Nachhilfe Vergütung

  • Aber eine private freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnstreben in einem öffentlichen Schulgebäude ohne Genehmigung? Aber hallo ist das illegal

    Wenn das von der SL gedudelt wird, sehe ich da kein Problem

  • Ich sitze selber auch oft nachmittags im geheizten Schulgebäude oder am Wochenende, wenn ich lieber dort korrigiere oder vorbereite.

    Das kann man doch überhaupt nicht vergleichen. Sie erteilt Schülern ihrer Schule bezahlte Nachhilfe im Schulgebäude ihrer eigenen Schule. Das halte ich für illegal, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit:
    Wenn du im Hauptberuf abhängig beschäftigt bist, darfst du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Unter Einkünften wird dabei der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten verstanden.

    Beispiel:
    Du gibst gelegentlich Nachhilfeunterricht, programmierst Webseiten oder trittst als DJ auf und verdienst damit 700 Euro pro Jahr. Dann darfst du alle damit verbundenen Aufwendungen gegenrechnen. Wenn du für Fahrtkosten 300 Euro im Jahr ausgegeben hast und zusätzlich 100 Euro für Fachliteratur, betragen deine Einkünfte nur noch 400 Euro. Du musst die Nebeneinkünfte dann nicht in der Steuererklärung angeben und darauf auch keine Steuern entrichten.

    Quelle: https://taxfix.de/ratgeber/pfl…beneinkuenfte-versteuern/
    Auch die Angestellten im Finanzamt wollen schließlich effizient arbeiten!!!

    Eigenen Schülern darf man keine kostenpflichtige Nachhilfe geben. Da entstehen Interessenskonflikte
    https://www.superprof.de/blog/…erden-als-beamter-lehrer/

    Sogar unentgeltlicher Privatunterricht eigener Schüler ist verboten, wenn die betroffenen Lehrkräfte selbst Mitglieder eines Prüfungsausschusses sind oder wenn sie in Kursen unterrichten, die für eine Abschlussprüfung relevant sind.

    https://www.schulleiter.de/rec…r-nachhilfe-durch-lehrer/

    Das Schulgebäude darf nicht für unternehmerische Tätigkeit wie die Unterrichtung schulfremder Schüler genutzt werden. Die Schulleitung ist m.E. nicht ermächtigt, das zu erlauben. Schulgebäude gehören der Stadt und nur die darf auch mal eine alternative Nutzung (z.B. am Wochenende) anordnen. Letzeres ist in Leipzig auch schon passiert.

  • Schulfremde Schüler sind es ja nicht. Hätte ich bloß nix gesagt. Wusste ja nicht, was das wieder für Endlosdebatten auslöst.

    Schüler der Schule, die nicht deine eigenen sind, darfst du möglicherweise in der Schule unterrichten. Bei uns könntest du das als GTA (Ganztagsangebot) anmelden. Die Vergütung ist dann aber nur begrenzt verhandelbar.

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