Nein, das meine ich vollkommen ernst. Ich sehe nicht, wieso man jemanden wegen Beleidigung strafrechtlich verfolgen sollte, insbesondere wenn § 185 so vage ist.
Was ist denn am §185 StGB vage? Ich empfinde ihn als ziemlich klar. Ansonsten gilt hier wie quasi überall, dass die reinen Gesetze zunächst recht abstrakt formuliert sind und deren genaue Ausschärfung sich u.a. über die entsprechenden Kommentare zum Gesetz, die im Fachhandel erhältlich sind, und durch bereits bestehende Urteile erschließt.