Hallo!
Aus gegebenem Anlass wollte ich mich mal erkundigen, ob es rechtlich eigentlich zulässig ist, Seminarveranstaltungen auf Abende, Nachmittage oder Wochenenden zu legen oder gleich ganze Tage mit Übernachtung wegzufahren? Und das zur "Dienstpflicht" zu erklären?? ich spreche hier nicht von einer Ausnahme, sondern es tritt gehäuft auf. Ich bin übrigens in Bayern und es handelt sich um Lehramt GS.
Wenn ich kein schulpflichtiges Kind hätte, würde ich es sicherlich lustig finden und mich nicht beschweren, aber mein Kind ist erst 8 und ich bin allein erziehend (ohne babysittende Großeltern vor Ort), habe also ein wirkliches Problem - drum frage ich. Ich hatte mir alles perfekt organisiert, und jetzt sowas...
LG,
gudsek