Unterricht wird live gefilmt für Schüler mit Schulangst - Erlaubt?

  • Für die Schülerin müsste es so etwas wie Schule für Kranke o. ä. geben. Da gibt es besondere Regelungen, hängt aber natürlich wieder vom Bundesland ab.

    Ich habe eine Schülerin, die wurde aufgrund einer starken Autoimmunerkrankung fast 1,5 Jahre zu Hause unterrichtet. Vielleicht geht das in dem Fall ja auch. Sie braucht auch sowieso Hilfe und Unterstützung, damit sich das verbessert.

  • Nur dies hier:

    also so weit kommt's noch, in meinem Unterricht zu singen. ;)

    Vielen Dank für das liebe Kompliment und die wertschätzende Rückmeldung. Ich schätze deine Beiträge übrigens auch sehr.


    Was den Gesangseinsatz anbelangt, so hat diesen bedauerlicherweise aber lediglich Autofill zusammenfabuliert. Am Tablet ist das leider immer maximal aktiv und nicht immer entdecke ich auf Anhieb alle kreativen Neukreationen. ^^

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei all dem, was hier gerade geschrieben wurde... warum müssen wir Lehrer/innen uns eigentlich das alles gefallen lassen?! Ist das nicht der Grund für den Lehrermangel? Ich zumindest kann niemandem empfehlen, diesen Beruf zu ergreifen.

    Was genau meinst du mit „das alles“?


    Wie möchtest du denn mit der Situation mit der Schülerin umgehen, wie die anderen KuK, die in der Klasse unterrichten? Was sagt eure SL zu dem Anliegen, was die Klassenkonferenz?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • @Threadersteller: Was meint denn die Schulleitung dazu?


    Prüfung obliegt der Schulleitung, falls die zu der Einschätzung käme, dass eine Aufnahme prinzipiell rechtlich möglich sei, kannst Du dir immer noch Gedanken machen...


    Deine (sehr plausible) Skepsis könntest Du der Schulleitung ja im Vorfeld der Prüfung mitteilen

  • Nochmals zur Ausgangsfrage: Wer hat das mit der Kamera denn angeordnet? Was sagen die Kolleginnen, die auch in der Klasse unterrichten, was die Schulleitung?

    Ehrlich gesagt, würde ich auch keine Kamera im Unterricht wollen, bei Corona war es eine andere Situation. Andere Eltern kommen womöglich auch auf die Idee, wenn ihr Kind krank ist.

    Mein Sohn kann seine Vorlesungen zwar immer noch online verfolgen, aber ich finde, das ist eine andere Situation als in der Schule, wo man immer in Aktion mit den Kindern ist.

  • (Hochschul-)vorlesungen sind in der Tat eine völlig andere Situation...


    Habe übrigens an der Uni den Eindruck, dass die Möglichkeit der Aufzeichnung (kann ja jeder unauffällig mit Handy im Hörsaal machen), den Charakter von Vorlesungen geändert hat.


    Heute ist das eher reine Wissensvermittlung - zur Zeit meines Erststudium (in den 80ern) gab es von vielen Profs eine Fülle von persönlichen Einschätzungen und Anekdoten in Vorlesungsveranstaltungen, die sie bestimmt nie in der Form schriftlich für die Öffentlichkeit niedergelegt hätten

    • Offizieller Beitrag

    (Hochschul-)vorlesungen sind in der Tat eine völlig andere Situation...

    naja...
    Ich bin vermutlich sehr old school, bin aber eindeutig kein Fan von hybrid, weder als Lernende noch als Lehrende. Ich kann mich sehr mit Videovorlesungen / Vlodcasts und so weiter anfreunden (sowohl als Lernende als auch als Lehrende) aber diese Forderungen von Studierenden, dass post-Pandemie das Hybrid-Format weiterhin besteht, um schön währenddessen im Ausland weilen* zu können, sehe ich aus allen möglichen Perspektiven sehr kritisch.


    *das ist das, womit ich konfrontiert werde, aber meinetwegen ersetzen durch: Vollzeitpraktikum woanders in Deutschland.

  • Höre ich echt zum ersten Mal, dass sowas geht. Sachen gibt es...

    Das ist eine völlig übliche Vorgehensweise und ich kenne auch Leute, die das für ihr Kind genau so gewählt haben, weil es für die Eltern mehr Einfluss bedeutet.


    Übrigens ist vermutlich das klar als ihre Aufgabe einzuordnen, wenn sie sagt, er kann im Unterricht nicht immer folgen, also muss sie ihm die Sachen später zur Verfügung stellen können.


    Zumal der Person komplett die fachliche Anleitung fehlt. Keine Teamsitzung, keine kollegiale Fallberatung, keine Supervision. Professionell ist echt anders.

    Wie kommst du darauf? Sie hat natürlich Teamsitzungen mit dem Klassenteam und mit dem "Familienteam", sie spricht sich auch mit anderen Schulhelfern oder den Integrations-Erziehern ab, wenn sie krank ist muss der Vater für Ersatz eigentlich sorgen, evtl. eben auch selber kommen. Praxis sieht leider manchmal anders aus, dem Kind zuliebe.

  • Wer ist denn ihr Arbeitgeber? Hat sie einen Träger im Rücken, wenn es zum Konflikt mit dem Vater und/ oder Lehrkraft kommt? Wer entscheidet, was im schulischen Rahmen der Entwicklung und dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht?

    Das ist vielleicht in Berlin ein normales Vorgehen. Bei uns würde so ein Konstrukt (aus gutem Grund) kein Jugendamt bezahlen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Doch, das ist ein völlig legitimes Vorgehen, was natürlich das Jugendamt zahlt.

    Ist es nicht! Schau mal ins SGB VIII. Wenn es sich um eine Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII handelt, muss das Jugendamt einen anerkannten freien Jugendhilfeträger beauftragen, der bestimmte fachliche Standards erfüllen muss.

    Natürlich ist es so viel billiger. Bei einem Träger muss ja auch noch der ganze Kladeradstsch hinten dran mit bezahlt werden: Leitungsanteil, Verwaltungskostenanteil, Supervisionszeiten&-kosten Teamsitzungszeiten, Raummiete, etc. Da ist man fein raus, wenn man dem Vater Geld gibt und er es direkt weiterreicht.

    Es macht einen großen Unterschied, ob ich mich mit anderen Schulhelfern (sind das überhaupt Fachkräfte?) austausche oder in einem qualifizierten & geschütztem Rahmen mit Teamkolleginnen der eigenen Einrichtung Eine kollegiale Fallberatung mache. Schon allein aus dateschutzrechtlichen Gründen Sollte das so gehandhabt werden.

    Glaube mir, mit Jugendämtern zu verhandeln und mit anderen Jugendhilfeträgern zu kooperieren ist aktuell (noch) mein täglich Brot. Ich weiß wovon ich rede.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

    • Offizieller Beitrag

    Wer ist denn ihr Arbeitgeber? Hat sie einen Träger im Rücken, wenn es zum Konflikt mit dem Vater und/ oder Lehrkraft kommt? Wer entscheidet, was im schulischen Rahmen der Entwicklung und dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht?

    Das ist vielleicht in Berlin ein normales Vorgehen. Bei uns würde so ein Konstrukt (aus gutem Grund) kein Jugendamt bezahlen.

    bist du dir da sicher?
    Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, aber ich sehe hier (NRW) sehr viele Privatanzeigen von Eltern, die jemanden suchen, die verfügen ziemlich sicher über ein Budget (sie dürfen natürlich nicht Geld für sich behalten oder so, sondern sie können es halt so einsetzen, spart dem Amt viel Papier und Verwaltung). Ähnlich wie bei Menschen mit Behinderung das Budget, das man selbst verwalten darf (bitte nicht auf die Begrifflichkeit festnageln, aber das ist in dem Fall 100% so, dass die Person das Geld selbst verwaltet und Arbeitgeber*in ist)

  • Ist es nicht! Schau mal ins SGB VIII. Wenn es sich um eine Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII handelt, muss das Jugendamt einen anerkannten freien Jugendhilfeträger beauftragen, der bestimmte fachliche Standards erfüllen muss.

    Doch ist es, nach SGB IX darf nämlich auch ein persönliches Budget ausgezahlt werden und damit beauftragen die Eltern dann eine Schulhilfe.
    Allerdings wird da auch deutlich weniger als an Träger gezahlt, aber ja es ist ein normales Vorgehen, denn es gibt im Gegensatz zu dem was du behauptest als Anspruchsberechtigten nur das Kind (bzw. seine Eltern als dessen Vertreter) und keinen Abtretungsanspruch an Träger.

  • bist du dir da sicher?
    Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, aber ich sehe hier (NRW) sehr viele Privatanzeigen von Eltern, die jemanden suchen, die verfügen ziemlich sicher über ein Budget (sie dürfen natürlich nicht Geld für sich behalten oder so, sondern sie können es halt so einsetzen, spart dem Amt viel Papier und Verwaltung). Ähnlich wie bei Menschen mit Behinderung das Budget, das man selbst verwalten darf (bitte nicht auf die Begrifflichkeit festnageln, aber das ist in dem Fall 100% so, dass die Person das Geld selbst verwaltet und Arbeitgeber*in ist)

    Ja, wenn es sich um Pflegegeld handelt, ist es etwas anderes. Das zahlt aber nicht das Jugendamt. Da geht es aber dann i.d.R. auch um pflegerische Tätigkeiten für Kinder mit i.d.R. einer körperlichen Behinderung

    Und auch da ist natürlich kein Unterricht zu protokollieren, solange dies nicht dem Wohl des Kindes dient, sondern nur zur Befriedigung des Kontrolldrangs der Eltern.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Und begründen kann natürlich der Vater die Protokolle mit dem Punkt aus 3. ihren Aufgaben:


    Zitat

    Wiederholung/ nochmalige Erklärung von Aufgaben

    Das das ihr ja auch später und zuhause noch möglich sein muss

  • Und auch da ist natürlich kein Unterricht zu protokollieren, solange dies nicht dem Wohl des Kindes dient, sondern nur zur Befriedigung des Kontrolldrangs der Eltern.

    Wie gesagt, er begründet es ja damit, dass das Kind den Unterricht nicht komplett mitbekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, das Wort "protokollieren" ist falsch gewählt, es wurde danach gesagt, dass der Vater /die Hilfe zu Hause Stoff wiederholen kann.
    Es wird also nicht mitgeschrieben "Frau X hat aus einer blauen Tasse um 10uhr20 getrunken" sondern Tafelbilder, Impulse, Unterrichtsgespräch.

    Wie gesagt, ich bin nicht fit genug in der Sache Jugendamt/anderer Träger/usw. aber bei uns schalten definitiv auch Eltern die Anzeigen und es steht nirgendwo, dass sie sich bei einem Träger melden müssen. (sicher ist es OT, aber warum Jugendamt und nicht Integrationsamt oder Ähnliches, wenn es um eine Integrationshilfe geht?)

    Edit: Überschneidung von Beiträgen, bin raus, meine Sitzung beginnt endlich, war wieder unterhaltsam.

  • Jo, nur SGB IX ist halt nicht das Jugendamt, siehe meine Antwort an chilipaprika .


    Ich rede die ganze Zeit vom Jugendamt und beziehe mich auf §§3 und 35a SGB VIII.


    Also entweder kommt das Geld in eurem Fall kommt gar nicht vom Jugendamt oder es läuft was schief...


    Vielleicht bringen wir etwas Licht ins Dunkel, wenn wir wüssten, wegen welcher Einschränkung das Kind eine Teilhabeassistenz bekommt.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

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