Ja, aber gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, Asylbewerber*innen zwecks Erzwingen einer Identitätsfeststellung in Beugehaft zu nehmen?
Wir könnten gemäß obiger Rechtsexpertise vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags von einer mangelnden Unterstützung bei der Identitätsfeststellung auch gleich darauf schließen, daß der Asylbewerber an seinem Asylantrag nicht mehr festhält und entsprechend gleich das Abschiebeverfahren inkl. Abschiebehaft starten. Das wäre dann die ganz harte Tour und würde uns wahrscheinlich als Zielland unattraktiver machen als die skandinavischen Länder, womit das Ziel erreicht wäre.