In der BASS steht, dass 20% der Lehrkräfte einer Schule eine aktuelle Erste-Hilfe- Ausbildung haben müssen. Meine Schulleitung ordnet für alle Lehrkräfte in regelmäßigen Abständen einen Erste-Hilfe-Tag an. (Freitag, 8-16.00 Uhr, die, die nicht "dran" sind, haben normalen Unterricht). Kann mich die Schulleitung zu der Teilnahme zwingen?
Erste - Hilfe - Kurs
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Bundesland?
Ja.
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Bei uns, GS NRW findet der Erste-Hilfe-Kurs alle 2 Jahre als SchiLf statt.
Ich finde es ja gut, das Wissen regelmäßig aufzufrischen.
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Bundesland?
Ja.
NRW. Also stimmt die Angabe in der BASS nicht?
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Bei uns, GS NRW findet der Erste-Hilfe-Kurs alle 2 Jahre als SchiLf statt.
Ich finde es ja gut, das Wissen regelmäßig aufzufrischen.
Ja, aber das ist nicht meine Frage.
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In der BASS steht, es können 20% der Lehrer eine Ausbildung erhalten und die Unfallkasse zahlt das für die.
Da steht nicht, es dürfen nur 20% fortgebildet werden und da steht auch nicht, um uns mal dem vermutlich wahren Kern der Frage zu nähern, dass dein Freitag Nachmittag Freizeit ist.
Ansonsten: ADO §11 Fortbildung
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Ja, steht in der ADO.
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Kannst ihn sicher auch anderweitig nachweisen und dich samstags zum Kurs des Roten Kreuzes setzen.
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Du kannst zum Erste Hilfe Kurs gezwungen werden genauso wie zu einer Fortbildung zu Nutzung eines bestimmten Taschenrechners oder zum sprachsensiblen Unterricht, zum Mobbing oder wie auch immer.
Da sagt man doch genauso wenig ‚machen doch schon Andere, brauche ICH nicht!‘
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Es geht weder um den Freitag (die Tage wechseln), noch um das "Dürfen" von 20%. Wo schrieb ich das? Die BASS sagt, mindestens 20 Prozent eines Kollegiums, wir kommen auf ca. 95 Prozent. Darf der Rest trotzdem gezwungen werden?
Du kannst als Lehrkraft jederzeit in die Situation kommen, dass du helfen musst. Es schadet dir nicht, wenn du das dann auch kannst. Es schadet dir nicht, wenn du Erste Hilfe gelernt bzw. aufgefrischt hast. Es ist doch nicht immer jemand von den "20%" in deiner Nähe.
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„Es schadet dir nicht, wenn du das dann auch kannst. Es schadet dir nicht, wenn du Erste Hilfe gelernt bzw. aufgefrischt hast“ Liebe Leute, das ist mir natürlich alles klar! Mir ging es „lediglich“ darum, inwieweit ich als Beamtin, im Ggs. zu den Ausführungen in der BASS, zu etwas gezwungen werden kann, was ich gerne selbst entscheiden würde. Aber vielen Dank, meine Frage wurde ja beantwortet ☺️
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Zwingen wird dich keine, verpflichten wohl schon.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Erste Hilfe kannste immer brauchen. Ich meine, alle Lehrerinnen sollten unterwiesen sein. Wir wären froh, wenn wir mehr Kapazitäten hätten.
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Du hast eine Fortbildungspflicht und die Inhalte sind nicht dein privates Vergnügen.
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In der BASS steht, dass 20% der Lehrkräfte einer Schule eine aktuelle Erste-Hilfe- Ausbildung haben müssen. Meine Schulleitung ordnet für alle Lehrkräfte in regelmäßigen Abständen einen Erste-Hilfe-Tag an. (Freitag, 8-16.00 Uhr, die, die nicht "dran" sind, haben normalen Unterricht). Kann mich die Schulleitung zu der Teilnahme zwingen?
Naja, was heißt denn zwingen? Hast du kein Eigeninteresse daran? Jeder sollte im Stande sein, im Notfall Erste Hilfe leisten zu können. Da schadet es sicher nicht, wenn man alle zwei Jahre mal eine Auffrischung macht.
Das System bei euch finde ich aber auch komisch. Warum nicht die bestehenden Ersthelfer (die es vielleicht aus Überzeugung machen) weiter- bzw. fortbilden? Gibt es bei euch keine Leute, die über ihr Ehrenamt (FFW, HiOrgs) qualifiziert sind?
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Wir wären froh, wenn wir mehr Kapazitäten hätten.
Ich warte auch schon ne Weile darauf, dass ich mal nen Platz bekomme, bisher hatte ich mich noch privat aufgefrischt durch Übungsleitertätigkeit.
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Ich warte auch schon ne Weile darauf, dass ich mal nen Platz bekomme, bisher hatte ich mich noch privat aufgefrischt durch Übungsleitertätigkeit.
Hier andersherum. Die Erste Hilfe aus der Schule findet bei der Trainerinnen-Tätigkeit ihre Anwendung. Praktisch.
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Ich finde viele "aufgezwungene" Fortbildungen auch nicht gut. Aber regelmäßige verpflichtende Sicherheitsupdates in erste Hilfe sollten einfach akzeptiert werden. Man kann Leben retten.
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Hat zwar nichts mit der Beantwortung der Frage zu tun. Dennoch würde es mich interessieren, weshalb du dich so entschieden dagegen wehrst. Falls es tiefergehende Gründe hat, wäre es evtl. hilfreich diese der SL zu kommunizieren anstatt gleich mit einem Gesetzestext oder einer Verordnung um die Ecke zu kommen.
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Die TE hat jetzt bestimmt 5x gesagt, dass sie nur wissen will, ob sie zur Teilnahme laut Verordnung gezwungen werden kann. Erstaunlich, wie viele Kolleg*innen ihr jetzt mitteilen wollten, wie wichtig 1. Hilfe ist. Ihr wisst doch überhaupt nichts zu den näheren Umständen.
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