Hallo ihr Lieben,
eine ganz kurze Frage: Am 09.06.2023 kam unser erstes Kind zur Welt und
anschließend erhielt ich bis zum 05.08.2023 Mutterschaftsleistungen (verbeamtet, Vollzeit).
In den Bezügemitteilungen ist der Mietzuschuss der Stufe 6 nicht berücksichtigt, der doch
eigentlich mit der Geburt eines Kindes einhergeht, oder?
Oder wird der Mietzuschuss in der Mutterschutz-Zeit gar nicht gezahlt?
Ganz lieben Dank!