A15-Bewerbung - die "richtige" Taktik

  • Worst case

    Die Frage ist auch, ob du dich mit A15 überhaupt auf die Wunschfachleitung bewerben kannst? Bei einigen aktuellen Ausschreibungen steht derzeit A14 als Voraussetzung drin. Geht A15 dann trotzdem oder ist das ausschließend?

    Vs


    Best case 😄

    Gibt es in NRW denn das Konzept des Laufbahnvorteils? Das hat ja mit der Bestenauslese zu tun und müsste entsprechend in allen Bundesländern gelten.

    Dann hättest du mit A15 (durch deine aktuelle Bewerbung) evtl. einen Vorteil bei der Bewerbung um die andere Stelle, sofern du bis dahin schon ernannt und nicht nur beauftragt bist.

    Beides wichtige Gedanken, danke! Wirklich ernannt wäre ich aufgrund der Probezeit wohl noch nicht. Ob ich mich auch trotz der Probezeit bewerben könnte, ist aber eine der dringend zu klärenden Fragen. Naja, es laufen einige Anfragen in dieser Sache. Mal sehen, ob noch in diesem Jahr jemand antwortet:).

  • Nicht wirklich deine Frage, aber vielleicht eine Überlegung wert:
    Gibt es in NRW denn das Konzept des Laufbahnvorteils? Das hat ja mit der Bestenauslese zu tun und müsste entsprechend in allen Bundesländern gelten.

    Dann hättest du mit A15 (durch deine aktuelle Bewerbung) evtl. einen Vorteil bei der Bewerbung um die andere Stelle, sofern du bis dahin schon ernannt und nicht nur beauftragt bist.

    Das ist jetzt zwar alles ein halbes Jahr her, hat aber plötzlich nochmal an Brisanz gewonnen.


    Situation jetzt:
    - Die Stelle auf die ich mich damals beworben hatte, wurde mit mir besetzt, ABER ich befinde mich natürlich neun Monate in der Erprobung (LVO, §7).

    - Für die Fachleitung (immer noch mein Traumjob, aber das andere macht auch Spaß :)) wurde ich jetzt aus dem Nichts zum Kolloquium eingeladen. Die koordinierende Dezernentin meinte jetzt, dass ich mit dem aktuellen Status bereits einen Laufbahnvorteil hätte. Mein Verständnis ist eher so, dass ich vor Ablauf der Erprobungszeit "nichts" habe:


    Zitat

    (4) Die Beamtin oder der Beamte darf erst befördert werden, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit festgestellt wurde.

    Hat hier jemand zufälligerweise eine Einschätzung oder sogar Erfahrung dazu? Natürlich sollte mir der Kommentar der Dezernentin ausreichen, aber ich hatte den Eindruck, dass die konkrete Fragestellung eher eine Ausnahme darstellt...

  • Deine Leseart ist korrekt. Solange du die Probezeit nicht erfolgreich beendet hast, hast du in der Theorie keinen Laufbahn Vorteil.


    Der einzige Vorteil wäre ein nicht offizieller, da man dir aufgrund deines derzeitigen Postens evtl. die besseren Noten geben würde um dich in den gewünschten Posten zu heben.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • In dieser Sache haben sich ein paar konkrete Fragen aufgetan, die zwar sehr speziell sind, aber hier im Forum vielleicht doch Beitragende finden können :).

    Gibt es Erfahrungswerte, was der Statusvorteil A15 gegenüber A13 und A14 ausmachen kann? Schlägt z.B. A15 mit 4 Punkte-DB eine 5 Punkte-DB einer Lehrkraft mit A14? Oder ist das - wie ich vermute - immer eine Einzelfallentscheidung, die auf der Gewichtung relevanter Kriterien beruht? A13 hat vermutlich kaum eine Chance gegenüber A15, oder? Es geht um eine Stelle am ZfsL...

  • darf sich jemand, der schon A15 hat, auf eine A15-Stelle bewerben?
    Und ist es - in NRW - nicht so, dass es keine Sprungbeförderung mehr geben darf? Dann darf sich kein A13er auf eine A15-Stelle bewerben...

    Ja, Schule und ZfsL werden da getrennt behandelt. Daher ist auch eine "Versetzung" nicht möglich.


    Doch, bewerben darf man sich, sofern es in der Ausschreibung nicht ausgeschlossen ist, aber man muss - so zumindest mein Kenntnisstand - dann die Stufen bis A15 inkl Wartezeit regulär durchlaufen.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • In dieser Sache haben sich ein paar konkrete Fragen aufgetan, die zwar sehr speziell sind, aber hier im Forum vielleicht doch Beitragende finden können :).

    Gibt es Erfahrungswerte, was der Statusvorteil A15 gegenüber A13 und A14 ausmachen kann? Schlägt z.B. A15 mit 4 Punkte-DB eine 5 Punkte-DB einer Lehrkraft mit A14? Oder ist das - wie ich vermute - immer eine Einzelfallentscheidung, die auf der Gewichtung relevanter Kriterien beruht? A13 hat vermutlich kaum eine Chance gegenüber A15, oder? Es geht um eine Stelle am ZfsL...

    In NRW ist es wahrscheinlich auch so, dass man mit dem gleichen Statusamt einen Laufbahnvorteil gegenüber A14ern hat. Hier gilt normalerweise Versetzung geht vor Beförderung. Aber natürlich nur, wenn man auf die Ausschreibung passt.


    A13er können sich normalerweise auch bewerben, müssen aber dann auch erstmal A14 durchlaufen. Und haben gegenüber den anderen einen Laufbahnnachteil. Also A15 sticht A14 und A14 eben A13.

  • Hier in BW bewerben sich nicht wenige Kollegen mit A13 auf A15 - allein deshalb, weil die Menge an A14-Planstellen aktuell sehr überschaubar ist. Vor einiger Zeit habe ich mich innerhalb von zwei Jahres auf sieben (?) A15-Stellen beworben, was für das RP natürlich einen enormen Aufwand bedeutete. Als mich der Referent entnervt anrief und fragte, warum ich mich auf Stellen bewerbe, für die ich bestenfalls de iure geeignet sei, habe ich ihm erklärt, dass ich ihn total verstehe und ich auch lieber auf normalem Wege die Schule wechseln würde als jedes Jahr meinen Versetzungsanträgen Bettelbriefe beizufügen. Er den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden. Guter Mann. Kluger Mann.

  • auf sieben (?) A15-Stellen beworben, was für das RP natürlich einen enormen Aufwand bedeutete. Als mich der Referent entnervt anrief

    Vermutlich ist das ähnlich wie in NRW. Das Problem ist in so einem Fall weniger der Aufwand, sondern dass alle sieben Verfahren ruhen bis auch das letzte entschieden werden konnte. Das ist das nervige an den Parallelbewerbungen. Jetzt stell dir vor, in einem Verfahren gibt es einen Rechtsstreit... Bei uns im Regierungsbezirk führte das kürzlich zu 1,5 Jahren Verzögerung... Absolute Katastrophe.

  • Danke!
    Ich dachte, die Sprungbeförderung sei abgeschafft worden (irgendwie betrifft es mich nicht :D ich habe also vermutlich nicht gut aufgepasst)

    Es liegt keine Sprungbeförderung vor, wenn einem A13er ein Amt, welches mit A15 bewertet wird, übertragen wird. Der A13er wird nach einer Probezeit zunächst A14er und nach erneuter Mindestwartezeit erst A15. Insofern werden die zwischenliegenden Statusämter ganz regulär durchlaufen.

  • Kleine Ergänzung: Wenn ich den Kommentar zu eurem LBG NRW richtig verstehe, scheint es aber zulässig zu sein, dass das Land bei Ausschreibungen den Bewerberkreis explizit auf Personen einschränkt, die unmittelbar in das vorgesehene Statusamt befördert werden können. Das bedeutet andersherum aber gerade, dass eine solche Einschränkung nicht zwingend ist.

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