Es sind aber ziemlich sicher nur die Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft und nicht die Montessori-Schule in Elternvereinhand
Nein. Das Kriterium lautet "staatliche Anerkennung". Wenn das erfüllt ist, darf es auch die Monressorischule sein (Waldorf sowieso, die werden in BW ja behandelt wie normale Schulen).
Wobei man sich hier keine Illusionen machen sollte - wer momentan beurlaubt wird, den will ich wahrscheinlich als Privatschule auch nicht haben.