Du redest vermutlich von §331 StGB. Das ist einer der Gründe, warum das Ansinnen, die Eltern trotz rechtlichen Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung gegen das Land zusätzlich noch Kosten der Lehrkräfte tragen zu lassen, wirklich nicht geht. In nicht wenigen Bundesländern ist mit genau dieser Begründung übrigens selbst die Annahme von Freiplätzen (die letztlich durch Umlagen nicht anders herbeigeführt werden) ebenfalls strikt verboten.
Um sich persönlich dagegen abzusichern, lässt man sich selbstverständlich - wie oben schon beschrieben - nicht darauf ein und fordert schriftliche Dienstanweisung zum Vorgehen an. Sollte diese noch immer seltsam aussehen, muss (!!) im Übrigen remonstriert werden.