Ist die AfD eine demokratische Partei?

  • Anekdoten sind was feines, so wahr sie auch sein mögen. Im DURCHSCHNITT haben Ingenieure weniger Netto als Beamte im höheren Dienst.

    Nun - im höheren Dienst arbeiten die wenigsten. Die meisten Lehrer*innen befinden sich im gehobenen Dienst (Frauen oft in Teilzeit) oder als Fachlehrer sogar im mittleren Dienst. Da ist gegenüber dem Gehalt von Ingenieuren durchaus Luft nach oben. Lehrkräfte an Gymnasien stehen in der Statistik zwar auf Platz 2 - wenn du jedoch alles bis A12 zusammen rechnest marginalisiert sich der Anteil der Oberstudienräte.
    https://de.statista.com/statis…rkraefte-nach-schularten/

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • OT, aber wie viele indische Ingenieure kennst du insgesamt?

    Da du offenbar der Ansicht bist, das sei nicht möglich: Mir sind in meinem Leben auch etwas in der Grössenordnung an indischen Chemikern begegnet. Im MINT-Bereich sind in der universitären Forschung aber auch in der Industrie gewisse Nationalitäten tatsächlich überrepräsentiert im Vergleich zum Rest der jeweiligen Bevölkerung. Wenn du in Basel bei der Novartis arbeitest, kennst du gefühlt auch nur Franzosen und Deutsche (in der Reihenfolge) und keine Schweizer.

  • Das Dublin-Abkommen regelt, welches Land den Antrag prüft. Die Antwort in der Behörde würde dann lauten: Wir sind nicht zuständig, der Antrag kann nicht angenommen werden. Wenn die Leute dann bleiben, halten Sie sich irregulär im Land auf und können ausgewiesen werden.

    Das ist alles andere als einfach aber sehr wohl legal.

    Das Dublinabkommen ist ein Abkommen. Es hat keinen Gesetzescharakter. Wenn das Abkommen nun nicht umsetzbar ist, weil beispielsweise das andere Land die Person nicht aufnehmen will, kann ich mich an ein deutsches Gericht wenden. Da wird das Gericht sicherlich nicht sagen: Mensch, dass tut uns jetzt leid, dass Polen/Italien/Griechenland sie jetzt nicht zurücknimmt. Aber Hilfe bekommen sie nicht. Letztlich muss die Regierung garantieren, dass diese Leute ein faires Verfahren bekommen. Wenn das nicht der Fall ist, wird man sich kaum auf Dublin berufen können. Etwas anderes ist, wenn die Leute noch in Griechenland oder wo auch immer sind. Dann haben sie einfach Pech.

  • Warum weiß ich nicht, vielleicht hast du ja eine Idee.

    Weil es mehrheitlich Frauen sind. Ihr Männer seid einfach das grundsätzliche Problem. Euch müsste man alle abschieben.

  • Das Dublinabkommen ist ein Abkommen. Es hat keinen Gesetzescharakter. Wenn das Abkommen nun nicht umsetzbar ist, weil beispielsweise das andere Land die Person nicht aufnehmen will, kann ich mich an ein deutsches Gericht wenden. Da wird das Gericht sicherlich nicht sagen: Mensch, dass tut uns jetzt leid, dass Polen/Italien/Griechenland sie jetzt nicht zurücknimmt. Aber Hilfe bekommen sie nicht. Letztlich muss die Regierung garantieren, dass diese Leute ein faires Verfahren bekommen. Wenn das nicht der Fall ist, wird man sich kaum auf Dublin berufen können. Etwas anderes ist, wenn die Leute noch in Griechenland oder wo auch immer sind. Dann haben sie einfach Pech.

    Das "Dublin-Abkommen" ist eine Verordnung der EU und als solche ein Rechtsakt mit Gesetzeskraft.

  • Ja sicher gibt es in jedem Land sowas wie Sozialleistungen. Ob du die aber beanspruchen kannst, ist natürlich ebenso in jedem Land an bestimmte Bedingungen geknüpft und in Deutschland sind diese Bedingungen im europäischen Vergleich eben minimal. Bei uns in der Schweiz z. B. bist du völlig unabhängig von deinem Aufenthaltsstatus für 3 Monate gesperrt, wenn du deinen Job selbst kündigst. Wer aus dem Ausland hierherkommt, muss nachweisen können, dass er/sie sich selbst versorgen kann. Das kann entweder ein gültiger Arbeitsvertrag sein oder du musst genügend Geld auf dem Konto haben und dies auch belegen können.

    das Thema beschäftigt mich - es ist tatsächlich gar nicht sooo einfach herauszufinden, wie es in D und anderen EU-Ländern läuft. Wundert mich ehrlich gesagt. anscheinend ist es aber innerhalb der EU explizit erlaubt, beim Bezug von Sozialleistungen von der Nichtdiskriminierung von EU BürgerInnen abzuweichen, damit das Recht auf Freizügigkeit nicht zum Sozialhilfehopping missbraucht wird.

    Hab jetzt nur für Frankreich geguckt, da muss man quasi beim Hinzug nachweisen, dass man sich finanzieren kann, wenn man nicht berufstätig ist.

    In Deutschland gibt es seit Dezember 2016 die Regelung, dass es eine dreimonatige Wartefrist auf Leistungen nach SGB 2+7 für Neuzugezogene gibt. Dieser Zeitraum verlängert sich auf 5 Jahre, wenn die AusländerInnen kein Aufenthaltsrecht haben, weil sie weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind noch über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung ihres Lebensunterhalts verfügen. Wer keinen Anspruch hat, soll für maximal einen Monat Übergangsleistungen in Form von Sozialhilfe erhalten, um den Zeitraum bis zu seiner freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet zu überbrücken.


    Das gilt vermutlich aber nur für EU-AusländerInnen, nicht für Menschen von außerhalb der EU.

  • Das findest du schon, du musst nur für alle Länder ergoogeln, unter welchen Bedingungen man eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Für die Schweiz z. B.


    https://www.ch.ch/de/schule-un…aatsangehorige-der-euefta


    Auch für Österreich habe ich es relativ fix gefunden:


    https://www.oesterreich.gv.at/…t/3/Seite.120217.html#Vor


    Auch Frankreich verlangt einen Nachweis ausreichender finanzieller Ressourcen, habe ich ein pdf gefunden, das ich jetzt nicht verlinke. Wahrscheinlich weiss ich, wonach ich suchen muss, weil ich das Prozedere ja selbst mal durchexerzieren musste.


    In der Schweiz muss empfangene Sozialhilfe (je nach Kanton vollständig oder teilweise) zurückbezahlt werden, sobald man wieder erwerbstätig ist. Das gilt eben auch für Inländer. Der Staat kann schon einiges unternehmen um seine Bürger vom chillen abzuhalten.

  • Weil es mehrheitlich Frauen sind. Ihr Männer seid einfach das grundsätzliche Problem. Euch müsste man alle abschieben.

    Meinst du im Ernst, uns würde einer nehmen?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Rechtlich nur, wenn das Dublin-Abkommen weiterhin missachtet wird, so wie es momentan status quo ist.

    Ich glaube außerdem, dass sich Fachinformatiker nicht in erster Linie auf Asylberechtigte bezieht, sondern auf den Großteil der Migranten aus Afrika. Diese sind ja in der Regel nicht asylberechtigt.

    Ich frage jetzt noch mal mit Verweis auf die offizielle Statistik:


    https://de.statista.com/statis…er-nach-deutschland-2009/


    https://de.statista.com/statis…hland-nach-herkunftsland/


    Welche "Migranten aus Afrika" denn? Lügt denn die Statistik oder diskutieren wir hier ernsthaft über ein "Problem", das in Wahrheit so klein ist, dass es niemand bemerkt, wenn man es "löst"? Ich mittlerweile überzeugt davon, dass man als geneigter AfD-Wähler tatsächlich zu blöd ist, Statistiken richtig zu lesen.

  • Das findest du schon, du musst nur für alle Länder ergoogeln, unter welchen Bedingungen man eine Aufenthaltsbewilligung erhält. (...)

    Auch Frankreich verlangt einen Nachweis ausreichender finanzieller Ressourcen, habe ich ein pdf gefunden, das ich jetzt nicht verlinke.

    Ja, genau das hab ich gemeint und auch geschrieben. (Also dass man suchen muss und das Beispiel Frankreich)


    Ich wäre davon ausgegangen, dass so ne relevante Info irgendwo gebündelt einzusehen ist oder zumindest sich mal jemand die Mühe gemacht hat, das aufzulisten bzw. dass eine konkrete Info zum Vergleich bei der Debatte zum Thema Migration nach/ in Europa präsenter ist und sich konkret darauf bezogen wird, zb von Medien oder in der Politik, statt irgendwie nebulöse Andeutungen zu geben oder die Unterschiede zu verschweigen.


    Ich meine nämlich, dass so ein Vergleich der Vorgehensweisen absolut einen wertvollen Debattenbeitrag liefern könnte.

  • Das "Dublin-Abkommen" ist eine Verordnung der EU und als solche ein Rechtsakt mit Gesetzeskraft.

    https://www.bpb.de/kurz-knapp/…ordnung-rechtsverordnung/


    Am Ende: Verfassung steht über den Gesetz, Gesetz steht über der Verordnung, ...


    Ich kann eine Verordnung erlassen, wenn sie aber gegen ein Gesetzt verstößt, kann sie nicht umgesetzt werden.

    Ebenso ist ein Gesetz oder eine Verordnung nichtig, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen.


    Im konkrete Fall kann ich mich nicht auf Dublin berufen, wenn die anderen Ländern die Leute nicht zurücknehmen. Wenn Polen sagt, wir nehmen die Leute zurück und machen bei uns das Asylverfahren, kann ich sie abschieben und auf Dublin verweisen.

    Wenn Polen sagt, machen wir nicht, kann ich nicht sagen Du hast Pech gehabt, das steht aber in der Verordnung.


    Ergänzung:

    Es gibt dazu auch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes. Tenor ist am Ende das bei massenhafter Zuwanderung Dublin nicht mehr funktioniert.

  • Ich meine nämlich, dass so ein Vergleich der Vorgehensweisen absolut einen wertvollen Debattenbeitrag liefern könnte

    Das wäre zu faktenorientiert. Dann könnte man sich nicht mehr über 300000 Afghanen aufregen, die sich angeblich für umme die Zähne machen lassen sondern müsste tatsächlich überlegen, wie man im Rahmen der gültigen Verträge und in Vereinbarung mit dem GG Gesetze anpassen muss. Und dann würde man feststellen, dass es plötzlich mehrheitlich den Pfleger und die Reinigungskraft aus Polen betrifft und keine fiktiven Afrikaner.

  • Oder lass uns gleich aus humanitären Gründen die Grenzen abschaffen. Mal sehen was passiert, wenn 200 Millionen Flüchtlinge zu uns kommen.

    Der Wegzug dieser 200 Millionen wird durch das enorme Bevölkerungswachstum in den Fluchtländern kaum bemerkbar sein, unser System aber in den Abgrund reißen.

    Und wenn alle 200 Millionen Menschen aus Afrika, Mittelamerika und Asien erst mal deinen Zahnarzt aufsuchen, dann geht echt gar nix mehr.

  • Viel spannender ist die Frage, was passiert wenn sich die Leute mal absprechen und einfach 2-3 Mio gemeinsam starten nach Europa. Was machen wir dann?

  • Welche "Migranten aus Afrika" denn? Lügt denn die Statistik oder diskutieren wir hier ernsthaft über ein "Problem", das in Wahrheit so klein ist, dass es niemand bemerkt, wenn man es "löst"?

    Frag doch mal andersrum: „Welche Personengruppen fallen in den Medien immer wieder auf, daß sie massiv Ärger machen?“


    Von den zugewanderten Italienern, Spaniern, Portugiesen (damalige Gastarbeiter) und Polen hört man in den Medien so rein gar nichts.

    Stattdessen tauchen immer wieder Syrer, Afghanen, Eritrer, … in Verbindung mit Gewaltverbrechen in den Medien auf.


    Kann das evtl. damit zutun haben, daß die erste Gruppe katholisch ist und damit auch schon in der Kindheit in ihren Heimatländern entsprechend sozialisiert wurde?

  • Viel spannender ist die Frage, was passiert wenn sich die Leute mal absprechen und einfach 2-3 Mio gemeinsam starten nach Europa. Was machen wir dann?

    Dann gucken wir im Haus der Geschichte nach wie einst die Deutsch-Deutsche Grenze gesichert wurde und nehmen das als Vorlage.

    Wahlweise können wir uns auch die Grenzsicherung zwischen Polen und Weißrussland ansehen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann gucken wir im Haus der Geschichte nach wie einst die Deutsch-Deutsche Grenze gesichert wurde und nehmen das als Vorlage

    Ähm, du meinst so mit Schießbefehl und so?

  • Soweit richtig, nur: EU-Recht steht über dem deutschen Recht. Entsprechend steht eine EU-Verordnung über der deutschen Verfassung

    Nein, eine EU-Verfassung steht nicht über der deutschen Verfassung. Ich zitiere mal:


    Das Verhältnis zwischen EU-Recht und Grundgesetz kann bis auf den heutigen Tag als nicht eindeutig geklärt bezeichnet werden. Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. Zwischen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der europ. Gemeinschaftsrechtsordnung besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis.

    ...

    Gerade wenn es um den Schutz der Grundrechte geht, behält sich das BVerfG in Karlsruhe prinzipiell vor, als letzte Instanz Recht sprechen und gegebenenfalls sogar europ. Recht und Rechtsprechung ignorieren zu können, falls der europ. Grundrechtsschutz das laut Grundgesetz erforderliche Schutzniveau unterschreiten sollte.


    https://www.bpb.de/kurz-knapp/…C2%AB%20dem%20Grundgesetz.


    Das wäre ja auch noch schöner. Die EU erlässt mal eben eine Verordnung, die die Grundrechte aushebelt...

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