Hey,
geht es anderen auch so, dass gelegentlich/oft Rechnungen des Arztes durch die Beihilfe entweder gekürzt oder gar nicht gezahlt werden, ohne dass der Arzt etc. zuvor auf diese Gefahr aufmerksam gemacht hat?
Mir ist das nun mehrfach passiert. Die Begründungen für die Kürzung waren, dass
a) für die durchgeführte Leistung die angegebenen Gebührenziffern nicht zulässig seien
b) der Stundensatz (Physiotherapie) zu hoch angesetzt sei
c) die Begründung für eine Überschreibung des Faktors (2,85 statt 2,3) nicht hinreichend sei.
Die Krankenkasse hat ohne Probleme gezahlt.
Bei a und c habe ich beim Arzt reklamiert. Ohne Erfolg. Der meinte, dass sich die durch die Beihilfe gezahlte Gebührenziffer nicht lohnen würde ("Ich bin mit der Bearbeitung 1,5h beschäftigt, muss schreiben und begründen etc., dafür dürfte ich bei der Gebührenziffer, die die Beihilfe zahlt, nur 50 Euro verlangen, das lohnt sich nicht."). Zu c meinte er, dass keine genauere Begründung als die auf der Rechnung gegeben werden könne, alles andere würde die Schweigepflicht übersteigen. Mein Vorschlag, den Faktor auf 2,3 zu senken und dafür irgendeine andere Leistung aufzuführen, damit der Betrag am Ende wieder stimmen würde, wurde abgelehnt, das sei ja Betrug. Es würde immer wieder Schwierigkeiten mit der Beihilfe geben, aber letztlich sei ich der Kunde und da könne er nichts machen. Auch krass, dass er weiß, dass es Probleme mit seinen Rechnungen gibt, aber vor Beginn der Behandlung nicht drauf hin weist.
Bei b) wurde ich durch das Physio-Studio auch nicht drauf hin gewiesen, dass die Abrechnung Probleme machen könnte. Wobei, laut Beihilfe werden pro 20-Minuten Physiotherapie nur 27 Euro vergütet, in Rechnung gestellt wurden 42 Euro. Da ist schon die Frage, ob man ein Studio findet, das für gut die Hälfte qualitativ arbeitet. Bleibt man bei 10 Sitzungen und 50% Beihilfe auch auf 75 Euro sitzen.
Wie geht man damit um? Abschreiben und ärgern? Es sind bislang zum Glück keine extrem hohen Beträge, aber je Arztbehandlung alle 2 Wochen bleiben rd. 20 Euro zurück.