hmmm.... Wenn ich meine eigenen Links nicht ganz lesen.
In meinem zweiten Link steht auf Seite 3 : "Tätigkeiten in einer niedrigeren Entgeltgruppe können nicht als einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden"
Ich hoffe ich verstehe da den Zusammenhang falsch. Aber das wäre echt doof. Gut das du nachfragst.
Andererseits aber auch "
Dabei muss es sich um berufliche Erfahrungen in der übertragenen oder
einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit handeln. Sie
liegen vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert
fortgesetzt wird."