Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit, die per Recherche gar nicht so einfach zu beantworten ist. Ich bin auf die Frage gestoßen, weil ich mir eigentlich von der Rentenversicherung Beiträge für die Monate auszahlen lassen wollte, in denen ich als angestellter Lehrer gearbeitet habe (ca. 1,5 Jahr) und somit kein Rentenanspruch entstehen konnte. Kurz zu meiner Laufbahn:
- Ich habe vor dem Referendariat (nach dem 1. StEx) ca. 1 Jahr als mobile Reserve an einer anderen Schulart als meiner gearbeitet.
- Dann habe ich mein Referendariat in Thüringen geleistet und habe mein 2. StEx in Bayern anerkennen lassen
- Nach dem Ref habe ich dann auch sofort eine Planstelle in Bayern bekommen, musste aber ein halbes Jahr als Angestellter arbeiten, weil das Ref "zu kurz" war.
Zum Problem: Ich versuche nun seit mehreren Tagen herauszubekommen, ob das Referendariat auch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zählen wird. Spielt es überhaupt eine Rolle, da für die Ausbildungszeit maximal 3 Jahre anerkannt werden und das Studium ja so lange gedauert hat, oder würde das Ref extra dazu zählen?
Die Pensionsstelle gibt mir keine Auskunft, da die Zeiten ja erst beim Zustandekommen des Ruhestandes individuell berechnet werden und sie sich jetzt wahrscheinlich einfach noch nicht festlegen wollen...
Ich suche keine 100%ige Auskunft. Allerdings werde ich doch bestimmt nicht als einziger das Problem haben, wie bei einem Bundeslandwechsel Zeiten anerkannt werden, oder?
Könnte eventuell sogar die Zeit vor meinem Ref anerkannt werden? Für das Jubiläumsdienstalter wurde das als Einstiegsdatum eingetragen.
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank