Hallo zusammen,
ich möchte gerne in der Zukunft über eine Freigabeerklärung das Bundesland von NRW nach NDS wechseln.
Über das Ländertauschverfahren habe ich mich ebenfalls bereits informiert, sehe aber hierbei geringe Chancen, da ich keine familiären Gründe oder ähnliches geltend machen kann.
Es ist eine rein persönliche Entscheidung, da es uns als Familie an die Nordsee zieht und ich mich daher gerne gezielt auf Stellen im Rahmen des Einstellungsverfahrens bewerben möchte.
Im Internet habe ich bereits den jährlichen Versetzungserlass aus NRW "Versetzung auf Antrag an öffentlichen Schulen zum 1. August 2023 Runderlass vom 24.11.1989" finden können. In diesem heißt es, dass eine Freigabeerklärung spätestens nach fünf Jahren zu gewähren sei bzw. es nach fünf Jahren nach Erstantragstellung keiner Freigabe mehr bedarf.
"Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres- Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde."
Gilt dieser Runderlass nur für Versetzungen innerhalb NRW's oder findet dieser Erlass auch bei einem Bundeslandwechsel Anwendung? Leider kann ich diesbezüglich keinerlei Informationen finden. Kann ich demnach bereits jetzt einen Antrag auf Freistellung über den entsprechenden Dienstweg stellen und diesen dann in fünf Jahren sicher in Anspruch nehmen?
Vielen Dank im voraus!