Worst case
Die Frage ist auch, ob du dich mit A15 überhaupt auf die Wunschfachleitung bewerben kannst? Bei einigen aktuellen Ausschreibungen steht derzeit A14 als Voraussetzung drin. Geht A15 dann trotzdem oder ist das ausschließend?
Vs
Best case 😄
Gibt es in NRW denn das Konzept des Laufbahnvorteils? Das hat ja mit der Bestenauslese zu tun und müsste entsprechend in allen Bundesländern gelten.
Dann hättest du mit A15 (durch deine aktuelle Bewerbung) evtl. einen Vorteil bei der Bewerbung um die andere Stelle, sofern du bis dahin schon ernannt und nicht nur beauftragt bist.
Beides wichtige Gedanken, danke! Wirklich ernannt wäre ich aufgrund der Probezeit wohl noch nicht. Ob ich mich auch trotz der Probezeit bewerben könnte, ist aber eine der dringend zu klärenden Fragen. Naja, es laufen einige Anfragen in dieser Sache. Mal sehen, ob noch in diesem Jahr jemand antwortet:).