Ich habe an keiner Stelle etwas anderes behauptet. Natürlich muss eine von einer SL bewilligte Fahrt bezahlt werden. Genau deshalb beginnt das Problem nicht bei den einzelnen Lehrkräften, die dann Anträge einreichen oder halt auch nicht, sondern bei der SL, die sicherstellen muss, dass bewilligte Fahrten durch den Etat gedeckt sind, weil sonst im Zweifelsfall die SL in Regress genommen werden könnte oder an anderer Stelle Geld fehlt an der Schule
Nun - die Reisekosten werden nicht von der Schulleitung erstattet, sondern vom Land. Und das ist dazu als Dienstherr verpflichtet.
Ich hatte nach der Klassenfahrt auch nur einen Teil erstattet bekommen. Daraufhin Widerspruch eingelegt, gegen die geringe Nachzahlung nochmals Widerspruch eingelegt - und kam am Ende mit meinen Kosten 0 auf 0 raus
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Zumal die Rechtsprechung eindeutig ist. Dienstreisen sind Dienstreisen. Und Dienstreisekosten müssen erstattet werden. Dass das Schnitzel auf dem Alexanderplatz zum Mittagessen nicht erstattet wird, ist klar. Zuhause braucht man auch Futter.