Oh bitte, Plattenspieler.

Ist die AfD eine demokratische Partei?
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Was meinst du damit?
Das wissen genug User hier, aber bei Dir hab ich wenig Hoffnung, dass Du anerkennst, dass es die Realität ist.
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Nein.
DIe Mitgliedschaft in der Kirche ist aber freiwillig.
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DIe Mitgliedschaft in der Kirche ist aber freiwillig.
Die Mitgliedschaft in der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja. Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).
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Die Mitgliedschaft in der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja. Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).
Wenn man aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts Austritt, muss man keine Beiträge mehr bezahlen oder liege ich falsch und der mystische Leib Christi kostet Gebühren?
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Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).
Wer dran glauben will, gern. Ich bin jedenfalls trotz Taufe kein Mitglied mehr dieses „Vereins“. Da kann noch so viel behauptet werden.
Ein Fußballverein kann auch nicht sagen, dass ich ewiglich Mitglied bin, nur weil ich mal ne Bierdusche auf der Südtribüne abbekommen habe.
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Die Mitgliedschaft in der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja.
Die dürfte für die Beiträge relevant sein.
Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).
Ui, da klappern aber die Worthülsen, wenn sie auf den Boden fallen. Ich sehe nicht, dass diese Folge von Worten irgendeinen Sinn ergeben könnte. Eine rechtliche Bedeutung hat sie aber nicht, insbesondere kann daraus keine Verpflichtung zur Zahlung ableitet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung entspringt - wie bei einem Verein - nun mal einer Mitgliedschaft, die durch einseitige Erklärung beendet werden kann.
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Die dürfte für die Beiträge relevant sein.
Ui, da klappern aber die Worthülsen, wenn sie auf den Boden fallen. Ich sehe nicht, dass diese Folge von Worten irgendeinen Sinn ergeben könnte. Eine rechtliche Bedeutung hat sie aber nicht, insbesondere kann daraus keine Verpflichtung zur Zahlung ableitet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung entspringt - wie bei einem verein - nun mal einer Mitgliedschaft, die durch einseitige Erklärung beendet werden kann.
Pfui, O.Meier ... du setzt dein ewiges Leben aufs Spiel
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Ein Fußballverein kann auch nicht sagen, dass ich ewiglich Mitglied bin, nur weil ich mal ne Bierdusche auf der Südtribüne abbekommen habe.
Nein, als Verein natürlich nicht. Das darf nur eine übergriffige Gemeinschaft der Heiligen.
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Nein, als Verein natürlich nicht. Das darf nur eine übergriffige Gemeinschaft der Heiligen.
Sieht so aus.
Und wenn man sich in dem Beispiel mal vom Begriff "Verein" löst:
Ich gehöre nicht den Ultras an, nur weil ich die Bierdusche abbekommen habe. Sind ja auch eine Glaubensgemeinschaft, diese Ultras.
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Die Mitgliedschaft in der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja. Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).
Das ist steuerrechtlich vollkommen egal. Also mit Austritt erlischt auch die Kirchensteuerpflicht für mich.
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Aber der mystische Leib, der bleibt.
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Aber der mystische Leib, der bleibt.
Kommt der Leib von der Bierdusche und wo bekomme ich diese Bierdusche?
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"Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis)."
Was auch immer der Einzelne darunter verstehen mag.
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Pfui, O.Meier ...
Bitte nicht den Namen verballhornen.
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Die sind freiwillig.
Die Kirche ist kein Verein und die Kirchensteuer kein Mitgliedschaftsbeitrag.
Mitgliedschaften in der Kirche sind bei Erwachsenen freiwillig, die Mitgliedsbeiträge- die längst nicht von allen Kirchen über Steuern erhoben werden können- werden zumindest bei zwei christlichen Teilgruppen über Kirchensteuern direkt vom Gehalt abgezogen. Wer das nicht will tritt aus der Kirche aus- genau wie das bei jedem Verein der Fall wäre.
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Doch. Keiner wird gezwungen, für ein missbrauchendes misogynes System auch noch Steuergelder zu bezahlen. Kostet einmalig um die 30€ und schon ist man raus aus dem System. Dauert ne halbe Stunde.
Das ist mir jetzt etwas zu eindimensional. Nicht jede Kirche ist automatisch so missbrauchsfreundlich und so misogyn, wie die katholische Kirche das in weiten Teilen zumindest rein systematisch betrachtet leider ist.
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Die Mitgliedschaft in der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja. Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).
Der Austritt aus dem „Verein“ reicht einem ja völlig aus, wenn man einfach nur das Geld für die Kirchensteuer einsparen möchte. Ob man an den anderen Teil glauben möchte, darf dann jede: r selbst entscheiden, egal wie absolut du oder auch die katholische Kirche entsprechendes äußern.
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Das ist mir jetzt etwas zu eindimensional. Nicht jede Kirche ist automatisch so missbrauchsfreundlich und so misogyn, wie die katholische Kirche das in weiten Teilen zumindest rein systematisch betrachtet leider ist.
Und auch in Bezug auf die katholische Kirche ist mir das zu eindimensional und pauschal.
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Das ist mir jetzt etwas zu eindimensional. Nicht jede Kirche ist automatisch so missbrauchsfreundlich und so misogyn, wie die katholische Kirche das in weiten Teilen zumindest rein systematisch betrachtet leider ist.
Mag sein. Hier ging es um Kirchensteuer. Da muss man meines Wissens nur bei Zugehörigkeit zur evangelischen und katholischen Kirche Steuern zahlen. Die tun sich beide nichts, wobei die evangelische schon mal etwas weniger frauenfeindlich daherkommt, da hast Du wohl Recht.
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