Als deutsche Lehrkraft (verbeamtet) in die Schweiz

  • Es sind aber ziemlich sicher nur die Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft und nicht die Montessori-Schule in Elternvereinhand

    Nein. Das Kriterium lautet "staatliche Anerkennung". Wenn das erfüllt ist, darf es auch die Monressorischule sein (Waldorf sowieso, die werden in BW ja behandelt wie normale Schulen).


    Wobei man sich hier keine Illusionen machen sollte - wer momentan beurlaubt wird, den will ich wahrscheinlich als Privatschule auch nicht haben.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Wie ist denn wohl so ungefähr das Verhältnis von Einkommen zu Wohlstand im Vergleich zu A13 in D, wenn man als Lehrer in CH arbeitet? Mit A13 ist man hier in NDS (ländlich) schon ziemlich gut versorgt. In CH aber vermutlich aber nicht so, oder?

    Ergänzung: Die Suche nach "Lehrer Informatik" bringt als erstes Ergebnis:

    • Offizieller Beitrag

    Nein. Das Kriterium lautet "staatliche Anerkennung". Wenn das erfüllt ist, darf es auch die Monressorischule sein (Waldorf sowieso, die werden in BW ja behandelt wie normale Schulen).


    Wobei man sich hier keine Illusionen machen sollte - wer momentan beurlaubt wird, den will ich wahrscheinlich als Privatschule auch nicht haben.

    und wer bezahlt den Lohn bzw. was kriegt man denn so?

    Lasse ich mich von meinem A13 beurlauben, arbeite beim kirchlichen Träger für A13 mit Pensionsanrechnung, für ein aufgestocktes E13 und erwerbe Rentenpunkte? (Gut, BaWü hat Altersgeld, also als Vorbereitung zum Ausstieg?) oder kriege ich mein E9 bei der Waldorfschule?

    Falls A: Haben die Schulen ein gewisses Kontingent an Stellen, die der Staat übernimmt? (quasi wie eine Abordnungsstelle in die Behörde/Universität?)

    Und: a) Warum macht "man" (Lehrkraft) das?
    b) Warum macht das Land das?
    c) was ist der Vorteil für die Privatschule?

    Sorry, ich finde dieses System total spannend, was ich so im Forum glaub(t)e verstanden zu haben.

  • In BW bist du an die Privatschule beurlaubt und erhältst deine Beamtenbezüge über den Träger (der sie vom Land erstattet bekommt). Das sollte so ähnlich auch in den anderen Ländern laufen).

    Angestellte Lehrkräfte an Privatschulen werden auch vom Land refinanziert. E9 an der Waldorfschule halte ich für ein Gerücht - Teil der staatlichen Anerkennung ist, dass die "wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte" nicht wesentlich hinter staatlichen Schulen zurücksteht (solange die Lehrkräfte vergleichbar sind).

    Unterschiede gibt es gelegentlich bei Benefits wie der Beihilfe oder der Zusatzversorgung.

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    • Offizieller Beitrag

    Okay, dann wird aber wohl keine Waldorf- oder Montessori-elterngetragene Schule (Ich kenne selbstverständlich den Unterschied!!!) sich ein A13 leisten können.

    E9 war übertrieben, um die Skala abzubilden, ich glaube aber, bei E11 müsste es ca. sein, das kriegt eine Bekannte von mir an einer Waldorfschule und bereitet sogar gelegentlich aufs Abitur vor.

  • Okay, dann wird aber wohl keine Waldorf- oder Montessori-elterngetragene Schule (Ich kenne selbstverständlich den Unterschied!!!) sich ein A13 leisten können.

    E9 war übertrieben, um die Skala abzubilden, ich glaube aber, bei E11 müsste es ca. sein, das kriegt eine Bekannte von mir an einer Waldorfschule und bereitet sogar gelegentlich aufs Abitur vor.

    Na ja, Waldorfschulen ohne staatliche Anerkennung legen rein inhaltlich betrachtet nicht vorrangig Wert darauf Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung einzustellen, die sie auch nur bedingt benötigen, nachdem sie keine staatlichen Abschlüsse abnehmen dürfen. Diejenigen, die eine staatliche Anerkennung haben, müssen und wollen diese auch inhaltlich erfüllen, weshalb sie auf Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung angewiesen sind.

    Ich hatte mehrer Mitanwärter: innen im Ref, die an einer der privaten Schulen mit staatlicher Anerkennung im Ref zugeteilt worden waren. An zwei dieser Schulen erinnere ich mich noch, weil ich deren Refis genauer kannte, das war eine Schule mit Montessoripädagogik und eine Waldorfschule mit Montessoriausrichtung. An beiden Schulen sind nach dem Ref Stellen offen gewesen und die ehemaligen Anwärter: innen wurden dort eingestellt bei Verbeamtung und Beurlaubung in den Privatschuldienst, sprich A13*.


    EDIT: Das war missverständlich formuliert von mir: Es gibt kein A13 vom Land, da dieses die Bezüge nicht trägt während der Beuröaubung in den Privatschuldienst. Die Besoldung/Entlohnung erfolgt durch den privaten Träger, die Beschäftigung ist aber ruhegehaltsfähig, es werden also Pensionsansprüche erworben, wobei es keinerlei Beihifeanspruch gibt, auch das muss also ein privater Träger ausgleichen. Zumindest die ehemaligen Refis von mir, die das nach dem Ref gemacht haben erhalten aber eine Entlohnung auf dem Niveau von A13. Bitte entschuldigt die missverständliche Formulierung meinerseits.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Die Suche nach "Lehrer Informatik" bringt als erstes Ergebnis:

    Keine Ahnung, wo und wie du suchst. Nein, das ist nicht das erste Ergebnis auf den üblichen Job-Portals. Zu allem anderen kannst du die Suche-Funktion des Forums bemühen, dazu habe ich schon mehr als einmal und mehr als genug geschrieben.

  • Na ja, Waldorfschulen ohne staatliche Anerkennung legen rein inhaltlich betrachtet nicht vorrangig Wert darauf Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung einzustellen, die sie auch nur bedingt benötigen, nachdem sie keine staatlichen Abschlüsse abnehmen dürfen. Diejenigen, die eine staatliche Anerkennung haben, müssen und wollen diese auch inhaltlich erfüllen, weshalb sie auf Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung angewiesen sind.

    Ich hatte mehrer Mitanwärter: innen im Ref, die an einer der privaten Schulen mit staatlicher Anerkennung im Ref zugeteilt worden waren. An zwei dieser Schulen erinnere ich mich noch, weil ich deren Refis genauer kannte, das war eine Schule mit Montessoripädagogik und eine Waldorfschule mit Montessoriausrichtung. An beiden Schulen sind nach dem Ref Stellen offen gewesen und die ehemaligen Anwärter: innen wurden dort eingestellt bei Verbeamtung und Beurlaubung in den Privatschuldienst, sprich A13.

    Das gibt es in NRW so nicht. Einige Ersatzschulen - vor allem mit kirchlichem Träger - haben selber Planstellen, die ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Das Gehalt kommt aber nicht direkt vom Land NRW, außerdem werden nur 89 % des Gehalts und auch der späteren Pension refinanziert, den Rest muss der Schulträger selbst aufbringen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Stell einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, zugleich bei der EDK den Antrag auf Anerkennung deines 2. Staatsexamens und dann such dir nen Job über z. B. jobs.ch So haben es hunderte vor dir schon gemacht.

    Pardon. Damit habe ich es probiert. Wollte damit nicht andeuten, die Schweizer wären ein besonders kriegerisches Volk. ;)

    Fand es aber interessant, dass gerade dieses Ergebnis zuerst auftauchte und nicht etwas eine Stellenanzeige einer Schule. Wobei das natürlich wohl daran liegt, dass ich die korrekten Begriffe nicht kannte. Lehrperson und Berufsfachschule sowie ICT wären das, wie ich nun fast sicher bin. :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Schulen mit staatlicher Anerkennung legen vielleicht Wert auf vollständig ausgebildete Lehrkräfte, bezahlen trotzdem nicht immer A13-Äquivalent.
    Das Wort "elterngetragen" ist ein Platzhalter, aber wichtig.

    Und: Trotz Lehrermangel finden sie trotzdem auch ihre Leute, die für E11-E13 arbeiten, also warum sollten sie A13 refinanzieren?
    Aber wie Miss Othmar sagt: das gibt es in NRW nicht (und vom Forum kenne ich es nur von BaWü und Bayern?), deswegen frage ich ja.

  • "Legen Wert" stimmt so nicht ganz - 2/3 der Lehrkräfte müssen Erfüller sein, sonst ist die staatliche Anerkennung in Gefahr. Das gilt zumindest für BW.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Nicht-Erfüller bekommen in NRW immer nur eine befristete Unterrichtsgenehmigung als Vertretung für z. B. Elternzeit. An meiner Schule haben alle festangestellten LuL das 2. Staatsexamen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das gibt es in NRW so nicht. Einige Ersatzschulen - vor allem mit kirchlichem Träger - haben selber Planstellen, die ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Das Gehalt kommt aber nicht direkt vom Land NRW, außerdem werden nur 89 % des Gehalts und auch der späteren Pension refinanziert, den Rest muss der Schulträger selbst aufbringen.

    Was würde denn dann passieren, wenn der ganze Laden "Pleite geht"? Würde dann das Land bei einem Pensionär mit beamtenähnlichen Arbeitsverhältnis einspringen?

  • Der Laden geht nicht pleite. Unser Träger hat z. B. für den Eigenanteil der Pensionen eine Ausfallversicherung abgeschlossen, das gleiche gilt für die Betriebsrente der angestellten KuK. Im Falls einer Schulschließung - aus welchen Gründen auch immer - bekämen wir ein Einstellungsangebot vom Land.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Achso, also man kann sich nicht für eine nicht anerkannte Ersatzschule beurlauben lassen? Für welche Tätigkeiten darf man das sonst, zum Studieren/ Oma pflegen/Weltreise machen?

    Im Moment gehen aufgrund des Lehrermangels Beurlaubungen natürlich nur noch aus familienpolitischen Gründen, früher ging da mehr, was aber m.W. nie ging, war beurlaubt werden um woanders zu arbeiten.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das gibt es in NRW so nicht. Einige Ersatzschulen - vor allem mit kirchlichem Träger - haben selber Planstellen, die ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Das Gehalt kommt aber nicht direkt vom Land NRW, außerdem werden nur 89 % des Gehalts und auch der späteren Pension refinanziert, den Rest muss der Schulträger selbst aufbringen.

    Ich habe meinen Beitrag, auf den du dich beziehst noch einmal editiert. Auch in BW kommt das Gehalt dann nicht vom Land, sondern vom privaten Träger. Bitte entschuldige die unklare Formulierung meinerseits.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Achso, also man kann sich nicht für eine nicht anerkannte Ersatzschule beurlauben lassen? Für welche Tätigkeiten darf man das sonst, zum Studieren/ Oma pflegen/Weltreise machen?

    Meines Wissens (und gemäß des entsprechenden PDF des Landes BW) kann man sich Ur für den Privatschuldienst an anerkannten Ersatzschulen beurlauben lassen. Alles andere läuft dann auf eine Entlassung aus dem Dienst -sprich keine gesicherte Rückkehroption, kein Erwerb von Pensionsansprüchen möglich- und Neueinstellung beim privaten Träger hinaus.


    Für die Weltreise müsste man wohl auf ein Sabbatjahr ansparen (oder die Elternzeit dafür nutzen, wie eine Kollegin aktuell bei mir an der Schule), fürs Studieren oder die Pflege der Oma wahlweise gegebene Teilzeitregelungen nutzen oder auch (begrenzte) Möglichkeiten der Beurlaubung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Quittengelee

    Achso, also man kann sich nicht für eine nicht anerkannte Ersatzschule beurlauben lassen? Für welche Tätigkeiten darf man das sonst, zum Studieren/ Oma pflegen/Weltreise machen?


    Im Moment gehen aufgrund des Lehrermangels Beurlaubungen natürlich nur noch aus familienpolitischen Gründen, früher ging da mehr, was aber m.W. nie ging, war beurlaubt werden um woanders zu arbeiten.

    und zwar nachweislich und in einem bestimmten Rahmen.
    Also: ich darf nicht meiner Nachbarin unter die Arme greifen und reduzieren, um nachmittags die Kinder zu beaufsichtigen.

    Weltreise wäre okay (so wie der Rest auch), aber nicht bei einer Beurlaubung, sondern durch das Teilzeitmodell in Blockform (Sabattjahr)

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