Kosten für Lehrerplätze bei Klassenfahrt selbst tragen oder auf Eltern umlegen?

  • Hallo miteinander,

    meine SL (Schule in Sachsen-Anhalt) hat mitgeteilt, dass die bei der Klassenfahrt mitfahrenden LehrerInnen ihre Plätze aus eigener Tasche bezahlen müssen. In den Vorjahren konnten die Kosten noch über Dienstreiseabrechnung erstattet werden, aber dieses Jahr sei kein Geld im Sack. Alternativ könnten wir ja die Kosten auf die mitfahrenden Kinder bzw. deren Eltern umlegen. Freiplätze gibt es keine.

    Meine Internetrecherche ergab, dass man die Kosten nicht auf die Familien umlegen darf, jedoch finde ich nirgendwo eine eindeutige Gesetzesgrundlage. M.W. darf die SL die Fahrt nicht genehmigen, wenn die Finanzierung (auch der Begleitpersonen) nicht vollständig gesichert ist - so steht es in der Richtlinie. Aber wo (in welchem Gesetz) steht, dass die Kosten der Lehrer nicht auf die Eltern umgelegt werden dürfen? Zur Vollständigkeit: ich bin angestellte Lehrperson.

  • Die Richtlinie habe ich, danke. Da steht das aber auch nicht explizit drin. Es sagt nur, dass die Finanzierung gesichert sein muss. Meine SL meint, das könne man auch so auslegen, dass die Eltern die Finanzierung (der Lehrerplätze) sichern. Ist das so?

  • meine SL (Schule in Sachsen-Anhalt) hat mitgeteilt, dass die bei der Klassenfahrt mitfahrenden LehrerInnen ihre Plätze aus eigener Tasche bezahlen müssen.

    Das ist selbstverständlich rechtswidrig.

    M.W. darf die SL die Fahrt nicht genehmigen, wenn die Finanzierung (auch der Begleitpersonen) nicht vollständig gesichert ist - so steht es in der Richtlinie.

    Damit liegst du genau richtig. Es ist letztlich jetzt ganz einfach und der Ball liegt bei der Schulleitung: Entweder sie genehmigt die Fahrt und damit sind auch alle anfallenden Fahrtkosten in voller Höhe zu erstatten. Oder sie genehmigt die Fahrt nicht und es wird halt nicht gefahren. Der "freiwillige" Verzicht auf Fahrtkostenerstattung als Genehmigungsbedingung ist rechtlich nicht zu halten und würde selbst bei Unterschrift der Lehrkraft unter diese Bedingung auch im Nachhinein unwirksam sein.

  • Die Richtlinie habe ich, danke. Da steht das aber auch nicht explizit drin. Es sagt nur, dass die Finanzierung gesichert sein muss. Meine SL meint, das könne man auch so auslegen, dass die Eltern die Finanzierung (der Lehrerplätze) sichern. Ist das so?

    Ergänzung: Die Richtlinie nimmt doch eindeutig Bezug auf die rechtliche Grundlage zur Erstattung der Fahrtkosten (§4 BesVersEG LSA). Diese hat natürlich aus Landesmitteln zu erfolgen und nicht aus Mitteln der Eltern.

  • Das ist selbstverständlich rechtswidrig.

    Hast du dazu auch ein Urteil? Ich habe bisher nur eines für verbeamtete Lehrkräfte gefunden.

    Damit liegst du genau richtig. Es ist letztlich jetzt ganz einfach und der Ball liegt bei der Schulleitung: Entweder sie genehmigt die Fahrt und damit sind auch alle anfallenden Fahrtkosten in voller Höhe zu erstatten. Oder sie genehmigt die Fahrt nicht und es wird halt nicht gefahren. Der "freiwillige" Verzicht auf Fahrtkostenerstattung als Genehmigungsbedingung ist rechtlich nicht zu halten und würde selbst bei Unterschrift der Lehrkraft unter diese Bedingung auch im Nachhinein unwirksam sein.

    Das verstehe ich, aber es löst leider nicht das Problem, dass ich diejenige bin, die die Fahrt letztlich verhindert, wenn ich bei einer Umlegung der Kosten auf die Eltern nicht mitmache. Das ist mein Dilemma. Am besten wäre es, wenn ich zweifelsfrei darlegen könnte, dass eine solche Umlegung auf die Eltern rechtswidrig ist.

  • Hast du dazu auch ein Urteil? Ich habe bisher nur eines für verbeamtete Lehrkräfte gefunden.

    Mir ist andersherum keine Maßgabe bekannt, die Angestellte dazu verpflichtet, die Kosten für vom AG angewiesene Dienstreisen selbst zu tragen. Im Übrigen nimmt die bereits angesprochene Richtlinie auch Bezug auf Angestellte und die tariflichen Bestimmungen des TVL.

    Das verstehe ich, aber es löst leider nicht das Problem, dass ich diejenige bin, die die Fahrt letztlich verhindert, wenn ich bei einer Umlegung der Kosten auf die Eltern nicht mitmache. Das ist mein Dilemma. Am besten wäre es, wenn ich zweifelsfrei darlegen könnte, dass eine solche Umlegung auf die Eltern rechtswidrig ist.

    Nein, den Schuh brauchst du dir nicht anziehen. Du beantragst eine Dienstreise nach den gültigen Vorschriften und deine SL wird diese vermutlich nicht genehmigen. Damit hast du schriftlich, dass ihr leider nicht fahren dürft.


    PS: Du kannst dabei gerne auf die Richtlinie zur Durchführung von Schulfahrten und die damit verbundene Kostenerstattung nach dem oben zitierten Gesetz hinweisen. Ein Nachweis der Rechtswidrigkeit eines alternativen Vorgehens ist nicht deine Aufgabe, es obliegt der Schulleitung, nachzuweisen, dass eine Umlegung auf die Eltern entgegen der Vorgaben des zitierten Gesetzes zulässig wäre.

  • Danke, ich werde das so nochmals darlegen und hoffe, dass wir von einer Umlegung der Kosten auf die Eltern Abstand nehmen.

    Sollte die SL bei diesem - m.E. unzulässigen - Vorhaben bleiben, dann bitte unbedingt um schriftliche Dienstanweisung hierzu. Ich vermute, dass spätestens dann Abstand von der Idee genommen wird. Daher noch einmal zu deiner Absicherung: deine SL hat genau 2 Möglichkeiten.


    1) Sie genehmigt die beantragte Dienstreise. Das löst sofort einen Kostenerstattungsanspruch von dir gegen das Land (nicht die Eltern!) nach den o.g.

    Vorschriften aus.


    2) Sie genehmigt die beantragte Dienstreise nicht. Ihr könnt leider auf Anweisung der SL nicht fahren.

  • Sehr schade, das wäre das erste Mal, dass die siebenten Klassen auf ihre Fahrt verzichten müssen.

    Mach dir einfach klar, dass dies nicht dein Verschulden ist. Offenbar ist das Budget so gestaltet, dass diese Fahrt nicht stattfinden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ist das hier echt noch nicht bekannt?

    BAG, Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 - openJur

    Das Land NRW hat sich als Reaktion darauf des Tricks bedient, dass vom Veranstalter angebotene Freiplätze in Anspruch genommen werden dürfen, es darf nur nicht explizit danach verlangt werden. Auf diese Weise werden de facto die Kosten für die Lehrkräfte natürlich auf die SchülerInnen umgelegt - nur eben per Federstrich jetzt eben "legal". Denn es dürfte jedem/jeder klar sein, wie die Unternehmen kalkulieren. (Die Preisunterschiede können auf den Seiten einige Anbieter ja auch direkt verglichen werden...)


    Vgl. information_zur_annahme_von_belohnungen_und_geschenken_im_schulbereich.pdf (schulministerium.nrw) Ziffer II Nr. 9.

    In der Praxis führt das dann dazu, dass man möglicherweise doch die Grauzone einiger Anbieter nutzen muss, wo man in der Reiseanfrage die Anzahl der Freiplätze eintragen kann, um die nicht mehr vorhandenen Reisekostenmittel des Landes und damit die Nicht-Genehmigung der Fahrt zu vermeiden.


    Für NRW ist die Umlage der Reisekosten der Lehrkräfte auf die Eltern auf den Seiten des MSB ausdrücklich als unzulässig ausgewiesen.


    Das dürfte vom Grundsatz her in den meisten anderen Länder nicht sonderlich anders aussehen...

  • Grundsätzlich würde ich das Problem aber vor allem bei der SL sehen. Wenn diese auf die Idee kommt die Kosten auf Kinder umzulegen hat sie ggf. ein Problem. Am Ende läuft es bei uns sowieso alles über das Schulkonto und damit über den Schreibtisch der SL. Im Zweifel werden die Eltern meckern und die SL muss das Geld ihnen zurückerstatten. Das wird witzig. Als Lehrer sehe ich mich da erstmal außen vor. Ich beantrage die Dienstreise. Und wenn sie genehmigt wird, ist es für mich ok. Woher das Geld kommt, kann sich die SL Gedanken drüber machen.

  • Ganz ehrlich:


    Privat die Kosten für eine Klassenfahrt zu übernehmen nur weil sonst die Klassenfahrt ausfällt —> nett gemeint aber genau das falsche Verhalten.


    Es ist eine Dienstreise, so oder so muss daher ein Dienstreiseantrag gestellt werden (ansonsten bist du nicht versichert!!!) und der bringt den Punkt mit das der Dienstherr die entsprechenden Kosten zu übernehmen hat bei Genehmigung.


    Falls die Eltern da stunk machen würden, kann man gerne erklären, dass auch sie Dienstreisen in ihren Jobs nicht aus eigener Tasche blechen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Das verstehe ich, aber es löst leider nicht das Problem, dass ich diejenige bin, die die Fahrt letztlich verhindert, wenn ich bei einer Umlegung der Kosten auf die Eltern nicht mitmache. Das ist mein Dilemma.

    Häh? Was? Was ist das für eine absurde Sichtweise?


    Die Fahrt wäre deinerseits eine dienstliche Tätigkeit. Wenn sie angeordnet oder genehmigt wird, hast du Anspruch darauf, dass das Land die Kosten trägt.


    Wenn kein Geld da ist, kann die Fahrt nicht genehmigt werden. Das fällt dann aber in den Verantwortungsbereich derjenigen, die die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stellen.


    Und überhaupt. Ja, mei, dann gibt’s halt keine Fahrt.


    Wenn dein persönliches Glück von Stattfinden einer Fahrt abhängt, machst du irgendeinen Schmu mit. Da fehlte mir dank das Verständnis, aber sei’s drum. Mit der gleichen Logik kannst du dann auch bei Aldi ’ne Kiste Cola klauen, damit ein Klassenfest stattfinden kann.


    Wenn deine Schulleiterin die Umlage ernst meinte, gäbe sie dir das schriftlich. Wird sie aber nicht tun. Geld von den Eltern für die eigenen Fahrtkosten einsammeln könnte als Vorteilannahme gelten. Rechtlich eher dünnes Eis. Ich ließe mich da nicht drauf ein.


    Wenn man weiß, dass es kein Geld gibt, braucht man schon keine Fahrt zu planen. Die Zeit kann man sinnvoller nutzen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Die Umlage der Kosten auf die Eltern ist wie zuvor genannt definitv rechtswidrig. Wenn die Eltern zuvor nicht davon informiert werden, befinden wir uns womöglich schon im strafbaren Bereich.


    Da muss man sich halt überlegen, ob man bereit ist für eine Klassenfahrt und für seine Schulleitung im schlimmsten Fall von einem Gericht strafrechtlich verurteilt zu werden.

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