Das Merkblatt verrät dazu doch schon sehr vieles und auch wurde bereits gesagt, einfach mal anrufen, um ne Mail bitten , fertig …
…nachlesen kann man es auch zudem auch auf schure für NDS zum entsprechenden Einstellungserlass, das Merkblatt genügte dir ja nicht als Verlinkung - aber wenn Herr Mö*oebius den Erlass, der natürlich kein Gesetz ist, im Hinblick darauf prüfen will, ob es einer gesetzlichen Überprüfung in einem langjährigen Verfahren vor den Instanzen des Verwaltungsgerichtes standhält, empfehle ich dies ausdrücklich nicht oder zumindest nur unter Fortführung des bestehenden Dienstverhältnisses bis zur Klärung - die eigentliche Rechtsgrundlage dafür dürfte es schwerlich geben - man wird wohl auf die Grundsätze des Berufsbeamtentums, hier Treuepflicht, referieren.