Hallo,
im Rahmen der aktuellen Aiwanger-Affäre wird sich mehrfach darauf bezogen, dass das besagte Flugblatt im Schriftbild Gemeinsamkeiten mit Aiwangers "Facharbeit" hätte. Ich wüsste gerne von den bayrischen Kolleginnen und Kollegen, was denn eine Facharbeit in Bayern ist bzw. wo sie aufbewahrt wird. In Hessen gibt es nur eine sog. besondere Lernleistung, das ist eine größere wissenschaftspropädeutische Hausarbeit, die ins Abitur einfließt. Ich habe solche Arbeiten auch schon betreut, allerdings werden die korrigierten Exemplare bei uns zu den Prüfungsakten gegeben, als Lehrer hätte ich nach so langer Zeit gar keinen privaten Zugang mehr dazu. Ich dürfte Prüfungsunterlagen überhaupt nicht bei mir aufheben, wenn die Prüfung gelaufen ist - allein datenschutzrechtlich nicht. Prüfungsunterlagen werden hier 10 Jahre in der Schule aufbewahrt, dann vernichtet. Besondere Arbeiten können auf Verlangen an den (ehemaligen) Schüler ausgehändigt werden. In besonderem Maße aufbewahrungswürdige Unterlagen gehen ans hessische Staatsarchiv. Allerdings auch nach 10 Jahren. Sogar Ordnungsmaßnahmen (Androhung Schulverweis u.a.) werden nach 2 Jahren aus der Schülerakte gelöscht, wenn keine neuen Vergehen dazukommen. Ich würde gerne diese Vorgänge in Bezug auf Aiwanger und die als Beweis genannten Unterlagen noch genauer verstehen, daher die Frage. In Hessen käme man nur an die besagten Unterlagen, wenn die Regeln zur schulischen Aufbewahrung missachtet wurden oder der betreffende Lehrer widerrechtlich Schülerarbeiten bei sich zu Hause "bunkert" und ebenfalls widerrechtlich einer Zeitung zugänglich macht.
Herzliche Grüße Eugenia