Klassenfahrt-Ausschluss kurz vorher auf Elternwille

  • Ein Vater will seinen Sohn kurz vor der Klassenfahrt nicht mitfahren lassen. Einverständnis nicht unterschrieben und Geld noch immer (trotz zigfachem Aufruf) nicht bezahlt.

    Rechtlich darf nur unsere Schulleiterin den Ausschluss genehmigen (NRW).

    Aber Inkasso vorbeischicken ist auch Panne, außerdem zu kurzfristig. Auf das Geld sind wir nicht angewiesen.

    Erfahrungen?

  • Für die aktuell im Herbst anstehenden Fahrten haben wir auch einige Eltern, die nicht wollen, dsas ihre Kinder mitfahren.

    Wie das ausgehen wird, weiß ich nicht, wir haben unser Informationsformular aber dahingehend geändert, dass eine Weigerung, an der Klassenfahrt teilzunehmen, zum Schulausschluss führen kann. Argumentation: Schulprogramm, bewusste Anmeldung zur Schule

    Die praktische Umsetzung steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt.

  • Wenn die Eltern ihr Kind nicht auf Klassenfahrt mitschicken wollen kann man sie letztlich nicht dazu zwingen. Wenn sie also vorab nichts unterschrieben haben, was sie dazu verpflichteten würde dennoch zu zahlen, dann habt ihr ihnen gegenüber keinen finanziellen Anspruch und auch keine Möglichkeit eine Teilnahme auf diesem Wege herbeizuführen. Der Schüler muss dann halt in der Zeit als Gast in einer anderen Klasse sitzen und wahlweise Aufgaben bearbeiten seiner Lehrkräfte oder am Unterricht seiner Gastklasse teilnehmen.

    Was du/ ihr aber versuchen könntet ist, ein klärendes Gespräch mit dem Vater zu suchen, was die Ursache für die Verweigerung ist. Vielleicht lässt sich das auf diesem Wege ja doch noch lösen im Gespräch.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für die aktuell im Herbst anstehenden Fahrten haben wir auch einige Eltern, die nicht wollen, dsas ihre Kinder mitfahren.

    Wie das ausgehen wird, weiß ich nicht, wir haben unser Informationsformular aber dahingehend geändert, dass eine Weigerung, an der Klassenfahrt teilzunehmen, zum Schulausschluss führen kann. Argumentation: Schulprogramm, bewusste Anmeldung zur Schule

    Die praktische Umsetzung steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt.

    Habt ihr diese Vorgehensweise zumindest intern mal schulrechtlich abklären lassen? Ich halte die Vorgehensweise insofern für falsch, als sie im Zweifelsfall darauf abzielt die SuS abzustrafen für das Verhalten ihrer Eltern. Ganz unabhängig von den rechtlichen Probleme die ich sehe bei der Vorgehensweise ist Sippenhaft nichts, was ich meine SuS sinnvollerweise lehren möchte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für die aktuell im Herbst anstehenden Fahrten haben wir auch einige Eltern, die nicht wollen, dsas ihre Kinder mitfahren.

    Wie das ausgehen wird, weiß ich nicht, wir haben unser Informationsformular aber dahingehend geändert, dass eine Weigerung, an der Klassenfahrt teilzunehmen, zum Schulausschluss führen kann. Argumentation: Schulprogramm, bewusste Anmeldung zur Schule

    Die praktische Umsetzung steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt.

    Grundsätzlich wäre das wohl nicht mehr als eine Schulpflichtsverletzung. Ich denke nicht, dass ihr da direkt ausschließen dürft.

    Und ehrlich: Im Zweifel melde ich mein Kind einfach krank, wenn ich das partout nicht will.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Eltern ihr Kind nicht auf Klassenfahrt mitschicken wollen kann man sie letztlich nicht dazu zwingen.

    Zwingen natürlich nicht, aber (die meisten) Schulfahrten sind in NRW Bestandteil des Schulangebotes, sind also verpflichtend.
    (Klar, wer nicht unterschreibt, den wird man nicht unbedingt festhalten können.)
    Ich hatte schon SuS, wo ich meine Hand ins Feuer hätte legen können (und Recht hatte): Papiere unterschrieben, bezahlt (oder bezahlen lassen, durch BuT), eine kurze angemessene Zeit vorher: krank geworden, OP steht an, blabla... tritt zurück aus der Klassenfahrt.

  • Die Einverständniserklärungen der Eltern müssen vorliegen, damit die Klassenfahrt von der Schulleitung überhaupt genehmigt werden darf, wie hier auch schon zuvor erwähnt (siehe https://www.schulministerium.n…chulfahrten-Formblatt.doc). In den Erklärungen werden die Kosten benannt und die Eltern unterschreiben, dass sie diese Kosten auch übernehmen werden.


    Da eine Klassenfahrt eine schulische Pflichtveranstaltung ist, ist ein Fernbleiben nur aus gesundheitlichen Gründen möglich (oder: Ausschluss des Schülers vonseiten der Schule aufgrund von Fehlverhalten). Andernfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.


    Sollten trotzdem zusätzl. Kosten für die Schule entstanden sein, obwohl das Kind nicht mitfährt, müssten die Eltern diese übernehmen. Diese können schließlich nicht auf die anderen umgelegt werden.


    Wenn die Missachtung der Schulpflicht schon angekündigt wird, könnte man eine Attestpflicht für den Schüler einführen. Das wird aber wohl auch nicht viel ändern - die Eltern holen sich dann eben ein Attest. Das tun sie wahrscheinlich so oder so. Man könnte dann noch das Attest anzweifeln... aber ich glaube kaum, dass jmd. bereit ist, das Ganze soweit zu eskalieren. Dann bleibt das Kind halt daheim.

  • Theoretisch brauchste vor jeder Buchung immer die Unterschriften und eine Anzahlung. Das ist aber in der Praxis kaum umsetzbar. Wenn dann jemand nicht zahlt stehst du da...rechtlich gesehen ist die Teilnahme Pflicht, wenn die Elternschaft das so beschlossen und die SL die Fahrt genehmigt hat.

  • Ansich reicht ja eine Kostenübernahmeerklärung. Eine Anzahlung ist m.E. für die Genehmigung der Fahrt nicht nötig.


    Eine Möglichkeit, die ich sehe, wäre, das Ordnungsamt einzuschalten. Das tun wir schließlich auch bei Schülern, die nicht zur Schule kommen...

  • Ich habe es persönlich noch nicht erlebt, dass bei fehlender Einverständniserklärung eine Fahrt von der SL genehmigt wurde. Das wäre dann ein Fehler der SL. Diese hätte zuvor agieren müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mich nur wiederholen. Auch Krankmeldungen sind mir bekannt.

    Es ist lediglich der Versuch, deutlich zu machen, dass Klassenfahrten nicht nur eines von vielen Freizeitangeboten sind.

    eine Klassenfahrt gehört zur Schulpflicht. Wer nicht mitfährt, besucht in der Zeit eine andere Klasse. Aber aus der Schule "schmeißen"? Ich bezweifele, dass das rechtlich okay ist

  • Warum möchte der Vater denn nicht, dass der Sohn mitfährt?

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch brauchste vor jeder Buchung immer die Unterschriften und eine Anzahlung. Das ist aber in der Praxis kaum umsetzbar. Wenn dann jemand nicht zahlt stehst du da...rechtlich gesehen ist die Teilnahme Pflicht, wenn die Elternschaft das so beschlossen und die SL die Fahrt genehmigt hat.

    Das ist so nicht ganz richtig. Die Unterschriften sind verpflichtend - die Anzahlung hängt letztlich von den Fristen des jeweiligen Anbieters ab. Bei uns lagen da mehrere Monate zwischen.

  • Ich habe immer erst gebucht, wenn alle Einverständniserklärungen vorlagen UND die vom Veranstalter geforderte Anzahlung auf dem Schulkonto eingegangen ist (Ausnahme: BuT, weil das Geldda erst kurzfristig ausgezahlt wird, aber für diese Schüler ist die Schule dann in Vorleistung gegangen).

    Wenn im vorliegenden Fall unterschrieben wurde und trotzdem keine Zahlung erfolgt, sollte man meines Erachtens rechtliche Schritte einleiten, um die Begleichung der Rechnung anzuleiern. Ob der Schüler mitfährt oder krank ist oder einfach zu Hause bleibt und dann halt eine Ordnungsmaßnahme erfolgt, wäre mir hier eher egal.



    Unabhängig davon finde ich grundsätzlich ja eh unverständlich, wieso Teilnahmen verpflichtend sind. Fand diese gammeligen Jugendherbergen mit Gemeinschaftstoiletten und 24/7 Zwangsvergesellschaftung als Kind immer extrem unschön und wäre auch lieber einfach in den Parallelklassenunterricht gegangen 🙈 Mehrwert meist fragwürdig.

  • Für die aktuell im Herbst anstehenden Fahrten haben wir auch einige Eltern, die nicht wollen, dsas ihre Kinder mitfahren.

    Wie das ausgehen wird, weiß ich nicht, wir haben unser Informationsformular aber dahingehend geändert, dass eine Weigerung, an der Klassenfahrt teilzunehmen, zum Schulausschluss führen kann. Argumentation: Schulprogramm, bewusste Anmeldung zur Schule

    Die praktische Umsetzung steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt.

    Auf das Verfahren wäre ich sehr gespannt, nachdem eine Schule ernsthaft einen Schüler von der Schule ausschließt, weil er nicht mit auf Klassenfahrt fährt ;)

  • Theoretisch brauchste vor jeder Buchung immer die Unterschriften und eine Anzahlung. Das ist aber in der Praxis kaum umsetzbar. Wenn dann jemand nicht zahlt stehst du da...rechtlich gesehen ist die Teilnahme Pflicht, wenn die Elternschaft das so beschlossen und die SL die Fahrt genehmigt hat.

    Wir hatten in einem Parallelthread kürzlich von Klassenfahrten gelesen, bei denen 5 Tage auf einmal 700€ kosten sollten. Dass da nicht alle Eltern mitspielen, ist für mich vollkommen nachvollziehbar. Und das völlig unabhängig davon, was die Mehrheit zu leisten bereit ist. Das Kind besucht dann zur Schulpflichterfüllung in der Zeit einfach den Unterricht in einer anderen Klasse und gut ist.


    PS: Mir ist bewusst, dass diese Zahlen nicht für eure Fahrt gelten müssen. Mir ging es nur darum, dass trotz der generellen Pflicht zur Teilnahme an Schulveranstaltungen diese nicht beliebig ausgestaltet werden können und die Eltern immer dabei mitspielen müssen.

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