Kosten für Lehrerplätze bei Klassenfahrt selbst tragen oder auf Eltern umlegen?

  • Mein SL möchte am Montag von mir den Gesetzestext wissen, nach dem man die Kosten nicht auf die Eltern umlegen kann.

    Teile doch der Schulleiterin mit, dass es dir trotz intensiver Suche nicht gelungen ist, einen Gesetzestext zu finden, nach dem das erlaubt wäre. Da sie jedoch nach der Fortbildung mehr weiß, kann sie dir ja mal was aufschreiben. Da hat sie doch bestimmt ein Handout bekommen, wo da drinsteht.

  • Die Richtlinie habe ich, danke. Da steht das aber auch nicht explizit drin. Es sagt nur, dass die Finanzierung gesichert sein muss. Meine SL meint, das könne man auch so auslegen, dass die Eltern die Finanzierung (der Lehrerplätze) sichern. Ist das so?

    Nochmal hierzu: das steht da nicht und das lässt sich auch so nicht interpretieren. Dass die vollständige Erstattung gesichert ist bedeutet ganz sicher nicht, dass die Eltern die Fahrt bezahlen. Das sind weder die vollständigen Kosten, noch ist das eine Erstattung und zu 3.2 der Richtlinie, die erläutert, nach welchen Maßgaben erstattet wird, passt es auch nicht.


    Mich nervt es gerade massiv, dass deine SL versucht, euch mit so fadenscheinigem Lügen zu verarschen.

  • Warum denn "meist"? Das ist "nie" der Fall.

    Du hast Recht. Ich habe vorsichtshalber „meist“ geschrieben, weil ich nicht weiß, bei welchem Steuersatz man wie viel herausbekommt. Hat Seph aber schon geschrieben.

    Vielen Dank für die Ermutigung, hier standfest zu bleiben. Mein SL möchte am Montag von mir den Gesetzestext wissen, nach dem man die Kosten nicht auf die Eltern umlegen kann. Ich versuche es mit der Richtlinie für Schulfahrten und -wanderungen iVm §331 StGB. Hoffe, das reicht aus. Fingers crossed!

    Warum sollst du den Gesetzestext heraussuchen? Das ist nicht dein Job, dafür wirst du nicht bezahlt! Die Rechtslage muss deine Schulleitung präsent haben, wenn sie dich anweist.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Hallo miteinander,

    meine SL (Schule in Sachsen-Anhalt) hat mitgeteilt, dass die bei der Klassenfahrt mitfahrenden LehrerInnen ihre Plätze aus eigener Tasche bezahlen müssen. In den Vorjahren konnten die Kosten noch über Dienstreiseabrechnung erstattet werden, aber dieses Jahr sei kein Geld im Sack. Alternativ könnten wir ja die Kosten auf die mitfahrenden Kinder bzw. deren Eltern umlegen. Freiplätze gibt es keine.

    Wie stehen denn die anderen Mitfahrenden dazu? Haben die keine Bedenken?

  • Nochmal hierzu: das steht da nicht und das lässt sich auch so nicht interpretieren. Dass die vollständige Erstattung gesichert ist bedeutet ganz sicher nicht, dass die Eltern die Fahrt bezahlen. Das sind weder die vollständigen Kosten, noch ist das eine Erstattung und zu 3.2 der Richtlinie, die erläutert, nach welchen Maßgaben erstattet wird, passt es auch nicht.


    Mich nervt es gerade massiv, dass deine SL versucht, euch mit so fadenscheinigem Lügen zu verarschen.

    Danke. Das Umlegen der Kosten ist ohnehin kein sauberer Weg. Wir rechnen das jetzt auf der Basis aus, dass alle Kinder teilnehmen. Wenn dann (wie so oft der Fall) nicht alle SuS mitfahren, dann passt die Umlage doch vorn und hinten nicht mehr. Und wenn auch nur einer der Eltern eine Kostenaufstellung verlangt, stehen wir ganz blöd da. Mir gefällt das daher gar nicht.

  • aber dieses Jahr sei kein Geld im Sack

    Wer stellt denn bei euch das Geld zur Verfügung? Bei uns wurde jedes Rechnungsjahr ein bestimmter Betrag vom Schulamt (bzw. der Regierung) zugeteilt, den die Schule für Klassenfahrten an Lehrerkosten ausgeben darf. Warum ist dieses Rechnungsjahr überhaupt kein Geld mehr da? Wurde es schon ausgegeben?

    Wenn bei uns kein Geld für die Lehrerkosten da ist, werden die Klassenfahrten auch nicht genehmigt.

  • Ganz schön frech von ihm.

    Wie kommt's eigentlich, dass er dich auch noch am Wochenende damit belästigt?

    Ich fürchte, dass der SL nur damit erreichen möchte, dass der TE klein beigibt und entweder sagt: "Ich bezahle es aus eigener Tasche" oder seinem illegalen Umlegen zustimmt.

  • Wie kommt's eigentlich, dass er dich auch noch am Wochenende damit belästigt?

    Das war wohl eher meine Schuld! Ich habe dieses Wochenende viel dazu recherchiert, weil mich das am Freitag so geärgert hat. Und habe ich ihn heute um ein Gespräch am Montag gebeten. In seiner Antwort hat er nun um die Vorlage der gesetzlichen Grundlage gebeten.

  • Das habe ich auch nicht verstanden. Wo doch das Schuljahr gerade erst anfängt ...

    Bei uns zählt das Kalenderjahr als Rechnungsjahr. Es kann also sein, dass für diejenigen, die am Ende eines Kalenderjahres fahren wollen, also z.B. im Herbst, kein Geld mehr da ist. Irgendwie hat es dann immer geklappt, es wurden auch Reisekostenanträge genehmigt bzw. bezahlt, wenn das vorgesehene Geld schon überschritten war. Ich vermute, dass dann nicht alles Geld von anderen Schulen ausgeschöpft wurde.

    Allerdings achtet die Schulleitung schon darauf, dass es einigermaßen passt. Deshalb gab es dann schon Prioritäten und nicht alle konnten fahren, vor allem, die 2x während der Grundschulzeit fahren wollten.

  • Die Masche der Schulleitung kann auch sein sein, sich über diesen Weg letzlich erpressbares/höriges Personal heranzuziehen. Falls eine Klassenfahrt so (rechtswidrige Bezahlung einer Dienstreise) durchgeführt wird, dann ist das ja dokumentiert (Klassenbuch, Rechnungen etc.). Die Aufforderung der Schulleitung das so zu tun sicherlich nicht bzw. nicht rechtssicher oder glaubwürdig genug.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Bei uns zählt das Kalenderjahr als Rechnungsjahr.

    Das dürfte in allen Bundesländern so sein.

    Und da man sechs Monate hat, bis die Anträge auf Erstattung eingegangen sein müssen (zumindest in NRW), kann man auch erst im Januar für die Klassenfahrt die Dienstreisekostenerstattung beantragen. Dann ist wieder Geld da.

  • Das dürfte in allen Bundesländern so sein.

    Und da man sechs Monate hat, bis die Anträge auf Erstattung eingegangen sein müssen (zumindest in NRW), kann man auch erst im Januar für die Klassenfahrt die Dienstreisekostenerstattung beantragen. Dann ist wieder Geld da.

    Die Fahrt darf gar nicht genehmigt werden, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist.

  • Heftig finde ich auch die Aussage, die Kosten auf die Schüler durch Freiplätze umzulegen.


    Bestimmt findet man auch Angebote mit Freiplätzen, zu denen es kein Alternativangebot ohne Freiplätze gibt. Ich finde die Hintertür der Freiplätze sehr befremdlich.


    Mich wundert auch die Leichtfertigkeit der Kollegen, Klassenfahrten inkl. Taschengeld und Ausrüstung (z.B. Skiausrüstung) von 700€ und mehr pro Woche zu planen.

    Bürgergeldempfänger haben damit ebensowenig Probleme wie Akademikerkinder. Aber der alleinverdienende Facharbeiter oder Handwerker bekommt bei zwei Kindern schnell Sorgenfalten, besonders angesichts der steigenden Preise.


    Die Schüler sind natürlich schnell zu begeistern.

    • Offizieller Beitrag

    Heftig finde ich auch die Aussage, die Kosten auf die Schüler durch Freiplätze umzulegen.

    Das ist faktisch gelebte Praxis in NRW. Und es dürfte offensichtlich sein, dass jedes Reiseunternehmen Freiplätze durch höhere Preise für die SchülerInnen gegenfinanziert.

  • Das ist faktisch gelebte Praxis in NRW. Und es dürfte offensichtlich sein, dass jedes Reiseunternehmen Freiplätze durch höhere Preise für die SchülerInnen gegenfinanziert.

    Wie gesagt: In NDS aus gutem Grund explizit verboten. Ich bin ganz froh darüber, dass wir insofern Rechtssicherheit haben und gar nicht erst mit solchen Gedanken an uns herangetreten wird.

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