Hallo zusammen,
Welche Rechte hat die Lehrerkonferenz in NRW? Darf die Schulleitung Konferenzbeschlüsse einfach kippen, wenn sie damit nicht einverstanden ist? Ich möchte jetzt hier nichts näheres beschreiben, aber so ganz im Allgemeinen?
Hallo zusammen,
Welche Rechte hat die Lehrerkonferenz in NRW? Darf die Schulleitung Konferenzbeschlüsse einfach kippen, wenn sie damit nicht einverstanden ist? Ich möchte jetzt hier nichts näheres beschreiben, aber so ganz im Allgemeinen?
Welche Rechte hat die Lehrerkonferenz in NRW?
https://www.lexsoft.de/cgi-bin…tal_nrw.cgi?xid=492252,66
Darf die Schulleitung Konferenzbeschlüsse einfach kippen, wenn sie damit nicht einverstanden ist?
Ja, wenn diese nicht mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften konform gehen.
Also so im Allgemeinen.
Das ist die Regelung für die Schulkonferenz. Die Lehrerkonferenz wird in SchulG §68 NRW geregelt:
Somit geht es also nicht um persönlichen Gusto sondern klare formale Vorgaben.
Danke! Das hatte ich auch schon gefunden.
Darf denn die Schulleitung beispielsweise entscheiden, dass an der Grundschule nicht mehr das Klassenlehrerprinzip gilt, bei dem der Klassenlehrer so viel wie möglich selbst in der Klasse unterrichtet, sondern dass für jedes Hauptfach ein anderer Kollege zuständig ist? Wenn die Lehrerkonferenz fast einstimmig dagegen ist?
Steht alles in der ADO in §22 und im Schulgesetz in §59. Das kann man problemlos googeln.
Meines Wissens kann der Schulleiter dies machen.
Meines Wissens kann der Schulleiter dies machen.
Was ich aus der Elternrolle raus nicht toll finden würde.
Danke! Das hatte ich auch schon gefunden.
Darf denn die Schulleitung beispielsweise entscheiden, dass an der Grundschule nicht mehr das Klassenlehrerprinzip gilt, bei dem der Klassenlehrer so viel wie möglich selbst in der Klasse unterrichtet, sondern dass für jedes Hauptfach ein anderer Kollege zuständig ist? Wenn die Lehrerkonferenz fast einstimmig dagegen ist?
Im Endeffekt ist dies auch eine Sache der Personalplanung und der Personal-Möglichkeiten.
Die Lehrer- und Schulkonferenz kann gerne dagegen sein. Wenn der SL dann den Stundenplan bastelt und keine andere Chance hat (oder sieht), ist es nun mal so.
Hinzu kommt noch, dass zumindest theoretisch auch in der Grundschule die "Fachlichkeit" zählt. (Zumindest ging da vor einigen Jahren die Tendenz wieder hin - was rechtliches dazu müsste ich suchen, wenn es das überhaupt gibt.) Aber der Schulleiter kann sich immer darauf zurückziehen, dass er jemanden mit D / M / Ku nur in D / M / Ku (+FU) in seiner Klasse einsetzen kann.
(was ist FU?)
Fachunterricht?
aber ist Kunst (oder eben immer das entsprechende Drittfach) nicht immer Fachunterricht?
FU ist Förderunterricht.
Kunst kann in der Grundschule im Idealfall natürlich Fachunterricht. Aber auch nur im Idealfall, da das am häufigsten gesuchte Fach der Grundschule wohl Kunst ist. Lehrer mit der passenden Ausbildung gibt es nicht viele.
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