Klassenfahrt-Ausschluss kurz vorher auf Elternwille

  • Ich habe immer erst gebucht, wenn alle Einverständniserklärungen vorlagen UND die vom Veranstalter geforderte Anzahlung auf dem Schulkonto eingegangen ist.

    Was ist denn ein Schulkonto? :D

    ... gibt's hier nicht - ist aber off topic 8). Aber rein interessehalber: wer kontrolliert denn den Geldeingang auf so einem Konto?

  • Unsere Sekretärin hat das gemacht.

    Ohne Schulkonto wäre ich nicht gefahren 😊


    edit: bzw. sie hat nach dem Geldbetrag gefiltert, mir die Liste ins Fach geschmissen und dann hab ich abgeglichen, ob alle bezahlt haben.

  • Was ist denn ein Schulkonto? :D

    ... gibt's hier nicht - ist aber off topic 8). Aber rein interessehalber: wer kontrolliert denn den Geldeingang auf so einem Konto?

    Das hatten wir hier schon einmal breit und lang diskutiert. Manchmal machen das die Sekretariate, es gibt aber "inzwischen" (und damit meine ich seit mittlerweise über einem Jahrzehnt) geeignete Software mit Rechteverwaltung und Unterkontendarstellung, sodass das auch die Klassenlehrkräfte selbst erledigen können.

  • Unsere Sekretärin hat das gemacht.

    Ohne Schulkonto wäre ich nicht gefahren 😊


    edit: bzw. sie hat nach dem Geldbetrag gefiltert, mir die Liste ins Fach geschmissen und dann hab ich abgeglichen, ob alle bezahlt haben.

    Ok, d.h., sie hat alleine den Zugang? Oder auch die SL? Ich werde so auch nicht mehr fahren... ;)

  • Ich wiederhole gerne nochmal, dass ich weiß, dass das von mir beschriebene Verfahren eine Drohkulisse ohne reale Umsetzungsmöglichkeiten ist.

    Schade nur, dass Schulen trotz geliesteter Unterschriften auf den guten Willen der Eltern angewiesen sind.

  • Ich wiederhole gerne nochmal, dass ich weiß, dass das von mir beschriebene Verfahren eine Drohkulisse ohne reale Umsetzungsmöglichkeiten ist.

    Schade nur, dass Schulen trotz geliesteter Unterschriften auf den guten Willen der Eltern angewiesen sind.

    Moment, es ging doch gerade darum, dass die Eltern hier noch nicht schriftlich eine Kostenübernahmeerklärung für die konkrete Fahrt abgegeben hatten. Das machen sie nämlich keineswegs pauschal bereits mit der Schulanmeldung.

    • Offizieller Beitrag

    Man hätte hier früher ansetzen müssen. Keine Kostenübernahmerklärung, kein Mitfahren. Egal, aus welchen Motiven. Kind besucht dann eben die nächstniedrigere oder -höhere Klasse und gut ist.

    Dass Eltern hier mitunter "speziell" sind (ja, das können die auch...), ist ja nichts Neues. Und genau deswegen sollten wir uns hier nicht mehr Stress als unbedingt notwendig machen. Im Zweifelsfall ab damit zur Schulleitung und gut ist.

  • Ich habe es persönlich noch nicht erlebt, dass bei fehlender Einverständniserklärung eine Fahrt von der SL genehmigt wurde. Das wäre dann ein Fehler der SL. Diese hätte zuvor agieren müssen.

    Edit: du meintest, die Fahrt nicht genehmigt, oder? Ich habe das zumindest schon erlebt.

    Davon abgesehen, was hätte diese vorher tun können, wenn Eltern sich weigern zu unterschreiben?


    Und ob Schulpflichtverletzung vorliegt, bin ich mir nicht sicher, wenn das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt, nimmt es ja die Schulpflicht wahr. (Also abgesehen von einer Krankmeldung...). Ich vermute, auch wenn die Fahrten eigentlich Pflicht sind, kann man niemanden dazu zwingen.

    • Offizieller Beitrag

    Edit: du meintest, die Fahrt nicht genehmigt, oder? Ich habe das zumindest schon erlebt.

    Davon abgesehen, was hätte diese vorher tun können, wenn Eltern sich weigern zu unterschreiben?


    Und ob Schulpflichtverletzung vorliegt, bin ich mir nicht sicher, wenn das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt, nimmt es ja die Schulpflicht wahr. (Also abgesehen von einer Krankmeldung...). Ich vermute, auch wenn die Fahrten eigentlich Pflicht sind, kann man niemanden dazu zwingen.

    Korrekt. Man kann niemanden fesseln, knebeln und gegen seinen Willen mitnehmen - einmal abgesehen davon, dass ich das auch als betreuende Lehrkraft gar nicht wollte.
    Deswegen schrieb ich ja weiter oben, dass man das gelassener sehen sollte. Bei "kulturell" bedingten Absagen wäre ich hingegen hartnäckiger und würde da durchaus deutliche Worte finden. (Da kann ich als Halbmigrant wunderbar die M-Karte spielen...) Wenn aber auch da nichts zu erreichen ist, dann ist das eben so. Wir müssen nicht ständig die Welt retten.

  • Edit: du meintest, die Fahrt nicht genehmigt, oder? Ich habe das zumindest schon erlebt.

    Davon abgesehen, was hätte diese vorher tun können, wenn Eltern sich weigern zu unterschreiben?


    Und ob Schulpflichtverletzung vorliegt, bin ich mir nicht sicher, wenn das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt, nimmt es ja die Schulpflicht wahr. (Also abgesehen von einer Krankmeldung...). Ich vermute, auch wenn die Fahrten eigentlich Pflicht sind, kann man niemanden dazu zwingen.

    Da hätte die SL dann eine geeignete Lösung finden können bzw. sich mit der zuständigen Bezirksregierung absprechen können... und man selbst hätte als mitfahrender Lehrer gar nichts damit zu tun gehabt. Gut möglich, dass der Schüler dann eben woanders am Unterricht teilgenommen hätte.


    Hätte der Vater vorab schon unterschrieben, sähe ich einen Verstoß gegen die Schulpflicht. Da er nichts unterschrieben hat und die SL sich offensichtlich auch nicht rechtzeitig gekümmert hat, liegt dann wohl auch kein Verstoß vor. So würde ich das an der Stelle interpretieren.


    Das Problem, das hier geschildert wird, ist einzig das Problem der SL.

  • Halbmigrant

    Was immer das sein mag. Wenn du ausdrücken möchtest, dass eines deiner Elternteile migrierte, so schreibe das doch bitte. Dass bedeutet nämlich nicht, dass du zur Hälfte migriert seist. Üblicherweise drückst du dich sehr genau aus.


    Ansonsten irritiert mich, dass jemand als <Whatever> die <Whatever>-Karte ausspielt. Die Argumente sollte doch so in der Sache gefestigt sein, dass es egal ist, wer sie vorträgt. Ich weiß, dass das eine Idealvorstellung ist, die sich nicht immer praktisch umsetzen lässt. Beim Notbehelf sollte man aber im

    Kopf haben, dass es sich um einen Notbehelf handelt.

  • Davon abgesehen, was hätte diese vorher tun können, wenn Eltern sich weigern zu unterschreiben?

    Sie kann die Fahrt nicht genehmigen, weil nicht alle mitfahren. Oder sie kann sie ohne die Betreffende genehmigen. Oder sie macht sich ganz viel Arbeit, und diskutiert mit den Eltern.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Da hätte die SL dann eine geeignete Lösung finden können bzw. sich mit der zuständigen Bezirksregierung absprechen können...


    Sie kann die Fahrt nicht genehmigen, weil nicht alle mitfahren.

    Ich breche mal eine kleine Lanze für die SL: In NRW bestätigt die Fahrtleitung (=i. d. R. die Klassenleitung) auf dem Antrag, dass alle Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen. Erst dann wird durch die SL genehmigt. Es ist also nicht auszuschließen, dass hier der Fehler nicht bei der SL, sondern der Fahrtleitung liegt.

  • Ich breche mal eine kleine Lanze für die SL: In NRW bestätigt die Fahrtleitung (=i. d. R. die Klassenleitung) auf dem Antrag, dass alle Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen. Erst dann wird durch die SL genehmigt. Es ist also nicht auszuschließen, dass hier der Fehler nicht bei der SL, sondern der Fahrtleitung liegt.

    Unsinn. Wenn du von 29 Hanseln nur bei einem nicht die Unterschrift trotz mehrfachem Hinweis nicht bekommst, dann lässt du die Reservierung vor ablaufender Frist platzen und sagst den Eltern: Leider können wir nicht fahren weil einer querschießt? Das ist bar jeden Pragmatismusses.

    Letzten Endes kann so ein Einverständnis auch immer widerrufen werden, hatte ich auch schon.

    Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung. Selbst dann möchte ich den Fahrtleiter sehen, der ein Bußgeldverfahren einleitet.

    Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.

  • Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung. Selbst dann möchte ich den Fahrtleiter sehen, der ein Bußgeldverfahren einleitet.

    Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.

    Wie kommst du denn darauf? Selbstverständlich ist die schriftliche Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung bindend für die gesamten angesetzten Fahrtkosten und nicht die Tätigung der Anzahlung! Und was soll ein Bußgeldverfahren hier? Die Nichtbegleichung einer Verbindlichkeit ist keine Ordnungswidrigkeit. Die entsprechenden Beträge lassen sich dann ganz klassisch über ein Mahnverfahren eintreiben.


    PS: Siehe hierzu u.a. folgendes Urteil, in dem das Land NDS tatsächlich Eltern erfolgreich auf Zahlung der Fahrtkosten verklagt hatte:


    Zitat von VG Braunschweig, Az. 6 A 149/04

    Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme einer von zumindest einem Elternteil unterzeichneten Einverständniserklärung über die Teilnahme an einer Klassenfahrt und den entstehenden Kostenbeitrag kommt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land und den Eltern zustande, der die Eltern zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet.

  • Letzten Endes kann so ein Einverständnis auch immer widerrufen werden, hatte ich auch schon.

    Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung

    Das ist

    Unsinn

    Wirst du davon angetriggert, dass jemand mal abwägend anführt, nicht die SL könnte hier ein Verschulden treffen, sondern eine vielleicht zu spät kommunizierende Fahrtleitung, oder wie habe ich derlei Ausfälle zu deuten:

    Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.

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