Abizeitungen - Am Ende aller Tage, sei eins gewiss: Niveau hat man, oder nicht;)

  • Doch. Weil die Kids das vermutlich nicht negativ, sondern als Ausdruck der Attraktivität sehen -

    Ja, meine ich auch. Die Täterinnensicht ist wichtig, nicht die der Opfer.


    Ich hingegen finde es nicht wertschätzend, öffentlich nach sexueller Attraktivität klassifiziert zu werden. Ich möchte auch nicht mit „ich möchte dich ficken“ angesprochen werden. Noch nicht mal von sehr guten Freundinnen. Von Kundinnen erst recht nicht.


    Aber die Opfer sollen sich „mal locker“ machen. Is’ klaa.

  • Ja, meine ich auch. Die Täterinnensicht ist wichtig, nicht die der Opfer.


    Ich hingegen finde es nicht wertschätzend, öffentlich nach sexueller Attraktivität klassifiziert zu werden. Ich möchte auch nicht mit „ich möchte dich ficken“ angesprochen werden. Noch nicht mal von sehr guten Freundinnen. Von Kundinnen erst recht nicht.


    Aber die Opfer sollen sich „mal locker“ machen. Is’ klaa.

    Dass eine derartige "Klassifizierung" in der Abizeitung übergriffig ist, steht außer Frage. Dabei jedoch gleich nach dem Staatsanwalt zu rufen ist es ebenfalls. Im G8 sind die Abschlussschüler gerade mal 17 Jahre alt - und noch PuberTiere mit einem "etwas anderen" Verständnis von Humor.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Frage. Dabei jedoch gleich nach dem Staatsanwalt zu rufen ist es ebenfalls.

    Täte ich aber. Wenn die Staatsanwältin dann deine Einschätzung teilt, wäre das so. Ich möchte ihr aber nicht vorenthalten, ihre fachliche Meinung hierzu beizutragen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Dass eine derartige "Klassifizierung" in der Abizeitung übergriffig ist, steht außer Frage. Dabei jedoch gleich nach dem Staatsanwalt zu rufen ist es ebenfalls. Im G8 sind die Abschlussschüler gerade mal 17 Jahre alt - und noch PuberTiere mit einem "etwas anderen" Verständnis von Humor.

    Nun, normalerweise sind die 12er beim Abitur 18.

  • Der Staatsanwalt verweist dich bei den hier möglicherweise relevanten Straftatbeständen völlig zurecht auf den Privatklageweg, damit trägt das Risiko für die Strafverfolgung dann derjenige der die Klage erheben möchte und auf einmal sind alle Kollegen, die gerade groß nach Strafverfolgung schreien, raus, spätestens wenn sie mit einem Rechtsanwalt über ihre Erfolgsaussichten gesprochen haben. Kann man schade finden, muss man aber nicht...

    Das ist genauso "lächerlich", wie solche Fälle wenn Eltern wegen verschwundener Füller Anzeige erstatten möchten.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Nun, normalerweise sind die 12er beim Abitur 18.

    Kommt darauf an, wann sie eingeschult wurden. - oder Klassen übersprungen haben - was bei den zahlreichen hochbegabten Kindern pekuniär hochbegabter Eltern heute in der Grundschule ja oft genug geschieht. Meine Gene! Meine Gene! ;)

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  • damit trägt das Risiko für die Strafverfolgung dann derjenige der die Klage erheben möchte

    Ich weiss ja nicht, wie das bei euch ist, bei uns inkludiert eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft eine Rechtsschutzversicherung und allemal die Möglichkeit sich professionell juristisch beraten zu lassen.



    und noch PuberTiere mit einem "etwas anderen" Verständnis von Humor.

    Den dürfen sie sich gerne abgewöhnen.

  • Der Staatsanwalt verweist dich bei den hier möglicherweise relevanten Straftatbeständen völlig zurecht auf den Privatklageweg

    Vielleicht in Bremen (legendär lasche Justiz). In Bayern interessiert sich die Staatsanwaltschaft durchaus für Beleidigungen gegenüber Amtspersonen.

    Disclaimer: Diese Aussage bezieht sich lediglich auf das von mir Zitierte, nicht auf die Frage, ob "MILF" eine justiziable Beleidigung darstellt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • In Bayern gilt ein anderes StGB und eine andere StPO? Selbst die RiStBV gelten doch in Bayern, ist doch nicht Berlin.

    §194 StGB Absatz 3, §§ 376 sowie 380 StPO und RiStBV Nummer 229 sind da einschlägig. Das besondere öffentliche Interesse bei "milf" oder "dilf" zu begründen, das passiert selbst in Bayern nicht. Ist doch kein Antisemitismus, ach warte, halt...da war was mit Bayern :P

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  • Ja, mag sein, dass die Staatsanwältin ein öffentliches Interesse verneint. Deswegen schließe ich aber einen Strafantrag nicht von vornherein aus. Dann nähme ich mir ja die Chance, dass ein öffentliches Interesse z. B. aufgrund der Stellung als Amtsperson gesehen wird.


    Und für diese einfache Überlegung muss ich gar keine Paragrafen deklinieren.

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    (Sarah Bosetti)

  • In Bayern gilt ein anderes StGB und eine andere StPO?

    Nein, aber sie werden tendenziell strenger ausgelegt. Kannst ja mal versuchen, in München mit nem Joint rumzulaufen und die Staatsgewalt dann mit einem herzhaften "Servus, ihr Deppen!" zu begrüßen.

    Auch hier der fällige Disclaimer: Nein, ich finde das nicht gut. Ich stelle nur fest.

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  • Das ist ein Äpfel mit Birnen Vergleich. Der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist eindeutig und wird immer durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Ich sehe hier noch nicht einmal den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an (irgendwer schrieb auch was von "übler Nachrede", das ist völlig daneben weil es ja schon an den Tatsachen fehlt), aber lasse mich gerne erleuchten.


    Steht in der Abizeitung ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (müsste, ist aber nicht immer der Fall)?

    Wo ist bei milf/dilf die Kundgabe der Missachtung (kriegt man mit viel bösem Willen vielleicht noch hin)?

    Wo ist der bedingte Vorsatz (den Punkt nimmt dir der gegnerische Anwalt sofort auseinander)?

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  • Ich weiss ja nicht, wie das bei euch ist, bei uns inkludiert eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft eine Rechtsschutzversicherung und allemal die Möglichkeit sich professionell juristisch beraten zu lassen

    Und die leistet auch für selbst angestrengte Klagen im Strafrecht auf dem Privatklageweg? Da würde ich ein Fragezeichen dran setzen.

  • Sie leistet erst mal juristische Beratung, das schrieb ich doch.

  • Ich sehe hier noch nicht einmal den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an

    „Du bist eine Mutter, die ich gerne ficken möchte“ ist in deiner Wahrnehmung also keine Beleidigung? Wohl eher eine Einzelmeinung. Scheinst ja ein echter Checker zu sein (keine Beleidigung, ich lobe ja deine kognitiven Fähigkeiten, oder?).

    Warum hier kein bedingter Vorsatz (= „mir egal, wenn was passiert“) vorliegen soll, wirst du schon wissen. I beg to differ. Üble Nachrede ist natürlich Blödsinn.

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  • Man stelle sich mal vor, in den Beiträgen der LuL gäbe es eine Rubrik “SILF” (students I’d like to fuck).


    EDIT: Nach dem Abitur gäbe es da schließlich keine juristischen Bedenken mehr.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Man stelle sich mal vor, in den Beiträgen der LuL gäbe es eine Rubrik “SILF” (students I’d like to fuck).


    EDIT: Nach dem Abitur gäbe es da keine juristischen Bedenken mehr.

    Vermutlich wäre das des Amtes nicht würdig und somit dennoch ein sanktionierbares Verhalten.


    Das spielt im umgekehrten Fall aber ja nun keine Rolle.

  • Im StGB ist die Beleidigung nicht definiert, spannenderweise, nur die Konsequenzen (§185). Somit offensichtlich Auslegungssache.


    https://www.strafverteidiger-h…cht/beleidigung-185-stgb/, die Homepage einer Strafrechtskanzlei sagt zur Beleidigung:


    "Als Beleidigung bezeichnet man ein Ehrdelikt, dessen Schutzgut die persönliche Ehre als Anspruch des Menschen auf Achtung seiner Persönlichkeit ist. Der Ehrschutz leitet sich als allgemeines Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz ab.

    Was setzt eine Beleidigung voraus?

    Als Beleidigung bezeichnet man die Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung der Ehre einer anderen Person, die geeignet ist den Anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen."


    Ich persönlich finde die Bezeichnung als "Mutter, die ich gerne f* würde" durchaus als ehrenrührig...

  • Ich muss mir ja nicht den Kopf der Staatsanwältin zerbrechen, auch nicht den der Anwältinnen der Schülerinnen. Was bei so einem Verfahren heruskommt, weiß man vorher nicht.


    Ich habe Kenntnis von juristischen Entscheidungen, die ich nicht nachvollziehen kann. Wieso sollte ich versuchen, so etwas vorzuvollziehen?


    Ich sehe auch niemanden in der Pflicht, so etwas der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Kann man so oder so sehen. Für mich wäre das durchaus eine Handlungsoption. Dann schaut man, was passiert. Wenn die Staatsanwaltschaft mangelndes öffentliches Interesse bekundet, bin ich soweit wie vorher. So what?

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