Können Lehrer am Berufskolleg auch am Gymnasium /Gesamtschule arbeiten?

  • Guten Abend,

    ich habe eine Frage zur Qualifikation von Lehrern für verschiedene Schultypen. Ich frage mich, ob Lehrer, die die Berechtigung für das Unterrichten an Gymnasien und Gesamtschulen haben, auch an Berufskollegs unterrichten können.Ich kenne einige Fälle, wo dies der Fall ist. Und nun umgekehrt, ob Berufsschullehrer oder Lehrer an Berufskollegs auch an Gesamtschulen oder Gymnasien unterrichten dürfen. Ich engagiere mich ehrenamtlich für ukrainische Flüchtlingshilfe und hatte heute ein Gespräch mit einer Spenderin, welche Berufsschullehrerin ist. Sie meinte, dass sie theoretisch auch a den beiden genannten Schultypen also Gymnasium und Gesamtschule arbeiten könnte. Diese Frage brennt mir den ganzen Tag im Kopf.😂😂

  • Das kann man so pauschal nicht sagen, da es von der Fächerverteilung der KuK abhängt.
    Gym/Ges auf BK geht. BK auf Gym/Ges geht nur, wenn die jeweilige Person 2 Fächer hat, welche auch and "normalen" Schulen gesucht sind. Die meisten reinen BK-Lehrer (zumindest bei uns) sind jedoch Fachlehrer mit mindestens einem, oft 2 BK-spezifischen Fächern. Die können nicht mal eben so an die Regelschulen wechseln.

    Die meisten (wenn nicht sogar alle) Allgemeinbildner bei uns kommen von Gym/Ges.



    Edit: manche KuK (wie die Werkstattlehrer) können grundsätzlich nicht wechseln. Bk ist ein komplexes System...

  • Feldscher genau dies kenne ich auch. Berufsschullehrer mit allgemeinbildenden Fächern können an “Regelschulen” unterrichten. Allerdings soll ich auch nur mit einem allgemeinbildenden Fach gehen.

  • Und nun umgekehrt, ob Berufsschullehrer oder Lehrer an Berufskollegs auch an Gesamtschulen oder Gymnasien unterrichten dürfen.

    Kommt drauf an, ob die Lehrer allgemeinbildende oder berufsbildende Fakulten haben. Ich habe z.B. zwei berufsbildende Fakulten und damit die Lehrerlaubnis für die Sek IIb. Entsprechend darf ich nicht an die Gesamtschule oder ans Gymnasium, da dort nur allgemeinbildende Fakulten für die Sek II (ohne B) zulässig sind.


    Also der Kollege mit Deutsch/Politik kann vom Berufskolleg ans Gymnasium wechseln. Der Kollege mit Maschinentechnik/Fertigungstechnik kann dies nicht.

  • Also der Kollege mit Deutsch/Politik kann vom Berufskolleg ans Gymnasium wechseln.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das ohne weiteres funktioniert, da ja nur eine sek II- Lehrerlaubnis vorliegt.

    Dementsprechend dürfte lediglich Oberstufe möglich sein.

  • Ich habe auf Berufsschullehramt studiert und ein berufsspezifisches Fach, dazu zwei allgemeinbildende. Ich habe die Facultas für die Sek 1 nicht (hätte sie an der Uni in dem einen allgemeinbildenden Fach machen können), daher könnte ich nur in der Sek 2 unterrichten. Bin aber glücklich am BK und käme nie auf die Idee zu wechseln

  • Ich bin mir nicht sicher, ob das ohne weiteres funktioniert, da ja nur eine sek II- Lehrerlaubnis vorliegt.

    Dementsprechend dürfte lediglich Oberstufe möglich sein.

    Ich habe auf Berufsschullehramt studiert und ein berufsspezifisches Fach, dazu zwei allgemeinbildende. Ich habe die Facultas für die Sek 1 nicht (hätte sie an der Uni in dem einen allgemeinbildenden Fach machen können), daher könnte ich nur in der Sek 2 unterrichten. Bin aber glücklich am BK und käme nie auf die Idee zu wechseln

    Es gibt m.W.n. keine separate Fakultas für die Sek I, sondern lediglich additiv für die Sek II. Eine Lehrkraft, die (allgemeinbildende Fächer) in der Sek II unterrichten darf, darf das genaus auch in der Sek I.

    • Offizieller Beitrag

    Doch, es gibt unterschiedliche Fakulten.
    NRW hatte eine lange Zeit ein Stufenlehramt und wer Gym/Ges hatte, machte eine Sek2-Prüfung und zusätzlich dazu eine Miniprüfung für die Sek1. Einige Leute haben es nicht gemacht (wir hatten mal eine Referendarin, die es nicht gemacht hatte, haha) und dürfen nur in die Sek2. Ich schließe nicht aus, dass die gute Dame mittlerweile in die Sek1 geht (falls sie eine Stelle bekommen hat), aber es gilt als fachfremd und im Ref hatte sie nur die 3 Stufen der Oberstufe und konnte sich auch ausschließlich auf Sek2-Stellen bewerben.

  • Ich habe auf Berufsschullehramt studiert und ein berufsspezifisches Fach, dazu zwei allgemeinbildende. Ich habe die Facultas für die Sek 1 nicht (hätte sie an der Uni in dem einen allgemeinbildenden Fach machen können), daher könnte ich nur in der Sek 2 unterrichten. Bin aber glücklich am BK und käme nie auf die Idee zu wechseln

    Ich kann nicht wechseln wegen dem Profilfach. Aber wir haben einige bei uns die auch am allgemeinen Gymnasium unterrichten könnten. Die wollen aber nicht zurück bzw. hin. Ist es wirklich so nervig mit den Eltern?

  • Ich hab es von der Bezirksregierung so zu hören bekommen, dass ich wohl an Gym/Ge im Dauerbeschäftigungsverhältnis angestellt arbeiten darf, sie mich aber nur am BK verbeamten. Umgekehrt sei es kein Problem. Aber sie wollen keine Anreize für die wenigen BK Leute bieten das BK System zu verlassen.

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