Kindergeld und Werbungskosten

  • Hallo ihr Lieben,


    da ich im Moment sehr viel Ärger mit dem Arbeitsamt habe (ich wollte kein Kindergeld mehr, jetzt wollen sie was zurück und auf einmal steht es mir doch wieder zu), hab ich ein paar Fragen an euch und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Also laut Arbeitsamt kann ich wahrscheinlich doch wieder Kindergeld kriegen. Dazu muss ich Werbungskosten über 920 Euro nachweisen, ein Kunststück bei der Kilometerzahl die ich täglich verbrate.


    Nun meine Frage, da steht einmal Fahrt zu Ausbildungsstelle und dann Fahrt zur Berufsschule.


    Ausbildungsstelle ist ja mein Seminar, da fahr ich ja aber nicht sooft hin. Oder ist das in dem Fall die Schule. *grübel*


    Was kann man noch alles angeben?


    LG Anja

  • Hallo,


    uns wurde gesagt, dass der Weg zum Seminar als unseren täglichen Arbeitsweg angeben können und die Fahrten zur Schule gelten als Sonderfahrten. Aber das kann ja auch in jedem Bundesland verschieden sein.


    Als Werbungskosten kann man, glaube ich, alles angeben, was man für die Schule braucht: Bücher, PC, Büromaterial...


    LG Feivel

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  • Absetzen kannst du als Werbungskosten zunächst mal alles, was du für die Schule anschaffst. Einelanschaffungen über einem bestimmten Betrag allerdings nur über mehrere Jahre (zB PC's). Zusätzlich kannst du 20 % deiner Telefon- und Internetkosten als dienstlich ansetzen und geltend machen.
    Als Fahrtkosten kannst du meines Wissens die tatsächlich gefahrenen Wege angeben (soweit du dafür keine Reisekostenerstattung bekommst). Ich würde da erst mal großzügig abschätzen, keiner erwartet, dass du ein Fahrtenbuch führst. Plausibel sind in meinen Augen 5 Fahrten pro Woche zur Schule und 2-3 zum Seminar (ich würde auch jeweils von meinem Wohnort aus rechnen). Abgesetzt werden kann die einfache Strecke. Du musst übrigens auch nicht den kürzesten Weg nehmen, wenn du dadurch Zeit sparst, kannst du durchaus kleine Umwege fahren (also etwa 15 km über die Autobahn statt 7 km durch die Innenstadt). Weiterhin kannst du Vorsorgekosten (zB Krankenkasse) geltend machen.
    Grundsätzlich gilt: Was akzeptiert wird, hängt in der Praxis auch vom Sachbearbeiter ab. Ich würde immer erst mal alles angeben, was mir als dienstlich bedingte Ausgaben einfällt, schlimmstenfalls werden einige Sachen halt gestrichen.

  • Ich kann dir das für Niedersachsen genau sagen. Du kannst an Fahrtkosten die Fahrten zur Schule abrechnen. Nicht die zum Seminar, da du die vom Seminar erstattet bekommst. Bei mir hat es geklappt und ich habe während des gesamten Refs das Kindergeld bekommen. Viel Glück!

  • Huhu,


    danke für eure Antworten, dann werde ich das mal alles zusammensuchen.


    Wie siehts dann mit der Steuererklärung aus?


    Die Kindergeldkasse sagt, dass ich Werbungskosten über 920 Euro nachweisen muss. Alleine mit den Fahrtkosten komm ich schon an die 3500 Euro.


    Kann ich dann die restlichen Sachen bei der Steuererklärung geltend machen?


    Ich weiß ja leider auch nicht genau, wie weit zu hoch mein Einkommen ist.


    LG Anja


    Edit: Aber die Fahrten zum Seminar rechne ich über das Seminar ab, ja?

  • Ja, die Fahrten zu den Seminaren rechnest du über das Seminar ab (gefahrene Km x 0,20 (oder 0,22) Euro).


    Bin bereits seit Nov letzten Jahres im Ref (auch NDS), bekomme seit 1.1.06 kein Kindergeld, weil ich gar nicht wusste das das geht.
    Kann man das auch im Nachhinein noch beantragen? Weil mir Anfang 06 ja gesagt wurde, dass ich nun über der Verdienstgrenze läge?!
    Mit wieviel euro wird jeder gefahrene KM zur Schule berechnet? Nur das ich mal nen Anhaltspunkt habe. 3000 Euro Werbungskosten kommen mir so wahnsinng viel vor ...
    Danke und LG Annika

  • Naja, ich fahre (einfache Strecke) jeden Tag 50 km zur Schule, da kommt schnell was zusammen.


    LG Anja


    Edit: Achja, es gibt 30ct pro Kilometer, einfache Strecke.


    Für Tage die du mehr als 8 Stunden außer Haus bist, kriegst du 6 Euro Verpflegungsgeld pro Tag usw..


    Lg ANja

  • Anja, hatte das damals mit dem Kindergeld anders verstanden: Du führst deine Werbungskosten auf und wenn du diese Werbungskosten von deinem Gehalt abziehst und dann mit diesem Restgehalt unter einen bestimmten Betrag kommst (ca. 7600¤), dann bekommst du Kindergeld!


    Nicht, weil du Werbungskosten von über 960 Euro hast! Da bin ich mir sogar ziemlich sicher!

  • Ja das hab ich inzwischen auch verstanden. Ist in dem Brief umständlich ausgedrückt.


    Ich hab jetzt alles berechnet und komme auf knappe 3200 Euro Werbungskosten.


    Das müsste hinhauen, da dürfte ich eigentlich nicht insgesamt über die 7680 Euro kommen.


    Aber wer weiß denn nun, was man nun noch bei der Steuer absetzen darf? Zum Beispiel habe ich jetzt alle gekauften Bücher bis jetzt angegeben. Könnte ich alle ab jetzt bei der Steuererklärung geltend machen?


    LG Anja

  • nein, nur die bücher, die du im jahr 2005 gekauft hast.
    du kannst alles geltend machen, was du für deine berufsausübung anschaffen musstest, also bücher, shcreibwaren, geräte etc.
    und bei den fahrtkosten zählen auch lerngruppen!

  • Hallo Anja,


    das mit dem "ab jetzt" und "bis jetzt" habe ich nicht so recht verstanden.
    Aber wenn du damit meinst, dass du Bücher, die du vor mehreren Monaten oder in naher Zukunft (dieses Jahr) gekauft hast, bzw. kaufen wirst, ja, dann kannst du sie von der Steuer für dieses Jahr absetzen.


    Ebenso gilt dies für Fachzeitschriften, Schreibmaterialien, Einrichtung für dein Arbeitszimmer u.ä.


    LG silja

  • Nein es geht um dieses Jahr 2006. ;)


    Ich kann ja nicht wissen, was ich noch kaufe, also konnte ich nur angeben, was ich bis jetzt für Kosten habe. Das habe ich jetzt der Kindergeldkasse angegeben.


    Nun werde ich mit Sicherheit noch mehr Kosten haben und würde auch gerne was bei der Steuer absetzen, sonst muss ich da ja nachzahlen , oder?


    LG Anja

  • ach so, verstanden


    na, wenn du die grenze bis zum bekommen des kindergeldes erreicht hast, ist es doch erst mal gut so und wenn du dann anfang 2007 deine steuererkklärung für dieses jahr machst, rechnest du dann eben die ausgaben der kommenden monate noch hinzu!


    ich beneide dich, denn ich bekomme leider kein kindergeld mehr für mich, weil mein netto-einkommen durch den kinderzuschlag von 195¤ (wegen meiner tochter)zu hoch ist, um es insg. noch unter diese 7600¤-grenze zu drücken.

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