Hallo,
gelten diese Altersgrenzen der Bundesländer auch bei "ordentlicher" Versetzung aus anderem Bundesland mit Freigabeerklärung als Beamter auf Lebenszeit oder nur bei Neuverbeamtung?
Danke im voraus für eine Antwort
Hallo,
gelten diese Altersgrenzen der Bundesländer auch bei "ordentlicher" Versetzung aus anderem Bundesland mit Freigabeerklärung als Beamter auf Lebenszeit oder nur bei Neuverbeamtung?
Danke im voraus für eine Antwort
Wenn du schon Beamter auf Lebenszeit bist, dann gibt es keine Altersgrenze.
Danke für die schnelle Antwort :). Das hatte ich auch so im Kopf, war mir dann aber nicht mehr so ganz sicher.
Mir ist allerdings ein Fall bekannt, in dem der Ländertausch daran gescheitert ist, dass die Kollegin zu alt war. Im Falle eines Ländertausches müssen - so hat sie es mir mitgeteilt - zwischen den Ländern gewisse Ausgleichszahlungen geleistet werden, wohl hauptsächlich wegen der Pensionsrückstellungen. In ihrem Fall wären diese für das abgebende Land (BW) zu hoch gewesen, weswegen der Ländertausch nicht zustande kam.
Wir haben in diesem Schuljahr eine Kollegin im Ländertausch bekommen, die über 60 ist. Das ist dann scheinbar auch willkürlich unterschiedlich?!
Vielleicht war die Tauschpartnerin auch schon in dem Alter, so dass der Unterschied nicht/kaum vorhanden war?
Werbung