Ähm, du meinst so mit Schießbefehl und so?
Da sind wir doch wieder bei AfD. Notfalls auf Frauen und Kinder zu schießen, wenn sie die Grenze überqueren wollen, ist doch für die AfD ok. Passt also.
Ähm, du meinst so mit Schießbefehl und so?
Da sind wir doch wieder bei AfD. Notfalls auf Frauen und Kinder zu schießen, wenn sie die Grenze überqueren wollen, ist doch für die AfD ok. Passt also.
„Welche Personengruppen fallen in den Medien immer wieder auf, daß sie massiv Ärger machen?“
Ist das dein Ernst?
Mir fallen eine Menge negativer Pressmitteilungen auf, die sich auf Katholiken und katholisch sozialisierte Personen beziehen, und ebenso Meldungen, die sich auf Menschen beziehen, die in Deutschland sozialisiert wurden.
Zur Darstellung in den Medien verweise ich auf
Alles anzeigenhttps://www.bpb.de/kurz-knapp/…ordnung-rechtsverordnung/
Am Ende: Verfassung steht über den Gesetz, Gesetz steht über der Verordnung, ...
Ich kann eine Verordnung erlassen, wenn sie aber gegen ein Gesetzt verstößt, kann sie nicht umgesetzt werden.
Ebenso ist ein Gesetz oder eine Verordnung nichtig, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen.
Im konkrete Fall kann ich mich nicht auf Dublin berufen, wenn die anderen Ländern die Leute nicht zurücknehmen. Wenn Polen sagt, wir nehmen die Leute zurück und machen bei uns das Asylverfahren, kann ich sie abschieben und auf Dublin verweisen.
Wenn Polen sagt, machen wir nicht, kann ich nicht sagen Du hast Pech gehabt, das steht aber in der Verordnung.
Ergänzung:
Es gibt dazu auch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes. Tenor ist am Ende das bei massenhafter Zuwanderung Dublin nicht mehr funktioniert.
Die Erklärung der bpb ist in diesem Falle nicht einschlägig, da wir ja nicht über eine deutsche Verordnung reden, die tatsächlich in der Rechtshierarchie unter dem Gesetz steht, sondern von einer europäischen Verordnung, und die ist in der Rechtshierarchie des Rechts der Europäischen Union eben ganz oben und entspricht auf nationaler Ebene einem Gesetz.
EU-Verordnungen sind die Rechtsakte, die unmittelbar gelten, wo also die EU eigenes Recht setzt, das nicht erst von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss (wie bei Richtlinien).
https://european-union.europa.…/law/types-legislation_de
Ich würde mir schon eine etwas tiefergehende Auseinandersetzung mit der Materie wünschen.
wenn sich die Leute mal absprechen und einfach 2-3 Mio gemeinsam starten
Da es in der Realität schon schwierig ist, wenn sich nur drei Leute absprechen sollen, sehe ich da zumindest keine Einfachheit.
... , daß die erste Gruppe katholisch ist und damit auch schon in der Kindheit in ihren Heimatländern entsprechend sozialisiert wurde?
Weil der Katholizismus so viel friedlicher ist als der Islam? Eritreer gehören übrigens zur Hälfte dem Christentum an.
Frag doch mal andersrum: „Welche Personengruppen fallen in den Medien immer wieder auf, daß sie massiv Ärger machen?“
Neonazis, Reichsbürger und Pegida-Demonstrant*innen.
Da es in der Realität schon schwierig ist, wenn sich nur drei Leute absprechen sollen
Wenn Doodle das spitz kriegt mit den Absprache-Bedürfnissen von Millionen...
Von den zugewanderten Italienern, Spaniern, Portugiesen (damalige Gastarbeiter) und Polen hört man in den Medien so rein gar nichts.
Stattdessen tauchen immer wieder Syrer, Afghanen, Eritrer, … in Verbindung mit Gewaltverbrechen in den Medien auf.
Kann das evtl. damit zutun haben, daß die erste Gruppe katholisch ist und damit auch schon in der Kindheit in ihren Heimatländern entsprechend sozialisiert wurde?
Meinst du die Italiener die hier im großen Stil über Restaurants und Eisdielen Gelder für die Mafia waschen?
Frag doch mal andersrum: „Welche Personengruppen fallen in den Medien immer wieder auf, daß sie massiv Ärger machen?“
Katholische, weisse, alte Männer.
Soweit richtig, nur: EU-Recht steht über dem deutschen Recht. Entsprechend steht eine EU-Verordnung über der deutschen Verfassung
Du hast mein Zitat doch gelesen? Da steht doch eindeutig etwas anderes drin? Am Ende nimmt sich das BVG raus über die Einhaltung der Verfassung zu wachen. Grundsätzlich sollte es so sein, dass kein EU-Gesetz geben darf, dass gegen unsere Verfassung verstößt.
Man kann sich das mal ganz praktisch vorstellen. Nach deiner Argumentation könnte die EU einfach eine Verordnung lassen, die die Pressefreiheit einschränkt oder noch krasser das Frauenwahlrecht abschaffen. Für dich wäre das dann deutsches Recht.
Mal davon abgesehen ist Dublin zwar formal noch in Kraft aber es hält sich keiner dran. Was willst Du da machen? Kommt dann die EU-Polizei und zwingt Polen und Co. Dublin umzusetzen? Kann die EU dann den polnischen Präsidenten festnehmen, wenn er sich weigert?
EU-Verordnungen sind die Rechtsakte, die unmittelbar gelten, wo also die EU eigenes Recht setzt, das nicht erst von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss (wie bei Richtlinien).
Das ist alles richtig aber eine EU-Verordnung kann nicht im Widerspruch zu unserer Verfassung in Deutschland gelten.
Da es in der Realität schon schwierig ist, wenn sich nur drei Leute absprechen sollen, sehe ich da zumindest keine Einfachheit.
Naja, es muss keine formale Absprache sein. Krieg, Klimawandel und Hungersnöte, ... vergrößern die Probleme in Afrika und immer mehr Leute machen sich auf den Weg nach Europa. Letztlich passiert das jetzt auch schon nur im kleineren Rahmen. Gleiches bei der Ukraine. Ich meine die Europäer haben sehr großzügig die Ukrainer aufgenommen. Aber hatten wir eine Wahl, wenn Millionen von Ukrainer gekommen wären? Was wäre wenn Russland militärisch erfolgreicher gewesen wäre? Und dann von Gräueltaten gegen die ukrainische Bevölkerung berichtet worden wäre?
Das ist alles richtig aber eine EU-Verordnung kann nicht im Widerspruch zu unserer Verfassung in Deutschland gelten.
Doch, Rechtskollisionen kann es natürlich geben, die aufzulösen ist Aufgabe der Gerichte.
Doch, Rechtskollisionen kann es natürlich geben, die aufzulösen ist Aufgabe der Gerichte.
Ja, und da hat das BVG doch relativ klar gestellt, dass die Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen und es am Ende entscheidet. Worüber diskutieren wir also?
Ja, und da hat das BVG doch relativ klar gestellt, dass die Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen und es am Ende entscheidet. Worüber diskutieren wir also?
Eine solche Klarstellung gab es nicht. Es gab 2020 ein Urteil, wo sich das BVerfG gegen den EuGH stellte, da ging es aber nicht um Grundrechte. Am Ende ist der Grundrechtekatalog im Grundgesetz und der durch die Europäischen Verträge (EU) einerseits und durch die Europäische Menschenrechtskonvention andererseits (Europarat) aber auch mehr oder weniger deckungsgleich.
Dazu kommt, dass das Europarecht ja durch das Grundgesetz legitimiert wird in Art. 23 GG.
Alles anzeigenIch frage jetzt noch mal mit Verweis auf die offizielle Statistik:
https://de.statista.com/statis…er-nach-deutschland-2009/
https://de.statista.com/statis…hland-nach-herkunftsland/
Welche "Migranten aus Afrika" denn? Lügt denn die Statistik oder diskutieren wir hier ernsthaft über ein "Problem", das in Wahrheit so klein ist, dass es niemand bemerkt, wenn man es "löst"? Ich mittlerweile überzeugt davon, dass man als geneigter AfD-Wähler tatsächlich zu blöd ist, Statistiken richtig zu lesen.
Ein Problem ist es deshalb, weil der Anteil der Migrations-Todesopfer unter den Menschen aus Afrika gewaltig ist und die Anerkennungsquote gleichzeitig nahe Null. Noch sind die Zahlen gering, die Wachstumsrate allerdings ist hoch ( siehe Grafik UNHCR unten) . Das Zusammenspiel aus Klimawandel und Bevölkerungswachstum lässt meiner Einschätzung nach nur wenig erfreuliche Prognosen zu. Daher wäre es von meiner Warte aus geboten, jetzt gangbare Verfahren zu etablieren und nicht die Hände in den Schoß zu legen.
Nur auf die Zahl der Anträge zu schauen, greift meiner Einschätzung nach etwas kurz liebe Antimon, denn diese Zahlen lassen die Menschen außer Acht, die sich auf den Weg machen bzw. mit dem Gedanken spielen und noch nicht in Europa sind. Die SPD und der Kanzler sind aktuell der Ansicht, dass es derer zu viele seien, allerdings setzt Scholz einfach auf den Schutz der europäischen Außengrenzen, was leider langfristig keine Lösung ist, wie ich finde.
Naja, es muss keine formale Absprache sein. Krieg, Klimawandel und Hungersnöte, ... vergrößern die Probleme in Afrika und immer mehr Leute machen sich auf den Weg nach Europa. Letztlich passiert das jetzt auch schon nur im kleineren Rahmen. Gleiches bei der Ukraine. Ich meine die Europäer haben sehr großzügig die Ukrainer aufgenommen. Aber hatten wir eine Wahl, wenn Millionen von Ukrainer gekommen wären? Was wäre ewenn Russland militärisch erfolgreicher gewesen wäre? Und dann von Gräueltaten gegen die ukrainische Bevölkerung berichtet worden wäre?
Ersteres muss größere Bedeutung in der Außen- und Entwicklungspolitik einnehmen, um wiederum zu vermeiden, dass es zu zweiterem kommt. Dabei ist natürlich nicht der Hintergedanke "Wir wollen diese Menschen nicht hier haben.", denn diejenigen, die unfreiwillig (!) flüchten, wollen es ja selbst nicht, sondern machen es aus einer Notsituation heraus. Vielmehr sollen die Menschen gar nicht erst in die Not geraten müssen, ihre Liebsten und alles, was ihnen wichtig ist, in der Hoffnung auf ein vermeintlich besseres Leben zu verlassen.
Die europäische Außenpolitik muss völlig neu gedacht werden. Aktuell gilt mehr oder weniger das Matra "Den Menschen in Afrika geht es schlecht, wenn sie zu uns kommen, geht es ihnen gut.", was einerseits Afrika abwertet und andererseits Europa zum selbstverliebten Gönner stilisiert. Europa muss nicht die Welt retten und es wäre verwegen, sich selbst mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Europa hilft mehr, wenn es einerseits seine eigene Bedeutung in der Welt bescheidender einschätzt, und gleichzeitig Afrika nicht klein hält, sondern durch Hilfe zur Selbsthilfe zum gleichwertigen Partner erstarken lässt.
Merz-Faktencheck:
"Für Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, ist eine Krankenversorgung zu gewährleisten, §§ 4, 6 AsylbLG. Nach dem Gesetz gilt dies nur für akute Erkrankungen und Schmerzzustände. Zum Zahnersatz heißt es etwa: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist" (§ 4 Abs. 1 a.E. AsylbLG). "
Mehr Infos zu den Leistungen, die Asylbewerber (und abgelehnte, aber geduldete Flüchtlinge) erhalten:
https://www.lto.de/recht/hinte…sichere-herkunftsstaaten/
Etwas "anekdotenhaftes":
Gestern Abend erzählt mir ein Mediziner von einem befreundeten Chefarzt, der in Sachsen-Anhalt arbeitet. Dieser fährt täglich aus Niedersachsen mit dem ICE zur Arbeit, weil er seiner von den Philippinen stammenden Ehefrau die Anfeindungen im Osten nicht zumuten möchte.
Am Ende nimmt sich das BVG raus über die Einhaltung der Verfassung zu wachen. Grundsätzlich sollte es so sein, dass kein EU-Gesetz geben darf, dass gegen unsere Verfassung verstößt.
Man kann sich das mal ganz praktisch vorstellen. Nach deiner Argumentation könnte die EU einfach eine Verordnung lassen, die die Pressefreiheit einschränkt oder noch krasser das Frauenwahlrecht abschaffen. Für dich wäre das dann deutsches Recht.
Aber genau das wurde doch schon so gemacht. Die EU hat in den letzten Jahren eine Staatsfinanzierung durch die Notenpresse der EZB betrieben. Dies widersprach der deutschen Rechtsauffassung, unser BVG hat es jedenfalls für verfassungswidrig befunden und es wurde trotzdem gemacht.
—> https://www.deutschlandfunk.de…e-ueber-den-kauf-100.html
Deutschland ist da nicht in letzter Konsequenz aus dem Euro ausgestiegen und hat die DM wieder eingeführt, um der verallgemeinerten Schuldenhaftung für die EZB zu entfliehen.
Ähm, du meinst so mit Schießbefehl und so?
Ich denke gerade an das Interview von Bundespräsident a.D. Joachim Gauck:
https://amp.zdf.de/nachrichten…ion-fluechtlinge-100.html
Auf der Seite des ZDF eingebettet ist auch das Video, so daß Ihr sein Statement im Original hören könnt.
Zitat daraus: Er fordert mehr Mut und weniger "Furcht vor einer brutal klingenden Politik, etwa der Abschottung oder Eingrenzung".
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