen" Fragestellungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und der o.g. öffentlichen Kritik innerdienstlicher Entscheidungen, Abläufe u.ä.
Ja, du darfst als Beamter Missstände und Vorgänge aus dem Bereich des Dienstherrn nicht einfach in die Öffentlichkeit tragen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Beamte sich zur Verstärkung der eigenen Position durch eine Lobby an die Öffentlichkeit wendet und damit Einfluss auf dienstinterne Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen versucht.
Die Grenze des Zulässigen liegt zwischen Stellungnahme zu "allgemein-politischen" Fragestellungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und der o.g. öffentlichen Kritik innerdienstlicher Entscheidungen, Abläufe u.ä.
Ich meine, dass sich dieser Fall eher auf Dienstinterna i.S.v. Amtsgeheimnissen bezieht.
Aber ich danke dir für deine Ausführungen. Das ist interessant zu wissen.
Du meinst, ich darf als Beamter nicht in der Öffentlichkeit kundtun, dass mein Dienstherr ein „Vollidiot“ sei? Das soll ich zunächst auf dem Dienstweg vortragen?
Das dürftest du auch bei uns in einem Angestelltenverhältnis im Staatsdienst nicht. Wenn du dich in Liestal auf den Marktplatz stellst und Frau Gschwind öffentlich beleidigst, ist das ein Kündigungsgrund. Das hat die ein oder andere Lehrperson im Kanton während der Corona-Pandemie wohl etwas überrascht. Die kannten offenbar die LCH-Standesregeln nicht.
Das dürftest du auch bei uns in einem Angestelltenverhältnis im Staatsdienst nicht. Wenn du dich in Liestal auf den Marktplatz stellst und Frau Gschwind öffentlich beleidigst, ist das ein Kündigungsgrund. Das hat die ein oder andere Lehrperson im Kanton während der Corona-Pandemie wohl etwas überrascht. Die kannten offenbar die LCH-Standesregeln nicht.
Wie sind dann noch Demos von Lehrern gegen die Schulpolitik zu legitimieren?
Das dürftest du auch bei uns in einem Angestelltenverhältnis im Staatsdienst nicht. Wenn du dich in Liestal auf den Marktplatz stellst und Frau Gschwind öffentlich beleidigst, ist das ein Kündigungsgrund.
Da bin ich froh, dass ich in Baden-Württemberg lebe. Ich dürfte Kretschmann ungestraft als "Vollidioten" bezeichnen. Den kratzt das nicht - weil er keiner ist
Wie sind dann noch Demos von Lehrern gegen die Schulpolitik zu rechtfertigen?
Ich hoffe Demos sind doch ein bisschen mehr als Beleidigungen.
Wie sind dann noch Demos von Lehrern gegen die Schulpolitik zu legitimieren?
Ich schrieb nicht, dass keine Demos erlaubt sind. Ich schrieb, es sei ein Kündigungsgrund, wenn du die Vorsteherin der Bildungsdirektion beleidigst.
Ich hoffe Demos sind doch ein bisschen mehr als Beleidigungen.
Die Grenze zwischen scharfer Kritik und Beleidigung ist dünn.
Die Grenze zwischen scharfer Kritik und Beleidigung ist dünn.
Bei "Vollidiot" ist klar, auf welcher Seite der Grenze du stehst.
Die Grenze zwischen scharfer Kritik und Beleidigung ist dünn.
Ich bin mir sicher, du könntest Frau Gschwind idiotisches Handeln vorwerfen, aber in dem Moment, wo du sie als Person als Idiotin betitelst, wird es sicher kritisch. Wir standen 2015 mal auf der Strasse gegen die Bildungspolitik im Kanton, da musste sie sich eine ganze Menge anhören. Es gäbe heute keinen Grund mehr dazu.
Die Grenze zwischen scharfer Kritik und Beleidigung ist dünn.
Ist das so? Ich weiß nicht, wie hilfreich solche Kritik dann wirklich ist.
Bei "Vollidiot" ist klar, auf welcher Seite der Grenze du stehst.
Bei manchen Menschen ist es leider eine Tatsachenfeststellung und keine Grenzüberschreitung. Um das zu konstatieren, genügt ein Blick in manche FB-Gruppen.
Wie sind dann noch Demos von Lehrern gegen die Schulpolitik zu legitimieren?
Solange du es als Beamter in deiner Freizeit machst und die Demo den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung folgt ist das weniger ein Problem (vor allem dann nicht wenn du keine Äußerungen zu Dienstinterna tätigst).
Als Beamter hast du aber den Dienstherren nicht ins schlechte Licht zu rücken. Das wäre Arbeit gegen den Dienstherren und kann weh tun.
Ich meine, dass sich dieser Fall eher auf Dienstinterna i.S.v. Amtsgeheimnissen bezieht.
Dienstinterna ja, aber es müssen nicht zwingend Amtsgeheimnisse sein. Mit Blick auf deine Frage zu Demonstrationen von Lehrkräften 2 konkrete Beispiele aus NDS:
1) 2014 beschloss NDS, das Pflichtdeputat von Gymnasiallehrkräften um 1 Stunde anzuheben. Das war eine öffentlich bekannte politische Entscheidung, gegen die die Lehrkräfte damals zurecht auch demonstrieren durften und dies getan haben - natürlich außerhalb ihrer Dienstzeit. 2015 wurde diese Erhöhung dann auch durch das OVG als verfassungswidrig erkannt und zurückgenommen.
2) 2019 hatte das VG Stade einen Fall zu verhandeln, bei dem es um die Zulässigkeit einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten ging. Dieser hatte u.a. einen Podcast über seinen beruflichen Alltag betrieben und sich darin z.B. über seinen Stundenplan ausgelassen. Mit diesem Verhalten habe er gegen den Dienstwegvorbehalt verstoßen und unter dessen Verkennung die innerdienstliche Angelegenheit in die Öffentlichkeit getragen, was explizit gerügt wurde. Der eigene Stundenplan ist nun aber wirklich kein Amtsgeheimnis im engeren Sinne.
Dienstinterna ja, aber es müssen nicht zwingend Amtsgeheimnisse sein. Mit Blick auf deine Frage zu Demonstrationen von Lehrkräften 2 konkrete Beispiele aus NDS:
1) 2014 beschloss NDS, das Pflichtdeputat von Gymnasiallehrkräften um 1 Stunde anzuheben. Das war eine öffentlich bekannte politische Entscheidung, gegen die die Lehrkräfte damals zurecht auch demonstrieren durften und dies getan haben - natürlich außerhalb ihrer Dienstzeit. 2015 wurde diese Erhöhung dann auch durch das OVG als verfassungswidrig erkannt und zurückgenommen.
Bei einer Demo in Osnabrück (2015) wurde die damalige Kultusministerin Frauke Heiligenstadt überaus scharf angegangen. Das war für mich auch moralisch sehr grenzwertig, weil ehrverletzend. Die Stimmung war aufgeheizt.
Ist es mir nicht bekannt, dass das dienstrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Aber wo kein Kläger, da kein Richter!
Probier's doch aus, dann weisst du's. Ich weiss, dass es bei uns während der Coronapandemie mindestens jemanden gekostet hat, der allzu offensiv gegen die Behörden gehetzt hat.
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