A15-Bewerbung - die "richtige" Taktik

  • Worst case

    Die Frage ist auch, ob du dich mit A15 überhaupt auf die Wunschfachleitung bewerben kannst? Bei einigen aktuellen Ausschreibungen steht derzeit A14 als Voraussetzung drin. Geht A15 dann trotzdem oder ist das ausschließend?

    Vs


    Best case 😄

    Gibt es in NRW denn das Konzept des Laufbahnvorteils? Das hat ja mit der Bestenauslese zu tun und müsste entsprechend in allen Bundesländern gelten.

    Dann hättest du mit A15 (durch deine aktuelle Bewerbung) evtl. einen Vorteil bei der Bewerbung um die andere Stelle, sofern du bis dahin schon ernannt und nicht nur beauftragt bist.

    Beides wichtige Gedanken, danke! Wirklich ernannt wäre ich aufgrund der Probezeit wohl noch nicht. Ob ich mich auch trotz der Probezeit bewerben könnte, ist aber eine der dringend zu klärenden Fragen. Naja, es laufen einige Anfragen in dieser Sache. Mal sehen, ob noch in diesem Jahr jemand antwortet:).

  • Nicht wirklich deine Frage, aber vielleicht eine Überlegung wert:
    Gibt es in NRW denn das Konzept des Laufbahnvorteils? Das hat ja mit der Bestenauslese zu tun und müsste entsprechend in allen Bundesländern gelten.

    Dann hättest du mit A15 (durch deine aktuelle Bewerbung) evtl. einen Vorteil bei der Bewerbung um die andere Stelle, sofern du bis dahin schon ernannt und nicht nur beauftragt bist.

    Das ist jetzt zwar alles ein halbes Jahr her, hat aber plötzlich nochmal an Brisanz gewonnen.


    Situation jetzt:
    - Die Stelle auf die ich mich damals beworben hatte, wurde mit mir besetzt, ABER ich befinde mich natürlich neun Monate in der Erprobung (LVO, §7).

    - Für die Fachleitung (immer noch mein Traumjob, aber das andere macht auch Spaß :)) wurde ich jetzt aus dem Nichts zum Kolloquium eingeladen. Die koordinierende Dezernentin meinte jetzt, dass ich mit dem aktuellen Status bereits einen Laufbahnvorteil hätte. Mein Verständnis ist eher so, dass ich vor Ablauf der Erprobungszeit "nichts" habe:


    Zitat

    (4) Die Beamtin oder der Beamte darf erst befördert werden, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit festgestellt wurde.

    Hat hier jemand zufälligerweise eine Einschätzung oder sogar Erfahrung dazu? Natürlich sollte mir der Kommentar der Dezernentin ausreichen, aber ich hatte den Eindruck, dass die konkrete Fragestellung eher eine Ausnahme darstellt...

  • Deine Leseart ist korrekt. Solange du die Probezeit nicht erfolgreich beendet hast, hast du in der Theorie keinen Laufbahn Vorteil.


    Der einzige Vorteil wäre ein nicht offizieller, da man dir aufgrund deines derzeitigen Postens evtl. die besseren Noten geben würde um dich in den gewünschten Posten zu heben.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-

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