Höhergruppierung und Stufenaufstieg gleichzeitig?

  • hmmm.... Wenn ich meine eigenen Links nicht ganz lesen.

    In meinem zweiten Link steht auf Seite 3 : "Tätigkeiten in einer niedrigeren Entgeltgruppe können nicht als einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden"

    Ich hoffe ich verstehe da den Zusammenhang falsch. Aber das wäre echt doof. Gut das du nachfragst.


    Andererseits aber auch "

    Dabei muss es sich um berufliche Erfahrungen in der übertragenen oder

    einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit handeln. Sie

    liegen vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert

    fortgesetzt wird."

  • Wichtig ist bei TV L auch:

    Stufe wird meist nur dann übernommen wenn du beim gleichen Arbeitgeber bleibst. Sollte also in deinem Falle dann für die E11 bei der 5 bleiben.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ok folgendes Problem:

    Bei gewissen Konstellationen konnte es jetzt schon zu sogeneannten Expektanzverlusten kommen, da es in der Tat bei einer Höhergruppierung auf eine Beförderungsstelle, tatsächlich eine Rückstufung geprüft wird. Die Rückstufung findet immer dann statt, wenn Du trotz Rückstufung immer noch mehr verdienst als vorher. Mindestens steht Dir ein mehr von ich glaube 150 Euro zu. Dieses ggf. erforderliche mehr wird dann als Zulage gezahlt bis die nächste Hochstufung wieder greift.


    Allerdings sieht Hamburg das beim A13 Verfahren anders. Lt. Hamburg ist dies keine Beförderung sondern eine normative Anpassung. Diese erfolgt dort stufengleich. Ich kann nur hoffen, dass die TdL diese Problematik in der nächsten oder übernächsten Tarifrunde klärt. Ansonsten bleibt mir nur, ich gehöre auch zu den Betroffenen, der Klageweg.:autsch:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ist bei mir - NRW - auch so. OBAS, TV-L, AG bleibt der gleiche. Eingruppierung (10->11 während der OBAS Maßnahme) mit niedrigeren Erfahrungsstufe 1 jetzt und -xxx€ am Monatsende im Vergleich.

    Habe ebenfalls eine Frage dazu gesendet und bin auf die Antwort gespannt.

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