Es sollen ihm nicht die Grundrechte entzogen werden. Nur das Recht auf Wählbarkeit - da er sich explizit gegen die demokratische Grundordnung positioniert. Wer das Demokratieprinzip abschaffen will, darf es nicht im selben Atemzug für sich selbst einfordern. Das ist schlichte Logik - und Konsequenz.
Das ist exakt das gleiche. Die Wählbarkeit für politische Beteiligung ist ein Grundrecht eines jeden Deutschen qua Grundgesetz.
Und ich dreh den Spieß mal um: Wer sich beschwert, dass andere mutmaßlich Position gegen "die demokratische Grundordnung" beziehen, kann nicht um selben Atemzug selbige Grundordnung aus den Angeln heben wollen.