Ich rede die ganze Zeit vom Jugendamt und beziehe mich auf §§3 und 35a SGB VIII.
Aber Schulhelfer werden ja nur in dem Falle von allein seelischer Behinderung über §35a finanziert, also eher im Ausnahmefall, die meisten Finanzierungen finden ja wegen körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung statt und damit ist das die Eingliederungshilfe und meist das Sozialamt, was das finanziert.
Ich glaube, auch die über den Träger finanzierten sind bei uns alles Eingliederungshilfen Finanzierungen.
Edit:
Wobei hier schön erklärt ist, dass natürlich auch das Jugendamt ein persönliches Budget finanziert.