Abteilungs- oder Bildungsgangleiter eines BKs in NRW

  • Ne, gar nicht! Es gibt Abordnungen, Ermäßigungsstunden der Bezirksregierung und zusätzlich noch Stunden aus dem allgemeinen Topf für die Schule. Bei uns kann das keiner nachvollziehen, wer wieviele Stunden hat.

    Der personalrat kennt diese Verteilung (bzw. sollte diese kennen).

  • Also, ich finde auch, dass es schon für das Kollegium interessant ist. Denn auch, wenn die Anrechnungsstunden die höheren Arbeitsaufwand als AL nicht decken, macht es dennoch einen erheblichen Unterschied, wenn man solch eine Stelle vielleicht übernehmen möchte, ob es 5 oder 2 Anrechnungsstunden dafür gibt.

  • Also, ich finde auch, dass es schon für das Kollegium interessant ist. Denn auch, wenn die Anrechnungsstunden die höheren Arbeitsaufwand als AL nicht decken, macht es dennoch einen erheblichen Unterschied, wenn man solch eine Stelle vielleicht übernehmen möchte, ob es 5 oder 2 Anrechnungsstunden dafür gibt.

    Wie schon vorher erklärt: die Verteilung erfolgt jährlich neu und hängt vom Aufwand im aktuellen Schuljahr ab.

  • s3g4 : Darf ich mal kurz fragen, was dich am Beitrag 3 irritiert? In NDS ist es genauso wie in NRW: Bildungsgang- bzw. Fachgruppenleiter*innen erhalten A14, Abteilungsleiter*innen A 15 und Schulleiter*innen A 16. Ist das in Hessen anders?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich arbeite momentan als Koordinator in einer anderen Anlage und befürchte, dass aufgrund der schieren Größe und Klientel viel Arbeit im Disziplinarbereich sein wird...

    Ich würde versuchen mit dem Vorgänger zu sprechen, falls der noch erreichbar ist. So etwas ist doch sehr schulspezifisch und individuell.

  • s3g4 : Darf ich mal kurz fragen, was dich am Beitrag 3 irritiert? In NDS ist es genauso wie in NRW: Bildungsgang- bzw. Fachgruppenleiter*innen erhalten A14, Abteilungsleiter*innen A 15 und Schulleiter*innen A 16. Ist das in Hessen anders?

    Ich habe früher an einem BK in NRW gearbeitet, in dem es de facto keine Hierarchieebene der Abteilungsleitungen gab, sondern die Bildungsgangleitungen aufgrund der Größe der einzelnen BGs diese Rolle eingenommen haben (und auch per Funktion Teil der erweiterten Schulleitung waren und eine A15-Stelle innehatten). An der Schule gab es mehrere Bildungsgänge mit jeweils ca. 30 Klassen.

    Aber die Regel ist sicherlich der von dir beschriebene Fall.

  • s3g4 : Darf ich mal kurz fragen, was dich am Beitrag 3 irritiert? In NDS ist es genauso wie in NRW: Bildungsgang- bzw. Fachgruppenleiter*innen erhalten A14, Abteilungsleiter*innen A 15 und Schulleiter*innen A 16. Ist das in Hessen anders?

    Weiß ich nicht für jede Schule. Fachgruppenleiter kenne ich gar nicht. Bildungsgänge leiten bei uns nur Abteilungsleiter. Vielleicht ist das an anderen Schulen so wie du sagst.

  • In NRW sind oft mehrere Bildungsgänge in einer Abteilung zusammengefasst, daher auch der Unterschied zwischen Bildungsgang- (A14) und Abteilungsleitung (A15).

  • In NRW sind oft mehrere Bildungsgänge in einer Abteilung zusammengefasst, daher auch der Unterschied zwischen Bildungsgang- (A14) und Abteilungsleitung (A15).

    So kenne ich es aus NDS auch. Beispiel für meine Schule: In meinem Bildungsgangteam/der Fachgruppe "Einzelhandel" sind die KuK, die vor allem in der Berufsschule Einzelhandelskauffrau/kaufmann bzw. Verkäufer*in eingesetzt sind sowie die Lehrkräfte aus der Berufsfachschule "Wirtschaft - Schwerpunkt Handel/Einzelhandel" und bis vor einigen Jahren waren auch die KuK aus der "Berufseinstiegsklasse Wirtschaft" in diesem Team. Unsere Abteilung ist aber die Abteilung "Wirtschaft und Verwaltung", zu der auch noch eine ganze Reihe anderer Bildungsgänge gehören.

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