Guten Tag
Ich habe eine Frage. Und zwar gibt es ja immer wieder mal das Gerücht, dass Ausschreibungen von Beförderungsstellen (A14 etc) im ersten Auschreibungsverfahren nur dann 'gültig' sein, wenn es auch weibliche Bewerberinnen gibt. Aus eigener Erfahrung meine ich zu wissen, dass das nicht wahr ist. Dennoch hält sich dieses Gerücht und nun kenne ich einen Fall, in dem eine Stelle angeblich aufgrund einer fehlenden weiblichen Mitbewerberin ein zweites Mail (kürzere Bewerbungsfrist) ausgeschrieben ist. Im Runderlass Richtlinien zur Stellenausschreibung RdErl. d. Kultusministeriums 1 v. 02.07.1993 steht dazu nichts Explizites.
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen. Lieben Dank!