Klassenfahrt-Ausschluss kurz vorher auf Elternwille

  • Wenn das für dich Ausfälle sind, dann denke ich in der Tat, dass du an einer Wald- und Wiesenschule bist. Ich bin da anderes gewohnt.

    Was willst du denn tun, wenn jemand sein Einverständnis widerruft und sagt „Ich will nicht, dass mein Kind mitfährt, ich bin nicht länger einverstanden.“ Erhelle mich, wie du das durchsetzt.

  • Wenn das für dich Ausfälle sind, dann denke ich in der Tat, dass du an einer Wald- und Wiesenschule bist. Ich bin da anderes gewohnt.

    Was willst du denn tun, wenn jemand sein Einverständnis widerruft und sagt „Ich will nicht, dass mein Kind mitfährt, ich bin nicht länger einverstanden.“ Erhelle mich, wie du das durchsetzt.

    Dann fährt das Kind eben nicht mit und nimmt am Unterricht in einer anderen Klasse teil. Das ändert allerdings nichts am ursprünglich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet. Das ist - wie schon gesagt - dann auch auf dem Rechtsweg durchsetzbar.

  • Wer so was öfter hat, sollte einen Veranstalter nehmen, der sich darum kümmert. Wenn ich eine Reise buche, kostet das mit dem Knopfdruck schon mindestens die Stornierungskosten.


    Wenn mehrere nicht im Vorfeld unterschreiben, findet die Fahrt nicht statt. Das ist mir persönlich sogar lieber. Ich mag es auch nicht, in irgendeiner einer Hauptstadt Museen und alte Kirchen anzusehen.


    Für eine einwöchige Rucksackwandertour durch Naturlsndschaften mit Selbstverpflegung wäre ich sofort zu haben, was aber kein unserer übergewichtigen Schüler mitmachen würde.

  • Dann fährt das Kind eben nicht mit und nimmt am Unterricht in einer anderen Klasse teil. Das ändert allerdings nichts am ursprünglich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet. Das ist - wie schon gesagt - dann auch auf dem Rechtsweg durchsetzbar.

    Ja klar, aber als ob diesen Weg wirklich jemand geht. Wenn du nicht gerade über einen Veranstalter gebucht hast, der das Geld für dich eintreibt, dann musst du dich um die rechtliche Abwicklung kümmern. Als ob eine Lehrkraft da Zeit und Nerven für hat.

    Kannst du rechtlich bindende Mahnschreiben oder Bußgeldbescheide aufsetzen?

  • Ja klar, aber als ob diesen Weg wirklich jemand geht. Wenn du nicht gerade über einen Veranstalter gebucht hast, der das Geld für dich eintreibt, dann musst du dich um die rechtliche Abwicklung kümmern. Als ob eine Lehrkraft da Zeit und Nerven für hat.

    Kannst du rechtlich bindende Mahnschreiben oder Bußgeldbescheide aufsetzen?

    Gerne noch einmal: es liegt überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor und deswegen ist auch kein Bußgeldbescheid angezeigt. Das Mahnverfahren führt das Bundesland, mit dem die Eltern den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen sind. Als Schule gibt man das insofern einfach an die übergeordneten Behörden ab.

  • Gerne noch einmal: es liegt überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor und deswegen ist auch kein Bußgeldbescheid angezeigt. Das Mahnverfahren führt das Bundesland, mit dem die Eltern den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen sind. Als Schule gibt man das insofern einfach an die übergeordneten Behörden ab.

    Das Wort „einfach“ möchtest du so stehen lassen?

  • Das kann dir doch letztlich egal sein, ob die das eintreiben oder nicht? Das ist doch nicht dein Geld. Der Vertrag läuft über die Schule, nicht über dich.


    Und ja... das Geld wird letztendlich eingetrieben, wenn ein klärendes Gespräch durch die SL keinen Erfolg hat. Wieso auch nicht? Es kommt halt selten vor, weil die Eltern im Regelfall auch verstehen, dass sie am Ende zahlen müssen. Zusätzl. Mahngebühren oder gar Gerichtskosten möchten sie sich dann ersparen und zahlen lieber.

  • Ich habe den Thread noch einmal von Anfang an gelesen und kann mir nun erklären, warum du so reagiert hast: Ich hatte übersehen, dass du Dr. Caligiari persönlich betroffen bist. Das ändert allerdings nichts an meiner Einschätzung, dass man (=Schulträger) die Eltern in Regress nehmen muss.


    Grüße von der Wald- und Wiesenschule

  • Korrekt. Man kann niemanden fesseln, knebeln und gegen seinen Willen mitnehmen - einmal abgesehen davon, dass ich das auch als betreuende Lehrkraft gar nicht wollte.
    Deswegen schrieb ich ja weiter oben, dass man das gelassener sehen sollte. Bei "kulturell" bedingten Absagen wäre ich hingegen hartnäckiger und würde da durchaus deutliche Worte finden. (Da kann ich als Halbmigrant wunderbar die M-Karte spielen...) Wenn aber auch da nichts zu erreichen ist, dann ist das eben so. Wir müssen nicht ständig die Welt retten.


    Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.

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